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26. 02. 2010 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Der Entwurf zur Revidierung des staatlichen Geheimhaltungsgesetzes wird derzeit überprüft. Es geht angeblich nicht darum, das Recht der Massen auf Information unter dem Vorwand der "Geheimhaltung" zu verletzen.
Der ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Donnerstag Gruppenkonferenzen organisiert, bei denen die Abgeordneten den Entwurf zur Revidierung des staatlichen Geheimhaltungsgesetzes überprüften und diskutierten. Abgeordneter Zhu Yongxin wies darauf hin, dass die Grenzen zwischen Informationsfreiheit und Geheimhaltung besser reguliert werden müssten. Unter der Voraussetzung, dass die nationale Sicherheit und die gesellschaftliche Stabilität bewahrt werden, solle die Regierung den Bürgern alle notwendigen Informationen bekannt geben, um deren Recht auf Information zu schützen. Das Geheimhaltungsgesetz gelte eher als eine interne Vorschrift, um die Eingeweihten eines Geheimnisses zu verwalten. Es müsse sich dem Schutz des Rechts der Massen auf Information unterordnen.
Die Behörden beschränken offenbar häufig die Informationsfreiheit der Bürger unter dem Deckmantel der Geheimhaltung. Herr Zhu nannte dafür ein Beispiel: Drei Professoren an der Peking-Universität stellten einen Antrag bei den zuständigen Behörden, die Informationen über die Erhebung und Verwendung von Gebühren der Flughafenautobahn der Hauptstadt zu veröffentlichen. In einem Absagebrief an die Drei wurden die Infos als Geheimnisse bezeichnet. "Ist das wirklich ein Geheimnis? Und wer hat eigentlich die Autorität, dies zu bestimmen?" fragte Zhu Yongxin.
Tatsächlich seien die meisten Themen, egal, ob im Bereich Wirtschaft und Gesellschaft, oder Wissenschaft und Technik, mit dem Alltagsleben der Bürger eng verbunden, betonte Zhu. Es beeinflusse den Aufbau einer rechtsstaatlichen und demokratischen Gesellschaft sehr negativ, wenn die Regierung die notwendige Informationsveröffentlichung behindere und das Recht der Bürger auf Information beschneide, so der Abgeordnete.
Quelle: german.china.org.cn
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