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19. 11. 2009 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinesische Fernseh- und Radiostationen werden für Nutzung von Musik zahlen

Chinesische Fernseh- und Radiostationen sollen künftig Lizenzgebühren für das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Tonmaterialien zahlen.

Das geht aus einem neuen Gesetz hervor, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten wird. Das neue Gesetz wurde am Dienstag als "Vorläufige Maßnahme für Fernseh- und Radiogebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Tonmaterial" auf der Webseite des chinesischen Staatsrates, dem höchsten Verwaltungsorgan der Regierung, veröffentlicht.

Gebührenhöhe und Bezahlmethoden werden zwischen Fernseh- und Radiostationen sowie autorisierten Organisationen, die die Urheberrechte verwalten, ausgehandelt.

Für die neue Regelung kommen drei international gängige Bezahlmethoden in Betracht: Fernseh- und Radiostationen können einen jährlichen Pauschalbeitrag leisten, für eine festgelegte Nutzungsdauer zahlen oder einen Prozentsatz vom Gewinn abtreten.

Analysten zufolge profitieren Liedermacher und Komponisten sowie die gesamte chinesische Musikbranche von dieser Regelung, da sie an der Nutzung ihrer Werke verdienen.

Quelle: german.china.org.cn

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