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28. 10. 2014 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

China will Todesstrafe für 9 Verbrechen streichen

Schlagwörter: China Todesstrafe Verbrechen

Der chinesische Gesetzgeber überlegt, die Todesstrafe für 9 Verbrechen – darunter das Schmuggeln von Waffen und nuklearem Material – abzuschaffen.

Der entsprechende Entwurf für eine Erweiterung des Strafgesetzes war am Montag beim Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) für eine erste Lesung während der alle zwei Monate stattfindenden Sitzung der gesetzgebenden Körperschaft, die von Montag bis Samstag stattfinden wird.

Zu den besagten 9 Kapitalverbrechen gehören der Schmuggel von Waffen, Munition und Nuklearmaterial sowie gefälschten Geldscheinen, das Fälschen von Geld, die Geldbeschaffung durch groß angelegten Betrug, die Organisation von Prostitution bzw. Zwangsprostitution, einen Staatsangestellten vom Tun seiner Pflichten abzuhalten, und das Verbreiten von Gerüchten in Kriegszeiten.

Sollte die Todesstrafe bei diesen Straftaten wirklich nicht mehr zur Anwendung kommen, würde die Verurteilten zukünftig eine Höchststrafe von lebenslanger Gefängnishaft erwarten.

Der Gesetzesentwurf sei ein weiterer Versuch Chinas, die Verhängung der Todesstrafe zu limitieren. Sie folge nun, nachdem bei einem Schlüsseltreffen der KP Chinas im letzten Jahr beschlossen worden sei, die Zahl der Kapitalverbrechen – also der Verbrechen, für die die Todesstrafe verhängt werden kann – zu reduzieren, sagte Li Shishi, Direktor des Ausschusses für legislative Angelegenheiten des Ständigen Ausschusses des NVK.

Der neue Gesetzesentwurf bietet außerdem striktere Regeln für den Umgang mit Verurteilten, denen eine Gnadenfrist gewährt wurde.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre es das zweite Mal seit Inkrafttreten des Strafgesetzes (1979), dass die Volksrepublik China die Zahl der Kapitalverbrechen reduziert.

Der Ständige Ausschuss des NVK hatte schon einmal die Zahl der Kapitalverbrechen um 13 wirtschaftlich motivierte, keine körperliche Gewalt umfassende Straftaten verringert. Dazu gehörten damals unter anderem der Schmuggel von Gold, Silber und Kulturschätzen; Betrugsversuche im Zusammenhang mit Finanzwechseln; das Fälschen oder der Verkauf von gefälschten Rechnungen und Steuerdokumenten; das Unterrichten krimineller Methoden sowie der Raub und Verkauf von kulturellen Relikten.

Diese 13 Straftaten aus dem Katalog der Verbrechen, die mit der Todesstrafe belegt werden können, herauszunehmen, habe keine negativen Effekte auf die öffentliche Sicherheit gehabt, und die Reaktion der Gesellschaft auf die Reduktion der Kapitalverbrechen sei generell positiv gewesen, sagte Li.

Unter dem derzeit gültigen Gesetz kann die Todesstrafe auf 55 Arten von Verbrechen angewandt werden.

Bisher hat China die Todesstrafe als mögliche Bestrafung für bestimmte Verbrechen beibehalten, wobei die Anwendung der schlimmsten Strafe strikt kontrolliert und nur in besonders schweren Strafsachen und auf besonnene Art und Weise angewendet wurde. Das Land hat in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen, die Zahl der verhängten Todesstrafen zu reduzieren.

Seit dem 1. Januar 2007 werden alle von chinesischen Gerichten verhängten Todesstrafen wieder vom Obersten Volksgerichtshof geprüft, um sicherzugehen, dass die Urteile korrekt sind.

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Quelle: german.china.org.cn

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