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24. 08. 2010 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Das ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses traf gestern erstmals zur Diskussion einiger Strafgesetzesänderungen zusammen. Demnach sollen 13 Vergehen, vor allem Wirtschaftsdelikte, die die Gesundheit anderer Menschen nicht gefährden, künftig nicht mehr mit dem Tode bestraft werden. Derzeit machen diese Vergehen 19,1 Prozent der Todesstrafen aus.
Laut einer Meldung von Chinanews.com trat gestern der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses zur einwöchigen Diskussion über Gesetzesänderungen zusammen. Ein Hauptpunkt betrifft die Reduzierung von Todesstrafen. 13 materielle, aber nicht gewalttätige Vergehen sollen demnach künftig nicht mehr mit dem Tode bestraft werden können. So sollen der Schmuggel von seltenen Tierprodukten, Edelmetallen, Kulturgegenständen und anderen Handelsgütern in Zukunft weniger hart bestraft werden. Auch Betrüger und Diebe können eventuell bald mit mehr Milde seitens der Richter rechnen, sofern kein Opfer physische Gewalt erlitt.
Der Leiter des Rechtskomitees im Nationalen Volkskongress Li Shishi erklärte, das chinesische Rechtssystem enthielte derzeit ausreichend harte Bestrafungen. Die Reform ziele darauf, Straftaten vorzubeugen und sie zu verringern, indem man den Tätern vor Augen führe, dass Kriminalität sich in China nicht auszahle. Momentan gäbe es 68 Straftatbestände, die mit dem Tode geahndet würden. Davon ließen sich einige streichen. Betrachte man in China die Entwicklung zu einer materiellen Gesellschaft, so müsse der Umgang mit materiellen Vergehen abgeändert werden. Man könne nicht für die Stabilität und die öffentliche Ordnung Chinas sorgen, wenn man ausschließlich Härte demonstriere.
Die derzeitige Regelung umfasst zwei Art von Todesstrafen, umgehend zu vollstreckende und für einen späteren Zeitpunkt ausgesetzte. Sofern die Vollstreckung ausgesetzt ist, man nach zwei Jahren Haft Reue zeigt und sich in der Haft positiv verhält, kann sie in lebenslange Haft umgewandelt werden. Bei anschließend guter Führung ist auch eine Verringerung der Haftdauer auf 15 bis 20 Jahre möglich. Die neuen Gesetze würden die Regelung dahingehend ändern, dass eine Umwandlung der Todesstrafe generell in lebenslange oder 20 Jahre Haft erfolge. Bei weniger schweren Vergehen bleibe daraufhin die Möglichkeit, das Haftmaß durch gute Führung zu verringern. In schweren Fällen von Gewaltverbrechen, wie Morden und Vergewaltigungen, sei nach einer Umwandlung in 20 Jahre Haft jedoch keine Verringerung des Haftmaßes möglich.
Kritiker sehen in der Gesetzesänderung nur einen symbolischen Schritt. Demnach würden die neuen, von der Todesstrafe ausgenommenen Delikte in China ohnehin kaum noch mit dem Tod bestraft. Liu Renwen, ein Professor für Recht an der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften, erklärt jedoch, die Reform habe einen großen Effekt. Auch wenn die tatsächliche Anzahl an Hinrichtungen dadurch kaum betroffen sei, so sei sie ein Signal dahingehend, dass erstmals seit langer Zeit die Gesetzeslage abgemildert und nicht verschärft würde. Dies sei ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Seit 2007 müssen alle Todesurteile, die auf lokaler Ebene gefällt wurden, vom Obersten Gericht des Landes bestätigt werden.
Quelle: chinanews.cn
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