Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>China Schriftgröße: klein mittel groß
10. 03. 2013 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Oberster Volksgerichtshof: Todesstrafe nur bei schlimmsten Straftaten verhängt

Schlagwörter: NVK,Volksgerichtshof,Tätigkeitsbericht,Staatsrat,Todesstrafe,Strafminderung,Entlassung

Heute Morgen um 9 Uhr wurde die 3. Plenarsitzung der 1. Tagung des 12. NVK in der Großen Halle des Volkes eröffnet. Dabei haben Wang Shengjun, Präsident des Obersten Volksgerichtshofs und Cao Jianming, Präsident der Obersten Volksstaatsanwaltschaften, ihren jeweiligen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Außerdem wurde der Plan zur institutionellen Reform und Funktionsänderung des Staatsrats vorgestellt.

Laut Wang habe der Oberste Volksgerichtshof in den vergangenen fünf Jahren bei Todesstrafverfahren gemäß geltendem Recht sehr umsichtig gehandelt und die Überprüfung der Todesurteile streng kontrolliert. Es müsse auch in Zukunft sichergestellt werden, dass die Todesstrafe nur bei absoluten Kapitalverbrechen verhängt werde, sagte der Präsident des Obersten Volksgerichtshofs.

Zudem sagte Wang, dass Opfern von Verbrechen besser geholfen und die legitimen Interessen der Opfer gewissenhaft geschützt werden müssten. Das Rechte der Angeklagten müssten ebenfalls besser geschützt werden, um sicherzustellen, dass keine Unschuldigen verurteilt werden.

In Bezug auf die gerichtlichen Entscheidungen über minderjährige Straftäter betonte Wang, nach der Richtlinie "Schulung, Gemütsbewegung, Rettung" zu handeln und die Berichte über kleinere Straftaten unter Verschluss zu halten, damit die Zukunft der Minderjährigen nicht verbaut werde.

Die Strafminderung und die Entlassung auf Bewährung solle besser reguliert werden. Der Oberste Volksgerichtshof solle aktiv an der Resozialisierung und Integration vorbestrafter Menschen in die Gesellschaft mitwirken, damit die Harmonie und Stabilität selbiger nicht gefährdet werde.

Quelle: german.china.org.cn

   Google+

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr