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05. 03. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinesischer Gesetzesentwurf zur Terrorbekämpfung keine Beeinträchtigung für Online-Unternehme

Schlagwörter: Gesetzesentwurf,Terrorbekämpfung

Der chinesische Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Terrorismus hat keine Beeinträchtigung für Online-Unternehmer. Dies erklärte die Sprecherin der dritten Jahrestagung des 12. Nationalen Volkskongresses (NVK), Fu Ying, am Mittwoch.

Dem Entwurf zufolge dürften Organe der öffentlichen Sicherheit die technische Schnittstelle von Telekommunikation und Internet benutzen, um Terroranschlägen vorzubeugen und Verdachtsfälle zu untersuchen, sagte Fu Ying. Das entspreche den Prinzipien des Verwaltungsrechts und sei eine normale internationale Methode. Sie habe aber keine Auswirkung auf die legalen Interessen von Online-Unternehmen, so die Sprecherin weiter.

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Quelle: CRI

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