Home Aktuelles
Multimedia
Service
Themenarchiv
Community
Home>China Schriftgröße: klein mittel groß
01. 10. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

In Beijing ist der Mindeststundenlohn am höchsten

Schlagwörter: Mindeststundenlohn

Seit Montag haben die Arbeitnehmer in Beijing Anrecht auf einen Mindeststundenlohn von umgerechnet 2,6 Euro. Das ist landesweit Spitze. Beim monatlichen Mindestlohn liegt Shenzhen vorne. Am niedrigsten sind die Löhne im Norden.

In Beijing gilt seit dem 28. September ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 18,70 Yuan (2,6 Euro). Nirgendwo in China ist die stündliche Lohnuntergrenze so hoch wie in der Hauptstadt. Am tiefsten ist der Mindeststundenlohn mit 11 Yuan (1,55 Euro) in der Provinz Heilongjiang ganz im Norden des Landes an der Grenze zu Russland.

Mit 1160 Yuan (162 Euro) rangiert Heilongjiang auch beim monatlichen Mindestlohn ganz am unteren Ende. Landesweiter Spitzenreiter in dieser Kategorie ist die Boomstadt Shenzhen gegenüber Hongkong mit 2030 Yuan (283 Euro).

Wie das Ministerium für personelle Ressourcen und soziale Sicherheit am Dienstag bekannt gab, haben im vergangenen Jahr 19 Regionen auf dem Festland die gesetzlich festgeschriebenen Mindestlöhne um durchschnittlich 14,1 Prozent erhöht. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Löhne sei höher ausgefallen als geplant, aber niedriger als in den vorangegangenen drei Jahren.

Der Fünfjahreszeitraum, der in diesem Jahr zu Ende geht, sieht beim Mindestlohn eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 13 Prozent vor.

In China haben die Regierungen der Städte und der Provinzen die Befugnis, die Mindestlöhne festzusetzen. Im Jahr 2013 haben 27 Regionen die Mindestlöhne um durchschnittlich 17 Prozent erhöht. In den Jahren 2011 und 2012 wurden die Mindestlöhne in 25 Regionen sogar um durchschnittlich 20 Prozent angehoben.

Folgen Sie German.china.org.cn auf Twitter und Facebook und diskutieren Sie mit!

Quelle: people.cn

   Google+

Druckversion | Artikel versenden | Kommentar | Leserbrief | zu Favoriten hinzufügen | Korrektur

Kommentar schreiben
Kommentar
Ihr Name
Kommentare
Keine Kommentare.
mehr