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| 23. 05. 2010 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
China erleichtert die Bedingungen für ausländische Besucher von Verwandten in China: Ab nächstem Monat können Ausländer, die nahe Verwandte in China haben, eine Aufenthaltgenehmigung beantragen, die bis zu zwei Jahre gültig ist.
Ab nächstem Monat können Ausländer, die nahe Verwandte in China haben, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die bis zu zwei Jahre gültig ist, gab das Ministerium für Öffentliche Sicherheit am Donnerstag bekannt. Die Aufenthaltsgenehmigung hat keine Begrenzung für die Anzahl der Ein- und Ausreisen, was "die Reisen von Ausländern in hohem Maße erleichtert", so ein Beamter des Ministeriums gegenüber China Daily.
Bislang mussten Ausländer, die nach China kommen, um Familienmitglieder zu besuchen, ein L-Visum beantragen, das bis zu einem Jahr gültig ist. Das derzeitige L-Visum beschränkt die Zahl der Ein- und Ausreisen. Doch da immer mehr Ausländer ihre nahen Verwandten in China besuchen, hat das Ministerium beschlossen, Aufenthaltsgenehmigungen für sie zu bewilligen, um das Reisen nach und aus China für sie zu erleichtern, so ein Beamter mit Nachnamen Jia von der Verwaltung für Ein- und Ausreiseangelegenheiten bei dem Ministerium.
Die neuen Regelungen legen fest, dass Ausländer, die länger als sechs Monate in China bleiben, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, die ein oder zwei Jahre gültig ist, falls sie unter eine der folgenden fünf Kategorien fallen:
- Ausländische Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder von chinesischen Staatsbürgern oder von Ausländern mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in China.
- Ausländer über 60 Jahre und deren Ehepartner, die keine unmittelbaren Verwandten im Ausland haben und nach China kommen, um mit ihrer direkten Familie zusammenzuleben. Bei den direkten Familienmitgliedern in China kann es sich um chinesische Staatsbürger oder Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung handeln.
- Auslandschinesen im Alter von über 60 Jahren, die in China ein Haus gekauft haben, und deren ausländischen Ehepartner und minderjährigen Kinder.
- Auslandschinesen im Alter von über 18 Jahren, die nach China kommen, um sich um ihre chinesischen Eltern zu kümmern, die mindestens 60 Jahre alt sind und keine Kinder in China haben.
- Ausländische Kinder unter 18 Jahren, auf die in China aufgepasst wird und deren Eltern Auslandschinesen oder chinesische Staatsbürger sind, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung im Ausland besitzen.
Unter den neuen Regelungen kann die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung außerdem verlängert werden, wenn sie abläuft. Der gesamte Wortlaut der neuen Regelungen ist auf der Webseite des Ministerium, www.mps.gov.cn, zu finden. Jia erklärt, derzeit müssten Ausländer, die unter die fünf Kategorien fallen, ein L-Visum beantragen. Unter den derzeitigen Regelungen werden Aufenthaltsgenehmigungen nur für Ausländer bewilligt, die zum Studieren oder Arbeiten nach China kommen. Über 400.000 Ausländer haben eine Aufenthaltsgenehmigung in China, wie offizielle Zahlen belegen.
Yuan Shuping, eine Beijingerin, die seit zehn Jahren mit einem Deutschen verheiratet ist, erzählt, sie habe solche Maßnahmen seit langem erhofft. "Die Familie meines Ehemannes kommt jedes Jahr nach China, um uns zu besuchen. Jedes Mal müssen die Verwandten ein L-Visum beantragen, das nur eine einzige Einreise erlaubt, was problematisch ist", erzählt sie. "Ich bin froh, dass die Verwandten meines Ehemannes in Zukunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, denn er hat bereits eine Aufenthaltsgenehmigung seit 2006. Ich bin sicher, dass sie uns nun öfter besuchen kommen werden."
Quelle: China Daily
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