China hat die Bem�hungen betreffender L�nder,
durch Konsultationen auf freiwilliger Basis kernwaffenfreie Zonen
(NWFZs) zu errichten, konsequent unterst�tzt und ist der Meinung,
da� die Errichtung solcher Zonen ein effektiver Weg ist, die
Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern. China
ist dagegen, da� die Kernwaffen besitzenden Staaten au�erhalb ihrer
Staatsgrenze Kernwaffen stationieren, und tritt daf�r ein, da� die
Atomm�chte die auf fremdem Boden stationierten Kernwaffen in ihre
eigenen L�nder zur�ckziehen. China
unterzeichnete im Jahre 1973 das Zusatzprotokoll II zum Vertrag �ber
das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik und 1987
die einschl�gigen Protokolle zum Vertrag von Rarotonga �ber eine
atomwaffenfreie Zone im S�dpazifik. Am 1. April 1996 unterzeichnete
China die Protokolle I und II zum Vertrag von Pelindaba, der den
afrikanischen Kontinent f�r atomwaffenfrei erkl�rt, und ratifizierte
sie am 3. Juli 1997. Es stimmte mit den ASEAN-L�ndern in dem
Protokoll zum Vertrag �ber eine atomwaffenfreie Zone in S�dostasien
�berein und versprach, das Protokoll m�glichst schnell zu
unterzeichnen, sobald die Differenzen zwischen den anderen
Atomwaffen besitzenden Staaten und den ASEAN-Staaten beigelegt sind.
China unterst�tzt die Bem�hungen der Mongolei, den atomwaffenfreien
Status zu erhalten. Es unterst�tzt auch die Position zur Errichtung
von atomwaffenfreien Zonen in S�dasien, dem Mittleren Osten und auf
der Koreanischen Halbinsel. China unterst�tzt die UNO-Resolution
�ber die kernwaffenfreie s�dliche Hemisp�hre, die von den
nichtatomaren Staaten eingebracht worden ist. In seinen Bem�hungen
um die Errichtung von kernwaffenfreien Zonen spielt China eine
positive Rolle f�r die Erhaltung der regionalen Sicherheit. Foto:
China unterzeichnet und ratifiziert das NWFZs-Abkommen
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Chinas Vorschl�ge zur nuklearen
Abr�stung |
Die Atomm�chte sollten auf ihre Politik der nuklearen
Abschreckung verzichten. Die Staaten mit den gro�en nuklearen
Arsenalen sollten ihre Kernwaffendepots weiterhin drastisch
reduzieren. |
Die Kernwaffen besitzenden L�nder sollten sich verpflichten,
zu keiner Zeit und unter keinen Umst�nden als erste Kernwaffen
einzusetzen; sie sollten sich bedingungslos verpflichten, keine
Kernwaffen gegen kernwaffenfreie Staaten und Zonen einzusetzen bzw.
den Einsatz solcher Waffen nicht anzudrohen und m�glichst fr�h ein
internationales Rechtsinstrumentarium dar�ber zu erstellen; |
Die Staaten, die Kernwaffen au�erhalb ihrer Grenzen
stationiert haben, sollten diese Waffen zur�ckziehen. Die Kernwaffen
besitzenden L�nder sollten geloben, die Errichtung von
kernwaffenfreie Zonen zu unterst�tzen, deren Status als solche zu
respektieren und entsprechende Verpflichtungen zu �bernehmen. |
Kein Land sollte Weltraumwaffensysteme oder das
Raketenverteidigungssystem, das die strategische Sicherheit und
Stabilit�t unterminiert, entwickeln und stationieren. |
Eine internationale Konvention �ber das allseitige Verbot
und die restlose Vernichtung von Kernwaffen sollte durch
Verhandlungen unter der Teilnahme aller L�nder geschlossen werden.
--Aus der Erkl�rung der Regierung der Volksrepublik China am 29.
Juli 1996 |
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