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08. 03. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Vorraussetzungen für Revidieren des Wahlgesetzes sind gegeben

Die 2. Plenarsitzung der 3. Tagung des 11. Nationalen Volkskongresses (NVK) fand heute um 9 Uhr in der Großen Halle des Volkes statt. Wang Zhaoguo, der Vizevorsitzende des Ständigen Ausschusses des NVK, erklärte dabei den Entwurf des revidierten chinesischen Wahlgesetzes. Die Abgeordneten diskutierten anschließend über den Entwurf.

Im revidierten Wahlgesetz wird festgelegt, dass Abgeordnete in Stadt und Land je nach der Zahl der Bürger verhältnismäßig gewählt werden sollten. Wang sagte, als China 1953 das erste Wahlgesetz entwarf, machten die Stadtbewohner nur 13,26 Prozent der gesamten Bevölkerung aus. Die Proportion der Einwohner, die jeweils von ländlichen oder städtischen Abgeordneten vertreten werden, wurde auch unterschiedlich festgelegt.

Zum Beispiel wird pro 800.000 Einwohner ein Abgeordneter gewählt. Die Anzahl der zu wählenden NVK-Abgeordneten einer regierungsunmittelbaren Stadt sowie einer unmittelbar der Provinzregierung unterstehenden Industriestadt mit einer Bevölkerung von über 500.000 wird folgendermaßen berechnet: Pro 100.000 Einwohner wird ein Abgeordneter gewählt.

Als China 1979 das Wahlgesetz revidierte, machten die Stadtbewohner nur 18,96 Prozent der Bevölkerung aus. Daher wurde die Proportion der Einwohner, die jeweils von ländlichen oder städtischen Abgeordneten vertreten werden, so wie im Wahlgesetz von 1953 verankert, im neuen Gesetz nicht geändert. Es wurden lediglich genauere Angaben dazu gemacht: auf Landkreisebene 4:1, auf Provinzebene 5:1 und auf nationaler Ebene 8:1.

Nach der Reform und Öffnung nach außen entwickeln sich Chinas Wirtschaft und Gesellschaft sehr schnell und der Urbanisierungsprozess wird vorangetrieben. Insbesondere seit 1995 beschleunigt sich der Industrialisierungs- und Urbanisierungsprozess. Das wirtschaftliche und kulturelle Niveau auf dem Land erhöht sich in großem Maße und die Gesellschaftsstruktur verändert sich tiefgreifend. Der Anteil der Stadtbewohner an der Bevölkerung ist 2009 auf 46,6 Prozent angestiegen. Es bestehen also Vorraussetzungen für das Revidieren des Wahlgesetzes, damit Abgeordnete des Volkskongresses in Stadt und Land je nach der Bürgerzahl verhältnismäßig gewählt werden.

 

Quelle: german.china.org.cn

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