DAS TERRITORIUM, DIE BEVÖLKERUNG UND NATIONALITÄTEN RESSOURCEN, KLIMA UND UMWELTSCHUTZ STAAT, POLITISCHES SYSTEM UND ADMINISTRATIVE GLIEDERUNG POLITISCHE PARTEIEN UND MASSEN ORGANISATIONEN DIPLOMATIE UND AUSSEN BEZIEHUNGEN LANDES VERTEIDIGUNG VOLKS WIRTSCHAFT SOZIALLEBEN BILDUNG; WISSENSCHAFT UND TECHNIK KULTUR, GESUNDHEITS WESEN UND SPORT CHINAS CHRONIK 2006
Die Lage und das Territorium
Die Lage und das Territorium
Geographische Besonderheiten
Geographische Besonderheiten
Die Bevölkerung und Nationalitäten
Die Bevölkerung und Nationalitäten
Sprache und Schrift
Sprache und Schrift
Religion
Religionspolitik
Religionsgemeinschaften

Die "Verfassung der Volksrepublik China“ sieht vor: "Die Bürger der Volksrepublik China genießen Glaubensfreiheit. Weder darf ein Staatsorgan, eine gesellschaftliche Organisation oder eine Einzelperson Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen"; "Niemand darf eine Religion dazu benutzen, Aktivitäten durchzuführen, die die gesellschaftliche Ordnung stören, die körperliche Gesundheit von Bürgern schädigen oder das Erziehungssystem des Staates beeinträchtigen. Die religiösen Organisationen und Angelegenheiten dürfen von keiner ausländischen Kraft beherrscht werden".

Die von China ausgearbeiteten Gesetze wie das "Gesetz über regionale Autonomie der Nationalitäten", "Allgemeine Prinzipien des Zivilrechts", das "Bildungsgesetz", das "Arbeitsgesetz", das "Gesetz über die allgemeine Schulpflicht", das "Wahlgesetz für den Volkskongress", das "Gesetz über die Organisation der Dorfbewohnerkomitees" und das "Werbungsgesetz" sehen vor, dass alle Bürger ungeachtet des religiösen Glaubens das aktive und das passive Wahlrecht besitzen; das legale Eigentum der Religionsgemeinschaften wird gesetzlich geschützt; die Erziehung ist von der Religion getrennt; alle Bürger haben ungeachtet des religiösen Glaubens nach dem Gesetz die gleiche Chance, ausgebildet zu werden; alle Nationalitäten sollen untereinander die Sprachen und Schriften, Bräuche und Sitten und die Glaubensfreiheit respektieren; bei der Beschäftigung dürfen die Bürger nicht wegen ihres religiösen Glaubens diskriminiert werden; Reklame und Warenzeichen dürfen keine Formulierung, die irgendeine Nationalität oder Religion diskriminiert, enthalten.

Am 1. März 2005 wurden die "Vorschriften über religiöse Angelegenheiten" vom Staatsrat erlassen und traten in Kraft. Diese Bestimmungen wurden in Form des Gesetzes formuliert, um die Rechte von Religionsgemeinschaften und Bürgern, die sich zu einer Religion bekennen, zu garantieren, an religiösen Aktivitäten teilzunehmen, Religionsschulen zu betreiben, Religionsbüchern und -zeitschriften herauszugeben, religionsbezogene Vermögen zu verwalten und den Austausch mit ausländischen Religionsgemeinschaften zu führen. Sie beweisen, dass die chinesische Regierung die Glaubensfreiheit der Bürger respektiert und schützt, und standardisieren die Verwaltung der zuständigen Abteilungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

In China erfreuen sich alle Religionen eines gleichen Status. Sie sind in einer harmonischen Atmosphäre zusammen. Es ist kein religiös motivierter Streit bekannt. Auch die Gläubigen und die Atheisten respektieren sich gegenseitig. Diese Situation ist der Politik der Glaubensfreiheit, die die chinesische Regierung seit der Gründung der Volksrepublik stets befolgt, und dem Geist der gegenseitigen Verträglichkeit und Toleranz, der in der traditionellen chinesischen Kultur verehrt wird, zu verdanken.

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