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02. 02. 2013 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Eine verärgerte Arbeitsuchende in Südchina hat ihren Kampf um Schadensersatz wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige eines Unternehmens gewonnen.
Liang, die ihren vollen Namen nicht preisgeben wollte, aus Angst, künftige Arbeitgeber abzuschrecken, erhielt wegen der Diskriminierung 601 Yuan (71 Euro) vom Arbeitsamt in Guangzhou, Hauptstadt der chinesischen Provinz Guangdong.
"Ich bin wirklich sehr zufrieden", sagte die 25-Jährige am Donnerstag. "Das Geld ist nicht wichtig. Ich bin nur froh, dass ich diesen Fall gewonnen habe."
Die Zahlung erfolgte, nachdem Liang sich im Oktober bei dem Hersteller von Druckmaterialien, Guangzhou Baole Trade, über dessen Stellenanzeige für einen Verkäufer beschwert hatte.
Als Absolventin der South China Normal University, bewarb sie sich für die Stelle im Vertrieb, wurde aber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie eine Frau ist.
"Das Unternehmen schrieb explizit in der Anzeige, dass sie nur männliche Bewerber suchten", sagte sie. "Doch warum ist das so? Ich kann alles tun, was ein Mann tun kann."
Mit Hilfe von Pang Kun, einem Anwalt, der anbot, den Fall unbezahlt zu übernehmen, trug Liang ihre Beschwerde den Behörden vor. Am 15. Januar entschuldigte sich das Unternehmen im Internet dafür.
"Wir entschuldigen uns aufrichtig bei weiblichen Bewerbern für den Schaden, der ihnen durch die Beschränkung der Vertriebsposition auf Männer entstanden ist“, hieß es. "Wir korrigieren das diskriminierende Verhalten und versprechen, dass dies nie wieder passieren wird."
Das Unternehmen zahlte Liang außerdem eine Entschädigung von 600 Yuan (70 Euro) für Gebühren, die durch die Beschwerde angefallen waren und ein Yuan (12 Eurocent) für seelische Qualen.
Pang zufolge ist dies der erste Diskriminierungsfall aufgrund des Geschlechts in ganz China, in dem zugunsten des Klägers entschieden wurde. "Doch das Problem wurde durch eine Verwaltungsbeschwerde gelöst, nicht auf gerichtlichem Weg", sagte er.
Pang sagte, er habe einen ähnlichen Fall in Beijing gehabt, doch das Gericht habe sich geweigert, den Fall anzunehmen, weil die Richter es schwer fanden, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beweisen und den Schaden des Opfers zu messen.
"Der Arbeitgeber kann andere Ausreden finden, um die Rekrutierung einer Frau abzulehnen, wie ihre unzureichenden Fähigkeiten oder etwas anderes", sagte Pang. "Es ist schwer, ein Urteil zu fällen."
Arbeitgeber sollten bei der Einstellung von Arbeitnehmern keine Einschränkungen hinsichtlich des Geschlechts vorgeben. Sie sollten sich nicht weigern, Menschen einzustellen oder die Einstiegsschwelle für Kandidaten aufgrund ihres Geschlechts, Familienstandes oder einer Schwangerschaft erhöhen, hieß es in der Anordnung.
Quelle: german.china.org.cn
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