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10. 03. 2011 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Xu Xianming: Bildung eines Rechtssystems ist nach zwei Standards zu beurteilen

Schlagwörter: Rechtsystem Standards Gesetzte Bestimmungen Verordnungen

Xu Xianming, Mitglied der Rechtskommission des 11. Nationalen Volkskongresses und Rektor der Shandong-Universität

Xu Xianming, Mitglied der Rechtskommission des 11. Nationalen Volkskongresses und Rektor der Shandong-Universität, hat am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Beijing die Standards eines Rechtssystems erläutert.

Seiner Ansicht nach gibt es zwei Standards, um zu beurteilen, ob sich das Rechtssystem eines Landes gebildet hat. Einer davon heiße "tatsächlicher Standard". Es handele sich dabei darum, ob es Gesetze zu befolgen gibt, die alle Seiten der Politik, Wirtschaft, Kultur und des sozialen Lebens eines Landes einbeziehen. In der Tat könne man beurteilen, ob sich die Ordnung eines Landes unter der gesetzlichen Regulierung gebildet hat und daher eine Rechtsordnung genannt werden könne. Wenn alle Rechte jedes Bürgers eines Landes von den Gesetzen garantiert und geschützt würden, könne man sagen, dass sich in dem Land ein Rechtssystem gebildet hat.

Der andere Standard sei dagegen fachlicher Natur. Man soll alle geltenden Gesetze klassifizieren und dann ihre inneren Merkmale analysieren. Beim ersten Merkmal gehe es darum, ob die geltenden Gesetzte alle Rechtskategorien umfassten, die ein Land tatsächlich braucht. Beim zweiten handele es sich darum, ob das Kerngesetz jeder Rechtskategorie ausgearbeitet wurde. Das dritte Merkmal sei die Einheitlichkeit. Das bedeute, es solle neben den Gesetzen auch administrative Bestimmungen und regionale Verordnungen geben, und diese sollten die Gesetze auch komplettieren. Als viertes Merkmal solle man beurteilen, wie die inneren Beziehung der zahlreichen Gesetzte, Bestimmungen und Verordnungen sind; das heißt, ob sie mit einander vereinbar sind und sich nicht widersprechen.

Xu behauptete dann: "China hat den zwei Standards entsprochen. Deswegen meine ich, dass sich das sozialistische Rechtsystem chinesischer Prägung gebildet hat."

Quelle: german.china.org.cn

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