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15. 09. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

China veröffentlicht Leitlinien der Reform staatseigener Unternehmen

Schlagwörter: Reform

China hat am Sonntag die Leitlinien zur geplanten Reform staatseigener Unternehmen veröffentlicht.

Die Leitlinien umfassen Paragraphen, die sowohl die allgemeinen Anforderungen, als auch die konkrete Förderung der Reform staatseigener Unternehmen beinhalten. Dazu gehören die Verbesserung des modernen Unternehmenssystems und des Verwaltungssystems für staatseigenes Kapital. Zudem wurden die wichtigsten Ziele, Aufgaben und Maßnahmen umfassend dargestellt.

Experten sehen in den veröffentlichten Leitlinien die Schwerpunkte der Reform der staatseigenen Betriebe dargestellt, wobei die Klassifizierung staatseigener Firmen als Grundlage des gesamten Projekts gilt. Gemäß den Leitlinien werden die staatseigenen Unternehmen in kommerzielle Betriebe und Gemeinwohlbetriebe unterteilt. Der Vizepräsident der chinesischen Studiengesellschaft für Reform und Entwicklung der Unternehmen, Zhou Fangsheng, sagte, damit werde sichergestellt, dass die Unternehmen je nach Hintergrund individuell bewertet und sinnvoll in die Marktwirtschaft integriert werden:

„Bei der Unternehmensform, -verwaltung, und -überprüfung sowie der Entlohnung bestehen große Unterschiede zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Betrieben. Daher müssen die Unternehmen klassifiziert und gezielt verwaltet werden."

In den Leitlinien steht die Entwicklung des „gemischten Eigentumssystems", das seit längerem mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird, im Mittelpunkt. Dazu gehören eine Aktienbeteiligung nicht-staatseigenen Kapitals und ein Aktienbesitz der Angestellten. Zhou Fangsheng erklärte, das Dokument lege den grundlegenden Tenor der Reform des gemischten Eigentumssystems staatseigener Betriebe fest:

„Insbesondere die Reform des gemischten Eigentumssystems der kommerziellen staatseigenen Betriebe in Sektoren mit großer Konkurrenz ist klar dargestellt worden. Es wird keine Obergrenze für die Aktionärsanteile geben. Sowohl eine absolute Aktienholding als auch eine teilweise Aktienholding bzw. Aktienbeteiligung wird zugelassen. Das grundlegende Prinzip der Reform des gemischten Eigentumssystems kommerzieller staatseigener Betriebe in diesen Sektoren wird deutlich."

Laut den Leitlinien sollten staatseigene Unternehmen bis 2020 stufenweise Erfolge in bestimmten Schlüsselbereichen erzielen. Die Reform des Verwaltungssystems der staatseigenen Betriebe soll bis dahin im Wesentlichen vollendet werden. Auf dieser Basis sollen zahlreiche staatseigene Kernfirmen mit internationaler Wettbewerbsfähigkeit entstehen.

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Quelle: CRI

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