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02. 05. 2014 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinas neues Markenrecht tritt im Mai in Kraft

Schlagwörter: Markenrecht Entschädigungsgrenze Markenverletzungen

Chinas revidiertes Markenrecht, das den Schutz der geistigen Eigentumsrechte stärken und einen fairen Markt für Markeninhaber gewährleisten soll, wird am 1. Mai in Kraft treten.

Eine Änderung des Gesetzes, das im August von der höchsten Legislatur des Landes verabschiedet worden ist, wird die Entschädigungsgrenze für Markenverletzungen auf drei Millionen Yuan (350.800 Euro) anheben, was sechsmal höher als die vorherige Grenze ist.

Das neue Gesetz schwächt die Verantwortung von Markeninhabern bei der Beweisführung von Markenverletzungen ab, indem es festlegt, dass Markenverletzer ihre Geschäftsbücher oder andere Materialien für die Ermittlungen offenlegen müssen. Andererseits könne eine Entschädigung abhängig von den Beträgen, die von den Markenbesitzern beantragt werden, festgelegt werden. Das Gesetz besagt außerdem, dass Warenzeichenämter Registrierungen nicht annehmen dürfen, wenn sie wissen, dass ihre Klienten eine böswillige Registrierung vornehmen oder die Rechte anderer verletzen.

Das Gesetz bietet Schutz für bekannte Marken und gibt den Markeninhabern das Recht, anderen die Registrierung ihrer Marken oder die Nutzung ähnlicher Marken zu verbieten. Allerdings darf der Begriff "bekannte Marke" nicht mehr bei Werbungen verwendet werden. Klänge können als Marken registriert werden, solange sie leicht zu unterscheiden und wiederzuerkennen sind.

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Quelle: german.china.org.cn

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