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Von Arbeitslosen gegründete Klein- und Mittelbetriebe sollen steuerlich entlastet werden

Kleine und mittelgroße Unternehmen, die von Arbeitslosen gegründet worden sind, sollten künftig drei Jahre lang von der Einkommensteuer befreit werden. Dafür plädierte der Vize-Vorsitzende des Rechtsausschusses des Nationalen Volkskongresses, Zhang Xuwu, in seinem Bericht über Revidierung des Gesetzentwurfs zur Förderung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in China. Dabei solle die dreijährige Befreiuung von der Einkommenssteuer für kleine und mittelgroße Unternehmen gelten, die von Arbeitslosen gegründet worden sind oder in denen einstige Arbeitslose 60% aller Beschäftigten ausmachen. Auch Unternehmen der Minoritäten- und der armen Gebiete sollten steuerlich entlastet werden. Darüber hinaus sollten Unternehmen, die Behinderte beschäftigen, in den Genuss von Steuernachlässen kommen.














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