UN-Sicherheitsrat beruft Dringlichkeitssitzung zum Iran ein
Der UN-Sicherheitsrat hat am Samstag eine Dringlichkeitssitzung zum Iran einberufen. Anlass waren massive Militärangriffe auf das Land, die wenige Stunden zuvor begonnen hatten.
UN-Generalsekretär António Guterres verurteilte in seiner Rede die Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran sowie die anschließenden iranischen Angriffe. Diese hätten nach seinen Worten „die Souveränität und territoriale Integrität von Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten“ verletzt.
Guterres warnte, dass militärische Maßnahmen eine Kettenreaktion auslösen könnten und betonte, dass internationales und humanitäres Völkerrecht stets geachtet werden müsse.
Es gebe keine tragfähige Alternative zur friedlichen Beilegung internationaler Konflikte, und dauerhafter Frieden könne nur durch Dialog und Verhandlungen erreicht werden. „Alles muss getan werden, um eine weitere Eskalation zu verhindern“, forderte Guterres und rief alle Parteien auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren, insbesondere beim iranischen Atomprogramm.
Fu Cong, Chinas ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen, äußerte Chinas tiefe Besorgnis über die plötzliche Eskalation der regionalen Spannungen. China sei stets der Ansicht, dass alle Parteien die Ziele und Grundsätze der UN-Charta einhalten müssten. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt in den internationalen Beziehungen lehne man entschieden ab und verurteile sie aufs Schärfste. Die Souveränität, Sicherheit und territoriale Integrität Irans und anderer Staaten der Region müssten respektiert werden.
Der iranische UN-Botschafter Amir Saeid Iravani bezeichnete die Angriffe als „einen offenkundigen Akt der Aggression und eine vollständige Verletzung des Völkerrechts“. Er betonte: „Keine Rechtfertigung, keine Anschuldigung und keine Desinformation können dieses offensichtliche Verbrechen legitimieren oder entschuldigen.“
Russlands UN-Botschafter Wassili Nebenzya nannte die US-israelischen Angriffe einen „vorsätzlichen, geplanten und unbegründeten Akt bewaffneter Aggression gegen einen souveränen und unabhängigen UN-Mitgliedstaat“. Dies verstoße direkt gegen die grundlegenden Prinzipien und Normen des Völkerrechts.











