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27. 04. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Wu Ying, eine 31 Jahre alte Geschäftsfrau und ehemalige Multimillionärin, vor dem Volksgericht in Jinhua, Provinz Zhejiang (Archivfoto).
Das Oberste Volksgericht der Volksrepublik China hat vergangenen Freitag das Todesurteil gegen die Geschäftsfrau Wu Ying zurückgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts gilt als historisches Urteil und Kehrtwende bei der Verhandlung von Fällen der privaten Mittelbeschaffung.
Das höchste chinesische Gericht hat bei seiner Urteilsverkündung die formale Richtigkeit des bisherigen Prozessverlaufs bestätigt, das Todesurteil jedoch abgelehnt. Der Fall geht jetzt zurück an das Volksgericht der Provinz Zhejiang, das ein neues Urteil fällen muss.
"Endlich kann ich wieder Luft holen", sagte Wu Yongzheng, der Vater der Angeklagten. "Aber das ist jetzt noch nicht die Zeit, sich zu entspannen. Das endgültige Urteil steht noch aus."
Wu Ying galt vor einigen Jahren noch als eine der reichsten Frauen Chinas. Nachdem die erste Welle der Wirtschaftskrise China erfasst hatte, konnte sie jedoch nur noch schwer an Kredite gelangen. Daher besorgte sie sich das benötigte Geld privat. Stolze 770 Millionen Yuan (etwa 93 Millionen Euro) konnte sie über reiche Freunde und Geschäftspartner auftreiben. Doch viele ihrer Investitionen schlugen fehl. Schon nach kurzer Zeit hatte Wu gut die Hälfte der geliehenen Gelder in verschiedenen Fehlinvestitionen versenkt – und konnte die restlichen Schulden in Höhe von 380 Millionen Yuan (46 Millionen Euro) nicht zurückzahlen. 2007 war sie am Flughafen von Beijing verhaftet worden.
Der Fall der jungen Geschäftsfrau hatte in China großes Aufsehen erregt, da er die Unfähigkeit des chinesischen Bankensystems bei der Kreditversorgung kleinerer und mittlerer Unternehmen offenbarte. Was Wu getan hatte, also die private Mittelbeschaffung, galt in China bisher als illegal. Falls es bei solchen Angelegenheiten um "hohe Geldbeträge" ging, konnte dafür sogar die Todesstrafe verhängt werden – wie im Fall Wu Ying geschehen.
Denn die Art und Weise, wie Wu ihre Geschäfte finanziert hatte, fällt in den Bereich der sogenannten "Schattenbanken" – Zusammenschlüssen wohlhabender privater Unternehmer, die kleinen und mittleren Unternehmen die benötigten und von den großen chinesischen Banken nicht gewährten Kredite zu hohen Zinsen zur Verfügung stellen. Die bekannte Beratungsfirma Deloitte geht davon aus, dass der Markt für derartige Kredite in China ein Volumen von 11,5 Billionen Yuan (etwa 1,4 Billionen Euro) hat – ungefähr ein Fünftel der Größe des gesamten offiziellen chinesischen Kreditmarktes.
Doch seit Ministerpräsident Wen Jiabao verkündet hatte, dass das Bankenmonopol gebrochen werden soll, konnte auch die zum Tode verurteilte Wu Ying auf eine Milderung ihres Urteils hoffen. Dass das Oberste Volksgericht nun das bisherige Urteil im Fall Wu kassiert hat, wird von chinesischen Rechtsexperten als Kehrtwende in der Verhandlung von Fällen der privaten Mittelbeschaffung gesehen.
Vielleicht gelingt es dank Wen Jiabaos kluger Politik nun doch noch, die "Schattenbanken" aus ihrem Schattendasein zu befreien.
Quelle: China Daily
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