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19. 06. 2015 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Chinas oberstes Gesetzgebungsorgan wirft dem Hongkonger Stadtparlament vor, die geplante Reform zur Wahl des Regierungschefs der Sonderverwaltungszone durch ein Veto gezielt verhindert zu haben.
Nach einer neunstündigen Debatte am vergangenen Mittwoch hatten 28 Abgeordnete gegen die Reform, acht dafür gestimmt. Viele hatten bereits vor der Abstimmung den Saal verlassen. Bei dem Votum im 70-köpfigen Legislativrat der chinesischen Sonderverwaltungsregion kam am Donnerstag nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande, die mindestens 47 Stimmen gebraucht hätte. Doch die chinesische Regierung gab bekannt, dass die im vergangenen August angekündigten Wahlreformen in Hongkong trotzdem durchgesetzt werden.
In einer Stellungnahme der Geschäftsstelle heißt es: "Trotzdem, dass das allgemeine Wahlrecht vom Legislativrat nicht verabschiedet wurde, muss auch künftig an der Idee des allgemeinen Wahlrechts und am Rechtsgrundsatz des Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) festgehalten werden. Diese Leitlinie wird auch weiterhin als Verfassungsordnung für Hongkong dienen, denn ihre Rechtsgültigkeit ist nicht in Frage zu stellen und sie verschafft dem allgemeinen Wahlrecht bei der Wahl des Regierungschefs Geltung."
Der Ständige Ausschuss des chinesischen gesetzgebenden Gremiums wirft der Opposition zudem vor, mit dem Veto persönliche Interessen zu verfolgen, noch dazu "auf Kosten Hongkongs Wohlstand und Stabilität."
Quelle: german.china.org.cn
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