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10. 03. 2010 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Stimmen vor Ort auszählen, um Betrug zu vermeiden

Die Stimmenauszählung ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlen. Unvollständige Regelungen können Betrug bei Stimmenauszählungen Tür und Tor öffnen. Zhang Qianfan, Professor der Peking-Universität, sagte, dass Betrug durch die Auszählung von Stimmen an Ort und Stelle effektiv verhindert werden könne.

Artikel 39 des derzeitigen Wahlgesetzes besagt: "Nach den Stimmabgaben überprüfen Mitarbeiter der Stimmzettelbewachung und -auszählung sowie des Wahlausschusses und Mitglieder des Volkskongress-Präsidiums die Anzahl der Wähler und der Stimmzettel und erstellen ein Protokoll. Das Protokoll wird vom Stimmzettelbewacher unterzeichnet.“

Zhang sagt: "Auf den ersten Blick regelt dieser Artikel sehr gut den Auszählungsvorgang  von Stimmzetteln nach der Stimmabgabe. Aber dieser Vorgang ist nach wie vor manipulierbar. Wie sollen Wähler beispielsweise Mitarbeiter der Stimmzettelbewachung und Stimmenauszählung sowie des Wahlausschusses wählen? Wenn die Wahl nur Formsache ist und das Auszählen von Stimmen und die Bewachung von Stimmzetteln manipuliert werden, ist es egal, ob die Wahlen gerecht und normiert ablaufen. Die Stimmenauszählung ist der letzte Schritt der Wahlen. Wenn an dieser Stelle betrogen wird, scheitern sie."

Der Zeitpunkt und das Verfahren der Stimmenauszählung sollte eindeutig festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Stimmen transparent, am selben Tag und vor Ort ausgezählt werden. Untransparente Stimmenauszählungen verleiten zum Wahlbetrug . Wenn Stimmen nicht vor Ort ausgezählt werden, dann besteht die Gefahr illegaler Manipulationen. Die Parteilosigkeit des Wahlausschusses sowie der Stimmenauszähler kann derzeit nicht garantiert werden. Sobald die Wahlurnen dem Blickfeld der Wähler entzogen werden und nur der Kontrolle weniger Mitarbeiter unterliegen, gibt es keine Garantie.

Daher ist der erste Schritt zur Normierung des Stimmauszählungsprozesses, dass die Stimmen nach der Wahl vor Ort und transparent ausgezählt werden. Obwohl die Bevölkerungszahl in manchen Landkreisen ziemlich groß ist, müssen jedes Mal nur zirka 2000 Stimmen ausgezählt werden. Bei lauter Auszählung kann dies in lediglich zwei bis drei Stunden geschehen. In Beijing dauern die Wahlen jedoch bis Mitternacht an. In diesem Fall können die Stimmen selbstverständlich nicht vor Ort ausgezählt werden. Dies bedeutet, dass derartige unangemessene Regelungen geändert werden müssen. Die Wahlen können genauso gut tagsüber stattfinden.

Wenn die Wahlen um 18.00 Uhr nachmittags enden, ist es machbar, dass einzelne Wahlkreise ihre Stimmen vor Ort auszählen. Auch wenn das Wahlgesetz keinen einheitlichen Stimmabgabenschluss festsetzt, können die Regionen natürlich den Stimmabgabenschluss ändern, wenn sichergestellt werden kann, dass Stimmen am selben Tag, vor Ort und transparent ausgezählt werden.

Dass Stimmen vor Ort ausgezählt werden, ist, wie Geheimabstimmungen nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung zur Normierung der Stimmenauszählung. Nur wenn alle Parteien die Stimmenauszählung überwachen dürfen, kann man den Betrug während der Auszählung effektiv verhindern. Alle Kandidaten und die von ihnen beauftragten Anhänger müssen zur Beobachtung der Stimmenauszählungen zugelassen werden und dürfen jegliche unangemessene Handlung bei der Auszählung feststellen und korrigieren.

Wenn die Regelung dem Wahlgesetz des Volkskongresses hinzugefügt werden kann, dass jeder Kandidat eine bis zwei Personen mit der Überwachung der Stimmenauszählung beauftragen darf, könnte die Stimmauszählung den Willen der Wähler widerspiegeln.

Quelle: german.china.org.cn

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