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Aufbau der Sozialkrankenversicherung in China - 1

China ist ein Entwicklungsland mit knapp 1,3 Milliarden Einwohnern. Deshalb ist es ein schwieriges Projekt, alle Bürgerinnen und Bürgern eine medizinische Versorgung zu sichern. Die chinesische Regierung abreitet seit mehreren Jahrzehnten an diesem Vorhaben.

Frau Tu Xinyu arbeitet in Beijing für ein nichtstattliches Unternehmen. Vor kurzem fühlt sie sich sehr froh. Ihr Unternehmen hatte nämlich gemäß den Vorschriften des Landes für sie und weitere 20 Arbeiter eine Krankenversicherung abgeschlossen.

Dazu sagt sie:

„Ich bin wirklich froh. Früher mussten Beschäftigte in den nichtstaatlichen Unternehmen eine kommerzielle Versicherung abschließen, wenn sie eine medizinische Sicherung haben wollten. Aber jetzt bezahlt das Unternehmen nach den staatlichen Vorschriften den größeren Teil der kommerziellen Versicherung, und wir bezahlen nur noch einen kleineren Anteil. Wir müssen uns jetzt keine Sorgen mehr um die medizinische Betreuung machen.“

Geholfen hat Frau Tu Xinyu die derzeit laufende Reform der Krankenversicherung für Arbeiter in Städten und Gemeinden. Um zu verstehen, worum es bei dieser Reform geht, muss man zunächst einen Blick zurück werfen auf das bisherige medizinische Betreuungssystem in China.

Dabei kam die Regierung für die kostenlose medizinische Versorgung von Arbeitern und Angestellten in Städten und Gemeinden auf. Die Besonderheit dieser freien medizinischen Versorgung lag darin, dass fast alle medizinische Ausgaben vom Staat oder den staatlichen Unternehmen bezahlt wurden und der Einzelne fast nichts bezahlte. Dieses System erfasste etwa 140 Millionen Angestellte der staatlichen Institutionen sowie die Arbeiter in den staatseigenen Betrieben und Kollektivunternehmen.

Aber mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in China wurden die Nachteile des kostenlosen medizinischen Versorgungssystems immer deutlicher sichtbar.

Zum einen erfasste dieses System nur einen Teil der Einwohner in den Städten und Gemeinden Chinas.

In den letzten 20 Jahren sind in China viele private Unternehmen, und Betriebe mit auswärtiger Kapitalbeteiligung entstanden. Die Beschäftigten all dieser Betriebe standen nicht im Rahmen des Systems der staatlichen medizinischen Sicherung.

Darüber hinaus hatte das System der Gratis-Fürsorge den Nachteil, dass es vielen Nutznießern am Verständnis für Sparsamkeit mangelte. Dadurch erhöhen sich die medizinischen Ausgaben sehr schnell und wurden zunehmend zu einer Belastung der staatlichen Finanzen und der Unternehmen.

Unter diesen Umständen begann China, positive Erfahrungen anderer Länder in diesem Bereich zu untersuchen und von ihnen zu lernen.

Ziel ist es, in China eine effektive medizinische Grundabsicherung aufzubauen, die dem Standard entspricht und alle Berufstätigen in Städten und Gemeinden erfasst.

Nach mehrjährigen Untersuchungen hat die chinesische Regierung seit 1999 begonnen, landesweit eine neue Sozialkrankenversicherung aufzubauen.

Dazu Xiong Xianjun, der zuständige Beamte vom chinesischen Ministerium für Arbeit und Sozialabsicherung,

„Alle Institutionen und Unternehmen der Städte und Gemeinden,

sowie ihre Angesellten bzw. Arbeiter sollen an dieser Krankenversicherung teilnehmen. Sie geben gemeinsam Geld für einen Fonds der Krankenversicherung aus, daran müssen einerseits Unternehmen oder Institutionen sechs Prozent der gesamten Lohnsumme ihrer Beschäftigten abführen, andererseits muss auch jeder einzelne Beschäftigte zwei Prozent seines Lohnes dafür bezahlen.“

In den Unternehmen oder Arbeitseinheiten, in denen diese Reform bereits umgesetzt wurde, werden dann die Kosten für die medizinische Betreuung der Beschäftigten von dem Fonds der Krankenversicherung übernommen.

Dabei soll der Höchstbeitrag für ambulante Behandlung im Jahr 3,8 Prozent der jährlichen Lohnsumme des Beschäftigten nicht übersteigen, während der gleiche Betrag für stationäre Behandlung unter dem Vierfachen der jährlichen durchschnittlichen Lohnsumme in der Region sein soll. Alles, was über diese Limits hinaus geht, muss der einzelne Arbeiter selbst bezahlen.














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