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13. 03. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Chinas Staatsrat hat die Änderungen des Urheberechtengesetzes in den Plan der Gesetzgebung aufgenommen. Der Nationale Volkkongress (NVK) werde überprüfen und feststellen, wann dieses Gesetz umfassend zu revidieren sei, wie Yan Xiaohong, Vizeleiter des Staatlichen Amts für geistiges Eigentum am Sonntag auf einer Pressekonferenz in Beijing erklärte.
Chinas Urheberechtsgesetz wurde im Jahr 1990 vom NVK verabschiedet. In den vergangenen 21 Jahren wurde es zweimal teilweise geändert, eine Änderung wurde im Jahr 2001 nach dem Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation (WTO) durchgeführt, um den Handelsreglung des Abkommens bezüglich des geistigen Eigentums zu entsprechen. Im vergangen Jahr wurde noch mal eine Anpassung vorgenommen, um die WTO-Entscheidung nach den Streitigkeiten über das geistige Eigentum zwischen China und den USA durchzuführen.
Mit der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechen viele Teile des Gesetzes der Entwicklung nicht mehr, insbesondere nachdem viele internationale Abkommen revidiert worden waren. Jetzt seien viele Details des Gesetzes unklar und schwer durchführbar, wie zum Beispiel wie die Lehrbücher bezahlt werden sollen und die Probleme der Vorführungs- und Übertragungsrechte der Audio- und Videohersteller. Diese Vervollkommnung sollte man in einer umfassenden Revidierung vollenden, sagte Yan.
Quelle: german.china.org.cn
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