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01. 03. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Die Regierung von Shanghai gab am Dienstag bekannt, dass die Bezeichnung "einheimische Familie" sich nur auf Familien mit einem dauerhaften Bleiberecht in der Stadt bezieht.
Sie bezog sich dabei auf jüngste Medienberichte, in denen es hieß, dass "nicht-lokale Familien, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Shanghai von drei Jahren haben, als lokale Familien angesehen werden". Diese hätten damit das Recht, Zweitwohnsitze in der Stadt zu kaufen.
Shanghai wird an seinen Maßnahmen zur Bremsung des Immobilienmarktes festhalten. Damit wolle die Stadt Immobilienspekulationen eindämmen und Beschränkungen für Wohnungskäufe weiterhin strikt durchsetzen, sagte gestern ein führender lokaler Experte für den Wohnungsmarkt.
Liu Haisheng, Leiter der städtischen Wohnraumverwaltung Shanghai, betonte, dass mit Änderungen oder Erleichterungen in der Wohnungspolitik nicht zu rechnen sei.
Die Zeitung Shanghai Securities News hatte vergangene Woche berichtet, dass Personen ohne einen ständigen Wohnsitz in Shanghai ab sofort Zweitwohnungen kaufen dürften, sobald sie eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre haben. Dies sei ein Signal, dass die Regierung die Beschränkungen lockere.
Personen mit einem dauerhaften Bleiberecht durften in der Vergangenheit keine Zweitwohnung in Shanghai kaufen.
Quelle: Shanghai Daily
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