China verschärft Integritätsregeln für Führungskräfte staatseigener Unternehmen
China hat überarbeitete Vorschriften für ein ehrliches und sauberes Verhalten der Führungskräfte staatseigener Unternehmen (SOEs) erlassen. Damit werden strengere Kontrollen zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz staatlicher Vermögenswerte verstärkt.
Die ursprünglich im Jahr 2009 vom Politbüro des Zentralkomitees (ZK) der Kommunistischen Partei (KP) Chinas genehmigten und kürzlich überarbeiteten Regeln wurden am 28. Februar von den Generalsekretariaten des ZK der KP Chinas und des Staatsrates veröffentlicht.
Die Vorschriften gelten für Führungskräfte in vollständig staatseigenen und staatlich kontrollierten Unternehmen sowie für Unternehmen, die sich faktisch unter staatlicher Kontrolle befinden, einschließlich Finanzinstitute und deren Zweigniederlassungen.
Von den Unternehmensführern wird verlangt, dass sie der Partei treu bleiben, gesetzeskonform und transparent handeln, Interessenkonflikte vermeiden, die Rechte der Arbeitnehmer und das öffentliche Interesse schützen und im Einklang mit den zentralen Richtlinien Sparsamkeit praktizieren.
Laut den Vorschriften ist es ihnen untersagt, Macht zu missbrauchen, staatliche Vermögenswerte zu schädigen, ihre Position für private Vorteile zu nutzen, sich ohne Genehmigung an gewerblichen Aktivitäten oder Investitionen zu beteiligen, Vetternwirtschaft oder Günstlingswirtschaft zu betreiben, kurzfristige politische Erfolge anzustreben, die die Stabilität des Unternehmens gefährden, sowie Formalismus, Bürokratismus, Verschwendung und Missbrauch von Unternehmensgeldern für persönliche oder unangemessene Zwecke zu betreiben.
Das Dokument schreibt eine jährliche Berichterstattung für solche Führungskräfte und eine regelmäßige von der Partei geleitete Überwachung vor, sowie gezielte Inspektionen und die Integration der Parteiaufsicht mit der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden, Aktionäre und Arbeitnehmer. Die Vorschriften heben besondere Anti-Risiko-Maßnahmen für Auslandsgeschäfte und strengere Ausreisekontrollen für ausscheidende Führungskräfte hervor. Bei Verstößen wird festgelegt, dass disziplinarische, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden, soweit zutreffend.












