Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>Wirtschaft Schriftgröße: klein mittel groß
24. 04. 2009 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinesischer Suchmaschine Baidu kommt neues Antimonopol-Gesetz in die Quere

Ein Streit zwischen der Suchmaschine Baidu und einem angeblich wegen Betrugs mittels Doorway-Pages gesperrten Webseitenbetreiber beschäftigt die chinesischen Gerichte. Es ist die erste Klage auf Grundlage des neuen Antimonopol-Gesetzes.

Der chinesischen Suchmaschine Baidu wird vorgeworfen, dass sie ihre dominante Marktposition missbraucht habe, um eine Firma zu "bestrafen", weil diese ihre Werbeausgaben beim Suchmaschinenriesen reduziert habe. Die Tangshan Renren Information Service Company (TRISC) sagte am gestrigen Mittwoch, dass Baidu den "chinesischen Suchmaschinenmarkt monopolisiert" habe und verlangt nun eine Kompensation vom über 1,1 Millionen Yuan (124.000 Euro), nachdem eine ihrer Domains nicht mehr in den Suchresultaten erschien war.

Dies dürfte das erste Mal sein, dass sich ein chinesisches Gericht mit einer solchen Frage auseinander setzt, seit in diesem Monat das neue Antimonopol-Gesetz in Kraft getreten ist. Der Fall wurde am Mittwoch am Mittleren Volksgerichtshof Nummer 1 Beijing eröffnet, das Urteil ist allerdings noch nicht gefällt worden. TRISC führt mehrere Studien an, welche belegen, dass Baidu mehr als die Hälfte des Marktes kontrolliert. Es würde seine Stärke ausnutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit anderer Seiten zu kontrollieren, so die Kläger.

Nachdem TRISC seine Werbeaufträge an Baidu verringert hatte, seien die Pageviews auf seiner Seite "stark gefallen". So habe die Seite zuvor 2961 Besucher täglich gehabt und kurz darauf seien es nur noch 701 Besucher gewesen. Während die US-Suchmaschine Google 6690 Seiten des Unternehmens listete, waren bei den Resultaten von Baidu plötzlich nur noch vier zu finden.

Baidu bestreitet die Vorwürfe mit mehreren Argumenten. Erstens bestreitet die Firma, dass es einen Suchmaschinenmarkt überhaupt gebe, weil die meisten Suchaktivitäten ohnehin unbezahlt seien. Darüber hinaus zweifelt Baidu auch die präsentierten Zahlen an. Solche Schwankungen liegen im Bereich des Normalen, lässt die Firma verlauten. Desweiten habe Baidu den Webseitenbetreiber TRISC deswegen geblockt, weil die Firma mit Doorway-Pages versucht habe, das Suchresultat übermäßig zu beeinflussen. Als Doorway-Page wird eine Internetseite bezeichnet, deren einziger Zweck es ist, mittels Link auf eine andere Seiten eine höhere Popularität vorzutäuschen. Diese bei Suchmaschinen-Optimieren populäre Praktik widerspricht auch den Regeln von Google.

Quelle: China Daily

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
 
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr