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28. 03. 2012 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Ab diesem Jahr können Mönche in Tibet eine soziale Altersversicherung und eine Krankenversicherung beantragen.
Beide Maßnahmen sind bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten. Nach einer Einzahlung in die Versicherung über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren können Mönche ab 60 Jahren eine Rente erhalten. Die Beiträge für die Krankenversicherung belaufen sich pro Jahr auf 280 Yuan RMB (33 Euro), davon bezahlen die Mönche selbst nur 60 Yuan RMB (etwa 7 Euro). Der Rest wird von der lokalen Regierung gezahlt. Zudem können sich Mönche bis zu 85 Prozent der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt zurückerstatten lassen.
Quelle: german.china.org.cn
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