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23. 09. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinesische Gefängnisse wollen Verbot von Homosexualität für Häftlinge beseitigen

Schlagwörter: China, Menschenrechte, Gefangenen, Beijing, homosexuelle, Häftlinge, Diskriminierung, Insassen

China hat in den letzten Jahren Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte von Gefangenen gemacht, sagte gestern ein chinesischer Justizbeamte auf einem Menschenrechtenforum in Beijing. Dazu gehört auch die Außerkraftsetzung einer Vorschrift, die homosexuelle Häftlinge diskriminiert.

Das Justizministerium hat die nationalen Verhaltenskodexe für die Gefängnisinsassen umgeschrieben und das vorherige Verbot von Homosexualität, gefärbten Haaren sowie anderer Lebensweisen und Praktiken in Gefängnissen aufgehoben. Das Ziel der Revision sei, die Achtung der Menschenrechte von Gefangenen zu zeigen, so Feng Cangjian, Leiter des Büros für juristische Menschenrechte des Instituts für Kriminalprävention unter dem Justizministerium. Feng sagte gestern auf dem vierten Forum für Menschenrechte in Beijing, dass die sexuelle Orientierung einer Person ihn nicht zum Ziel für Diskriminierung machen dürfe – egal, ob diese Person in Haft sei oder nicht.

Dies bedeute allerdings nicht, dass homosexuelle Handlungen in Gefängnissen akzeptiert würden. "Insassen werden in Ruhe gelassen, sofern ihre Homosexualität 'spirituell' bleibt", so Feng. "Aber weil Gefängnisinsassen keine freie Menschen sind, können sie nicht so frei wie der Rest von uns handeln." Der Beamte sagte, es sei internationale Praxis, homosexuelle Häftlinge nicht zu diskriminieren, aber ihr Verhalten müsse dennoch beschränkt werden.

Außerdem dürfen die Beamten der Gefängnisse in Beijing laut Feng die Insassen nicht mehr dazu zwingen, mit beiden Händen hinter dem Kopf gekreuzt zu hocken, eine Praxis, die üblicherweise verwendet wird, um Insassen zu demoralisieren, besonders wenn ein Gefängnisinsasse zum ersten Mal in Haft ist.

Feng sagte weiter, dass auch die Menschenrechte von Todeskandidaten ebenfalls respektiert werden. Die Gefängnisleitung habe zum Beispiel zu erlauben begonnen, dass die Todestraktinsassen vor der Hinrichtung ihre Verwandten treffen dürfen. Der Einsatz von tödlichen Injektionen wird auch als eine humanere Alternative zu den herkömmlichen Erschießungskommandos bei Hinrichtung gefördert. Der Einsatz der Giftspritze begann im Jahr 1997 in China und hat bereits in den Provinzen Shandong, Yunnan und Liaoning die Erschießung ersetzt, wie die amtliche Statistik zeigt.

Obwohl die politischen Überarbeitungen vielversprechend sind, bleiben die Herausforderungen bei der Durchsetzung noch immer bestehen. Die Ausbildung der 300.000 Gefängniswärter des Landes zum Beispiel wird noch einige Zeit dauern, sagte Feng. Beschimpfungen gegen Verdächtige, Sträflinge und Insassen sind ebenfalls noch nicht selten, sagte Feng.

Feng teilte mit, das Ministerium wird ein Lehrbuch über Menschenrechtenschutz der Insassen im Oktober für die Aufklärung der Gefängniswärter veröffentlichen.

Quelle: german.china.org.cn

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