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11. 09. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
III. Japan und die internationale Gemeinschaft hatten klargestellt, dass die Diaoyu-Inseln zu China gehören
Offizielle japanische Geschichtswerke, Nationale Annalen sowie von Gelehrten geschriebene Artikel vor der Neuzeit erheben keine Zweifel an der territorialen Souveränität der Diaoyu-Inseln und bezeichnen sie direkt mit dem chinesischen Namen. In den vor Mitte des 19. Jahrhunderts in Japan veröffentlichten Landkarten waren die Diaoyu-Inseln und das chinesische Festland mit der gleichen Farbe gekennzeichnet. Auch das im Jahre 1892 erschienene "Lexikon für die Landkarten und Ortsnamen der Provinzen und Präfekturen des großen Japan" hatte die Diaoyu-Inseln noch nicht ins japanische Territorium aufgenommen.
In der beigelegten Abbildung "Bild der drei Provinzen und 36 Inseln von Ryūkyū" des 1785 entstandenen Werks "Die bebilderte Beschreibung dreier Länder" des japanischen Gelehrten Hayashi Shihei waren das chinesische Festland und die Diaoyu-Inseln gleich gefärbt, die Inseln waren nicht im Rahmen des Ryūkyū-Archipels gekennzeichnet.
1605 hatte der Regierungschef des Ryūkyū-Königreichs im dem Buch "Geschichte des Ryūkyū-Königreichs" festgelegt, dass es sich bei dem Berg Gumi (heute die Kumejima-Inseln östlich des Chiwei-Eilands) um die Grenze des Landes handele. Die Landkarten und Erklärungen der 1701 vom Ryūkyū-Botschafter dem Qing-Kaiser überbrachten "Geschichte von Ryūkyū" zeigten, dass Ryūkyū über 36 Inseln verfügte, ohne die Diaoyu-Inseln und die umliegenden Inselgruppen. Ende der 1870er und Anfang der 1880er Jahre hatte Li Hongzhang als Vertreter der Qing-Dynastie mit Japan über die Zugehörigkeit der Ryūkyū-Inselgruppen verhandelt. Beide Seiten vereinbarten, dass zum Ryūkyū-Archipel 36 Inseln gehören, ebenfalls ohne die Diaoyu-Inseln.
Quelle: german.china.org.cn
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