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10. 03. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Am Donnerstagnachmittag fand eine Pressekonferenz über das chinesische Rechtssystem im Rahmen der Tagungen des Volkskongresses in Beijing statt. Chinesische Gesetzgeber beantworteten dabei die Fragen der Journalisten.
Li Fei, stellvertretender Direktor des Ausschusses für juristische Angelegenheiten des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NVK)
Auf die Frage zur Einkommenssteuer sagte Li Fei, stellvertretender Direktor des Ausschusses für juristische Angelegenheiten des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NVK), das die Veränderung des Rechts zur Einkommensteuer gehört in die Verbbesserungsarbeit der Finanz- und Steuergesetze.
"Der Vorschlag über die Veränderung des Einkommensteuerrechts ist anfang März schon durch den Staatsrat prinzipiell bewilligt worden, aber vorläufig noch nicht dem Ständigen Ausschuss des Volkskongresses vorgelegt worden." sagte Li Fei.
Die geplante Veränderung beziehe sich hauptsächlich auf die Erhöhung der Steuerfreibetragsgrenze. Der derzeitige Steuerfreibetrag liegt bei 2000 Yuan, sagte er. Außerdem werde der Gebührensatz noch neu eingestellt. "Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Belastung der Steuerzahler auf rationale Weise zu reduzieren", so er.
Quelle: german.china.org.cn
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