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10. 03. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Chinesisches Strafrecht streicht Todesstrafe für 13 wirtschaftsbezogene Straftaten

Schlagwörter: Chinesisches Strafrecht,Straftaten,Todesstrafe

Die zweite Plenarsitzung der vierten Jahrestagung des elften Nationalen Volkskongresses (NVK) fand um 9 Uhr am Donnerstag statt. Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des elften NVK Wu Bangguo stellte einen Arbeitsbericht seines Ausschusses vor.

Das Strafrecht spiele in dem chinesischen Gesetzsystem eine wichtige Rolle und sei seit 1997 mehrmals revidiert worden, sagte Wu. Im neu revidierten Strafrecht wurde die Zahl der Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, um 13 reduziert. Bei den 13 Straftaten, welche ursprünglich 19,1 Prozent aller mit der Todesstrafe belegten Straftaten ausmachten, handele es sich um wirtschaftsbezogene nicht-gewaltsame Straftaten.

Die neue Gesetzesänderung sehe noch härtere Strafen für Anführer von kriminellen Gruppen und längere Mindesthaftstrafen für zu lebenslanger Haft verurteilte Verbrecher und Verbrecher, gegen die die Todesstrafe mit zwei Jahren Aufschub verhangen werde. Die Änderung mache außerdem aus demjenigen einen Straftäter, der Mitarbeiter vorsätzlich nicht bezahlt oder der betrunken ein Fahrzeug lenkt. Außerdem erhöhe sich die Mindeststrafe für Verbrechen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf von giftigen und schädlichen Lebensmitteln und falschen Medikamenten.

All dies rationiere die Struktur des Strafrechts, schütze die Interessen der einfachen Leute, und könne Straftaten verhüten und verhindern, meint Wu.

Quelle: german.china.org.cn

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