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| 31. 03. 2009 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Ein chinesisches Unternehmen klagt gegen ein deutsches wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte. OKAI verwendet absichtlich das identische Logo wie das traditionelle chinesische Unternehmen Wangzhihe.
Die Beijinger Wangzhihe Food Group lehnte das Angebot des Verteidigers von OKAI ab, das Logo gegen eine Kompensation freizugeben. Das altehrwürdige chinesische Unternehmen will sein Recht gegen OKAI durchsetzen und gewann ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren. Wangzhihe startete vor zwei Jahren in Deutschland ein Verfahren gegen OKAI wegen "Verletzung geistiger Eigentumsrechte und unlauteren Wettbewerbs". Derzeit wartet Wangzhihe auf das Urteil.
Das ganze begann im Juli 2006, als die Wangzhihe Food Group ihr Logo in Deutschland registrieren wollte und feststellte, dass es bereits vom deutschen Unternehmen OKAI registriert worden war. Das Design war identisch mit dem von Wangzhihe. Nachdem die beiden Unternehmen keine Übereinkunft erzielen konnten, strengte Wangzhihe ein Gerichtsverfahren gegen OKAI an. Am 14. November stellte ein Münchner Gericht fest, dass OKAI die Rechte des chinesischen Unternehmens durch unlauteren Wettbewerb verletzt hatte, da es eine Handelsmarke registrierte in dem Wissen, dass sie eine bekannte chinesische Marke war. Nach deutschem Recht war es OKAI untersagt, die Marke zu benutzen, daher wurde deren Registrierung rückgängig gemacht. Im Februar zog OKAI das Verfahren jedoch ans Münchner Obergericht weiter.
Wang Jiahuai, Geschäftsführer der Wangzhihe Gruppe, sagte, dass der Fall bald vor dem Münchner Obergericht angehört würde. OKAI ist jedoch der Auffassung, dass es korrekt vorgegangen sei und verlangt eine Kompensation von Wangzhihe. Wang meinte aber: "Unsere Marke wurde von OKAI gestohlen. Das ist meiner Meinung nach eine vollkommen unbegründete Forderung."
Deutscher Anwalt in China. Wolfgang, der deutsche Anwalt des chinesischen Unternehmens, ging selber nach China. Seiner Ansicht nach hat OKAI mit der Patentierung desselben Logos wie Wangzhihe ganz klar das Gesetz verletzt. Die Auseinandersetzung dreht sich Hauptsächlich um zwei Streitpunkte. OKAI ist der Ansicht, Wangzhihe nicht zu konkurrenzieren, da es ein Handelsunternehmen sei, währen Wangzhihe selber ein Produktionsunternehmen ist. Zudem habe Wangzhihe keine Werbung in Deutschland gemacht. OKAI meint daher, das deutsche Recht nicht verletzt zu haben.

Wolfgang, der deutsch Anwalt der Wangzhihe Gruppe, präsentiert den Wangzhihe-Fall in China. Er hält das Design der Handelsmarke, welche von OKAI registriert wurde.
"Bis heute hat OKAI zwar noch keine eigene Produktion. Doch in Zukunft sei es möglich, dass das Unternehmen unter dem Wangzhihe Logo produziert", so Wang. Wangzhihe verkauft seine Produkte selbst über Großverteiler in Deutschland. Dies kann durch die Verträgen mit den Verteilern für den europäischen und den deutschen Markt bewiesen werden. "Daher sind OKAIs Argumente unbegründet", fügte Wang hinzu. Das Münchner Obergericht wird am 23. April entscheiden. Der deutschen Anwalt sagte: "Wir freuen uns auf das gerechte Urteil."

Produkte von Wangzhihe
Quelle: german.china.org.cn
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