Die erste chinesische Verwaltungsvorschrift für Sozialhilfe wird ab dem 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Zu den konkreten Maßnahmen, die vom Staatsrat veröffentlicht wurden, gehören unter anderem die Garantie des Existenzminimums, die Versorgung extrem armer Menschen, die Hilfe und Unterstützung von Katastrophengeschädigten sowie die Beihilfe bei Medizin, Bildung, Wohnung und Beschäftigung. Auch sollen Firmen und Einzelpersonen zur Beteiligung an der Sozialhilfe ermutigt werden.
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