Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>China Schriftgröße: klein mittel groß
18. 12. 2014 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Ausbau des Rechtsstaates und ein Fehlurteil vor 18 Jahren

Schlagwörter: Wiederaufnahmeverfahren, Todesurteil

In einem Aufsehen erregenden Wiederaufnahmeverfahren ist ein vor 18 Jahren in der Inneren Mongolei verhängtes und vollstrecktes Todesurteil kassiert worden. Der im Juni 1996 im Alter von 18 Jahren Hingerichtete wurde posthum freigesprochen und rehabilitiert.

Am 9. April 1996 hatte es ein Gericht in der Inneren Mongolei als zweifelsfrei erwiesen angesehen, dass der 18-jährige Huugjit tatsächlich für die ihm zur Last gelegte Vergewaltigung und Ermordung einer Frau verantwortlich war. Das deshalb ausgesprochene Todesurteil war noch im Sommer des gleichen Jahres vollstreckt worden.

Allerdings gestand neun Jahre später ein anderer Angeklagter, genau dieses Verbrechen begangen zu haben. 2005 bekannte sich Zhao Zhihong in einem Verfahren wegen einer Serie von Vergewaltigungen und Morden in zehn Fällen für schuldig. Darunter war auch jenes Verbrechen, für das der 18-jährige Huugjit 1996 in der Inneren Mongolei zum Tode verurteilt worden war.

Dies veranlasste die Eltern von Huugjilt dazu, eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihren Sohn zu erwirken. Dieses Wiederaufnahmeverfahren kam zu dem Ergebnis, dass für das Todesurteil gegen Huugjilt im Jahre 1996 klare Tatsachengrundlagen und Beweisstücke fehlten. Damit sei das damalige Urteil ungültig, so der Pressesprecher des Höheren Volksgerichtes des Autonomen Gebiets der Inneren Mongolei, Li Shengchen, am Montag.

Der Fall findet sowohl in der chinesischen Presse, als auch in den Chat-Foren große Aufmerksamkeit. Zudem bekräftigen Juristen und Rechtsexperten, dass vergangene juristische Fehler, egal wie viel und egal groß oder klein, korrigiert werden müssen. In diesem Sinne sei der Fall Huugjilt aus der Inneren Mongolei von großer Bedeutung, meint Prof. Chen Weidong von der chinesischen Renmin-Universität:

„Das Volksgericht hat nach dem Prinzip ‚Streben nach Wahrheit und Berichtigung aller Fehler' und unter dem Prinzip der Unschuld-Vermutung sein neues Urteil gefällt und Huugjilt damit freigesprochen. Das zeigt den Geist der juristischen Gerechtigkeit."

Dabei zeigt der Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Huugjilt nach den Worten von Prof. Hong Daode von der chinesischen Universität für Politik und Recht auch die deutlichen Fortschritte in der Rechtslage seit 1996. Dies gelte insbesondere für die mit der neuen Strafprozessordnung 2012 festgeschriebene Unschuldsvermutung und den Ausschluss illegal erlangter Beweise in Gerichtsverfahren.

Prof. Hong Daode fügte hinzu, damit müssten auch die Schuld für das damalige Fehlurteil untersucht und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Noch wichtiger sei es allerdings, das System zur Vermeidung von Fehlurteilen zu stärken und tatsächlich umzusetzen:

„Bis jetzt ist es immer noch nicht realisiert, dass unsere Richter und Staatsanwälte ihre Befugnisse gemäß der Verfassung tatsächlich unabhängig ausüben. Meiner Meinung nach besteht die wichtigste Aufgabe derzeit deshalb darin, dass die Gerichte ihre Anhörungen wirklich unabhängig vornehmen, dass Richter ihre Befragungen und Entscheidungen unabhängig treffen und dass Staatsanwälte in ihrer Anklageerhebung unabhängig sind."

Folgen Sie German.china.org.cn auf Twitter und Facebook und diskutieren Sie mit!

Quelle: CRI

   Google+

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr