China besteht auf einer verhandlungsbasierten Lösung der Streitigkeiten mit den Philippinen im Südchinesischen Meer
2. Abgrenzung der Seegebiete im Südchinesischen Meer
126. China plädiert dafür, durch Gespräche mit den direkt betroffenen Ländern im Rahmen des Völkerrechtes einschließlich des UNCLOS die Frage der Abgrenzung der Seegebiete im Südchinesischen Meer gerecht zu lösen. Vor einer endgültigen Lösung sollten alle Seiten eine zurückhaltende Haltung bewahren und keine Maßnahmen treffen, die die Konflikte verkomplizieren oder eskalieren lassen und den Frieden und die Stabilität beeinträchtigen.
127. Als China 1996 das UNCLOS ratifizierte, erklärte es: „Die Volksrepublik China wird durch Konsultationen mit seinen Nachbarländern mit gegenüberliegenden oder angrenzenden Küsten die Festlegung der Grenzlinien der maritimen Hoheitsbefugnisse in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und dem Prinzip der Billigkeit vornehmen.“ 1998 spezifizierte China in seinem Gesetz über die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel seine grundsätzliche Position in dieser Hinsicht: „Wenn sich die Ansprüche der Volksrepublik China und ihrer Nachbarländer mit angrenzenden oder gegenüberliegenden Küsten auf ausschließliche Wirtschaftszonen und Festlandsockel überschneiden, sollten die Grenzlinien in Anlehnung an das Völkerrecht und das Prinzip der Billigkeit durch Vereinbarungen festgelegt werden.“ Und: „Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes berühren nicht die historisch erlangten Rechte der Volksrepublik China.“
128. China lehnt jeden Versuch ab, ihm maritime Hoheitsbefugnisse durch einseitige Aktionen aufzuzwingen, und erkennt auch keine Handlungen an, die seine maritimen Rechte und Interessen im Südchinesischen Meer verletzen.