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11. 11. 2008 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Ab Januar 2009 sollen in China für regionale und auslandsfinanzierte Firmen gleiche Bedingungen beim Kauf von Maschinen gelten. Mit der neuen Mehrwertsteuerreform werde außerdem die Binnennachfrage begünstigt.
Die chinesische Regierung hat am Montag eine Erweiterung der Mehrwehrtsteuerreform bekanntgegeben. Alle wirtschaftlichen Unternehmen des Landes könnten ab dem ersten Januar des kommenden Jahres von einer Steuererleichterung profitieren, die insgesamt eine Ersparnis von etwa 17,6 Milliarden US-Dollar bedeute. Die neuen Bestimmungen für Mehrwertsteuer (VAT), Konsumsteuer und Unternehmenssteuer seien bei einer Versammlung nach bedachtsamer Überarbeitung zur Veröffentlichung freigegeben worden, so die offizielle Verlautbarung.
Die Erweiterung der Steuerreform sei ein Teil des Konjunkturpaketes über 460 Milliarden Euro, das in den kommenden zwei Jahren Anwendung finden soll. Mit der Reform werde eine Verschiebung von der derzeitigen produktionsbasierten hin zu einer konsumorientierten Mehrwertsteuerverwaltung erreicht. So könnten Unternehmen von Steuerabzügen beim Kauf von Maschinen profitieren.
Auch Regelungen, die importierte Betriebsausrüstung von der VAT ausschließen, seien damit veraltet. Aus dem Ausland finanzierte Firmen hätten dann keine Berechtigung auf Steuererleichterungen beim Kauf von heimischem Equipment mehr und würden auf diese Weise mit den chinesischen Unternehmen geleichgestellt. Die Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer und Freiberufler wurde von vier beziehungsweise sechs Prozent auf universelle drei Prozent gesenkt, dafür stieg die VAT Rate von Mineralien wieder auf 17 von ursprünglich 13 Prozent. Die Mehrwertsteuerreform für Unternehmen könne den Firmen zu einer technologischen Aufwertung verhelfen, die Binnennachfrage ankurbeln und eine industrielle Umstrukturierung fördern, wurde bei der Versammlung erläutert.
Quelle: Shanghai Daily
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