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13. 03. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Ausland darf kein Zufluchtsort für flüchtige chinesische Beamte werden

Schlagwörter: Fahndung , Beamte , Ausland

Chinas Rechtsbehörden versicherten am Donnerstag, ihre internationale Fahndung für korrupte Beamte zu intensivieren, die in der vergeblichen Hoffnung auf das Entkommen vor der Justiz ins Ausland fliehen.

In einem von Generalstaatsanwalt Cao Jianming vorgelegten Bericht über die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft (SSP) 2014 erklärte Cao, die chinesischen Staatsanwälte hätten vergangenes Jahr 749 flüchtige korrupte Verdächtige sowohl aus China als auch aus dem Ausland festgenommen. Unter diesen seien 49 Verdächtige aus 17 Ländern einschließlich den USA und Kanada nach China zurückgeführt oder überzeugt worden, sich selbst zu stellen. “Wir werden aktiv die Bemühungen fördern, flüchtige Verdächtige nach China zurückzuführen und ihre illegalen, durch Korruption erhaltenen Einnahmen wiederzuerlangen“, so der höchste Staatsanwalt bei der Umreißung der Arbeitsprioritäten der SSP 2015. “Korrupte dürfen niemals vor dem Gesetz davonkommen.“ Oberrichter Zhou Qiang sagte außerdem, das Oberste Volksgericht (SPC) werde aktiv an der Zurückführung flüchtiger Verdächtiger und der Wiedererlangung von Vermögen teilnehmen. „Das Ausland darf kein Zufluchtsort für Korrupte werden, um dem Gesetz zu entkommen”, so er.

China befindet sich mitten in einer Kampagne gegen Korruption mit dem Ziel, sowohl "Tiger" wie auch "Fliegen" zu fangen, womit korrupte Beamte je nach Rang und Level der Korruption gemeint sind. Die Kampagne hat erfolgreich den Raum für den Machtmissbrauch in China geschmälert, doch unterdessen ist erhebliche internationale Kooperation bei der Fassung von Verdächtigen notwendig. Mit Stand von November 2014 hatte China 39 Auslieferungsverträge und 52 Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern geschlossen, von denen 29 Auslieferungsverträge und 46 Rechtshilfeabkommen bereits in Kraft sind.

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Quelle: german.china.org.cn

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