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08. 03. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Von Marc-Stephan Arnold, Beijing
Die chinesische Regierung hat seit Anfang der 1980er Jahre viele positive Reformen im Gesundheitswesen durchgeführt. Schrittweise bemühte man sich um die Einführung einer flächendeckenden Krankenversicherung. Inzwischen sind die ersten Erfolge dieser Politik zu sehen.
Waren in den Jahren nach der Gründung der Volksrepublik noch die "Barfußdoktoren", Freiwillige mit einer bestenfalls rudimentären medizinischen Ausbildung, unterwegs, um wenigstens einige der grundlegendsten medizinischen Bedürfninsse der Landbevölkerung zu decken, so begann man ab 1980 mit dem Aufbau des chinesischen Gesundheitssystems. Dabei konzentrierte man sich zunächst darauf, einen Zuschuss für Medikamente und einige medizinische Untersuchungen zu zahlen. Die Reformmaßnahmen der 80er Jahre hatten jedoch nicht den gewünschten Erfolg – vor allem auf dem Land vertrauten die Menschen im Krankheitsfall lieber weiter auf die Hilfe von Familie und Verwandten, ganz so, wie es in China schon zu früheren Zeiten üblich war.
Gesundheitsreform von 1998
Einen weiteren Schritt zu einer wirklich flächendeckenden Krankenversicherung stellte daher die Gesundheitsreform von 1998 dar. In ihr wurden genaue Beitragssätze und Leistungen gesetzlich festgeschrieben, und zwar sowohl für die Stadt- als auch für die Landbevölkerung. Der Fokus dieser Reform lag allerdings eher auf der Begünstigung der Stadtbevölkerung. Für diese gilt: acht Prozent des Arbeitsentgeltes müssen als Beitragssatz für die Krankenversicherung abgeführt werden, sechs Prozent vom Arbeitgeber und zwei Prozent vom Arbeitnehmer. Zusätzlich zahlte der Staat jedem Bürger noch einen Zuschuss von jährlich 120 Yuan (14,5 Euro). 70 Prozent der Beitragszahlungen gehen an den staatlichen Krankenversicherungsfonds, 30 Prozent werden dem "Gesundheitskonto" des Versicherten gutgeschrieben. In der jeweiligen Stadt oder dem Kreis des Versicherten gibt es eine bestimmte, festgelegte Zahl an Krankenhäusern, in die er im Krankheitsfall gehen kann. Krankenhäuser werden in China in drei Kategorien unterteilt. In einem Krankenhaus der höchsten Kategorie kann der Versicherte je nach Höhe der Rechnung zwischen 80 und 95 Prozent der Kosten zurückerstattet bekommen.
Für die Landbevölkerung galt zu diesem Zeitpunkt die Regelung, dass pro Kopf mindestens 50 Yuan (6 Euro) pro Jahr für die Krankenversicherung aufgebracht werden mussten, wobei die Regierung mindestens einen Zuschuss von 40 Yuan (4,8 Euro) pro Kopf zahlte. Anhand dieser Zahlen wird ersichtlich, dass die medizinische Versorgung der Landbevölkerung noch nicht gesichert war. Dies galt insbesondere auch für die Wanderarbeiter. Diese sollten in einem landesweiten Informationsnetz erfasst werden, damit sie auch außerhalb ihrer Heimatprovinz medizinisch versorgt werden konnten.
Aktuelle Situation in China
Die chinesische Krankenversicherung wurde in den Jahren 2002, 2003 und 2011 noch einmal deutlich verbessert. Der jährliche Zuschuss seitens der Regierung wurde schrittweise auf 200 (24 Euro) und 2011 dann bis auf 240 Yuan (29 Euro) erhöht. Auf der derzeitigen Tagung des Nationalen Volkeskongresses (NVK) und des Landeskomitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)kündigte der chinesische Gesundheitsminister Chen Zhu, dass der Zuschuss bis zum Jahr 2015 auf 360 Yuan (43,3 Euro) erhöht werden solle. Auch die Zuschüsse für die Landbevölkerung wurden um mindestens 20 Yuan (2,4 Euro) pro Jahr und pro Person erhöht. Des Weiteren ist auch das Informationsnetz zur Krankenversicherung der Wanderarbeiter verbessert worden.
Doch wie sieht die Situation eigentlich in Deutschland aus?
Krankenversicherung in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche (GKV) und die private (PKV). GKV und PKV unterscheiden sich hauptsächlich im Hinblick auf die Erhebungs- und Verteilungsmechanismen. Etwa 87 Prozent der krankenversicherten Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rest in der PKV versichert. Obwohl die Krankenversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, gibt es immer mehr Personen, die nicht krankenversichert sind. Häufig geschieht die aufgrund des hohen Kostendrucks. Die GKV ist nämlich in Deutschland sehr teuer: der Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent des Arbeitsentgeltes, wobei 7,3 Prozent vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Die gesetzlich Versicherten müssen zudem bei Inanspruchnahme der Versicherung immer einen gewissen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Dieser Eigenanteil beträgt zum Beispiel beim Kauf von Medikamenten zehn Prozent. Hinzu kommt eine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Jahresquartal, die GK-Versicherte bezahlen müssen, wenn sie zum Arzt gehen.
Quelle: german.china.org.cn
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