Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>China Schriftgröße: klein mittel groß
20. 01. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Renten- und Pflegereformen in Deutschland

Schlagwörter: Rentenreformen, Pflegereformen, Deutschland

Rentenreformen in Deutschland

Deutschland zählt mehr ältere Menschen als andere Länder – Tendenz steigend. Finanzierten in den 1950er-Jahren fünf Berufstätige mit ihren Beiträgen die Rente eines Ruheständlers, sind es 2007 nur noch drei. Im Jahr 2040 werden voraussichtlich zwei Beitragszahler die Rente für einen Ruheständler zahlen.

Im Jahr 2006 wird die Altersgrenze für den frühesten Bezug der vorzeitigen Altersrente erhöht und stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Ziel ist es, Anreize zur Frühverrentung zu verringern, damit auch ältere Arbeitnehmer länger beschäftigt sind und somit auch länger Beiträge in die Rentenversicherungskassen zahlen, was gleichzeitig auch ihre eigene Rente erhöht.

Rente mit 67:

Als weiteren Schritt zur Entlastung der Rentenversicherung beschließt die Große Koalition im Jahr 2007, das Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise anzuheben. Konkret heißt das, dass nach dem Jahr 1964 Geborene dann erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Wer früher gehen möchte, muss mit Abzügen bei der Rente rechnen. Wer sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzen möchte, muss entweder mindestens 45 Jahre lang in die in Rentenversicherung eingezahlt haben oder eine um 3,6 Prozent reduzierte Altersrente in Kauf nehmen.

Rentenschutzklausel:

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, die im Jahr 2008 Deutschland und Europa erreicht, veranlasst die Bundesregierung, Anfang Mai 2009 eine Rentenschutzklausel einzuführen. Sie verhindert, dass mit den Löhnen auch die Renten sinken. Allerdings müssen die Ruheständler diesen Schutz ab 2011 durch reduzierte Erhöhungen selbst finanzieren.

Pflegereformen in Deutschland

Die rapide Alterung der Gesellschaft setzt auch die seit 1995 bestehende Pflegeversicherung unter Druck: Während die Kosten steigen, sinkt die Anzahl der Beschäftigten, die mit ihren Versicherungsbeiträgen die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlen. Der Bundestag beschließt im Jahr 2008 eine Reform der Pflegeversicherung, die besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.

Mehr Leistungen, Stärkung der häuslichen Pflege:

Ab dem 1. Juli 2008 werden die finanziellen Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegende stufenweise angehoben, ab 2015 alle drei Jahre an die Inflationsrate angepasst (dynamisiert).

Viele Menschen, die an Demenz (Altersverwirrtheit) erkrankt sind, erhalten erstmals Leistungen, auch wenn sie noch nicht pflegebedürftig sind, aber Betreuung brauchen. Ab dem Jahr 2009 hat jeder pflegebedürftige Patient einen Anspruch auf einen Pflegeberater, der ihm beim Organisieren von Hilfsleistungen zur Seite steht und ihn unterstützt.

Pflegezeit für Angehörige:

Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können für bis zu sechs Monate „Pflegezeit“ beantragen. Sie bekommen kein Gehalt, sind aber weiter sozialversichert und haben ein Rückkehrrecht zu denselben Arbeitsbedingungen. Tritt plötzlich ein Pflegefall ein, können Beschäftigte kurzfristig bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit frei nehmen, um die Pflege zu organisieren.

Quelle: bundesregierung.de

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr