Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>China Schriftgröße: klein mittel groß
27. 02. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Todesstrafe für 13 Straftaten im revidierten chinesischen Strafrecht aufgehoben

Schlagwörter: Todesstrafe,Strafrecht

Im neu revidierten chinesischen Strafrecht wurde die Zahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, um 13 auf 55 reduziert. Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) hat die Änderung des Strafrechts am Freitag auf einer Sitzung genehmigt.

Dies ist das erste Mal seit Inkrafttreten des Strafrechts 1979, dass die Volksrepublik China die Zahl der Straftaten, auf die die Todesstrafe verhängt werden kann, reduziert hat. "Der Schritt kann als Bemühung dahingehend angesehen werden, das Leben zu respektieren und die Menschenrechte zu schützen", so Professor Liu Mingxiang, stellvertretender Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Renmin-Universität.

Bei den 13 Straftaten handelt es sich um wirtschaftsbezogene nicht-gewaltsame Straftaten, und zwar erstens die Schmuggelei von Kulturrelikten, Gold, Silber und anderen Edelmetallen und seltenen Tieren beziehungsweise deren Produkte aus China, zweitens der Betrug mit Finanzrechnungen, drittens der Betrug mit Bankbürgschaften, viertens Fälschungen von Steuerrechnungen zum Betrug von Exportsteuerrückerstattungen oder zur Steuerhinterziehung, fünftens die Weitergabe von Verbrechensmethoden, sechstens der Raub von alten Kulturruinen, sowie weitere Straftaten.

Die Gesetzesänderung wird als weiterer Schritt der chinesischen Regierung angesehen, die Ausführung der Todesstrafe zu beschränken, nachdem 2007 eine Entscheidung getroffen worden war, wonach sämtliche Todesurteile vom Obersten Volksgericht Chinas geprüft und genehmigt werden müssen. "Die Todesstrafe Schritt für Schritt zu reduzieren, ist eine gute Methode für China", meint Liu.

Mou Xinsheng, Mitglied des Ständigen Ausschusses des NVK, erklärte gegenüber Xinhua, dass eine Reduzierung der Anzahl an Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, im Einklang mit der internationalen Praxis und der Realität Chinas stehe. "Aber es ist nicht der richtige Zeitpunkt, die Todesstrafe völlig in China abzuschaffen", so Mou. "Es gibt immer noch eine relativ hohe Zahl an Straftaten, insbesondere Gewaltstraftaten."

Chen Zhonglin, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Chongqing, argumentiert, es sei noch wichtiger, dass die Gerichtshöfe bedacht seien und so wenige Todesurteile wie möglich verhängten. "Das Endziel ist es, die Todesstrafe abzuschaffen", so er. Laut dem Obersten Volksgericht Chinas hat das Gericht seit 2007 landesweit zehn Prozent der Todesurteile aufgehoben.

Die Gesetzesänderung schreibt außerdem vor, dass die Todesstrafe nicht bei Personen im Alter von über 75 Jahren verhängt werden darf, außer wenn diese einen außerordentlich grausamen Mord gestehen. Zuvor durfte nur bei Straftätern im Alter von unter 18 Jahren und bei schwangeren Frauen keine Todesstrafe verhängt werden.

Die Gesetzesänderung, die achte der Version des Strafrechts von 1997, hat das Ziel, noch weiter die Prinzipien einer Justiz mit Gnade zu festigen. Während die Todesstrafe reduziert wird, sieht die Gesetzesänderung andererseits härtere Strafen für Anführer von kriminellen Gruppen, Lohnszahlungsunwillige Arbeitgeber, Personen, die Straftaten im Bereich Lebensmittelsicherheit begehen, und Personen, die Organhandel betreiben.

Längere Mindesthaftstrafen für Schwerverbrecher

Personen, die wegen schwerer Verbrechen für schuldig gesprochen werden, müssen laut der Gesetzesänderung mit längeren Mindeststrafen rechnen.

1   2   vorwärts  


Quelle: Xinhua

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr