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30. 12. 2009 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Britischer Drogenschmuggler in China hingerichtet

Der nicht psychisch kranke britische Staatsbürger Akmal Shaikh wurde am Dienstag per Giftspritze in Ürümqi, der Hauptstadt des uigurischen autonomen Gebietes Xinjiang in China, hingerichtet.

Akmal Shaikh, ein britischer Staatsbürger, welcher des Drogenschmuggels nach China überführt worden war, wurde durch eine tödliche Injektion am Dienstag in Ürümqi hingerichtet, nachdem das Oberste Volksgericht dem Verdikt zugestimmt hatte. Das Gericht sagte am Dienstag, dass es die Todesstrafe gegen Akmal Shaikh evaluiert und für gerechtfertigt befunden hatte. Der 53-jährige Mann wurde im September 2007 in Ürümqi, der Hauptstadt des autonomen Gebietes der Uiguren Xinjiang, mit 4 Kilogramm Heroin im Gepäck verhaftet. Die Menge ist 80-mal so hoch wie die Schwelle für die Todesstrafe, welche gemäß Artikel 347 des Chinesischen Kriminalgesetzes für Heroinschmuggel oder Transport bei 50 Gramm liegt. Shaikh wurde bereits in erster Instanz vom Mittleren Volksgericht in Ürümqi am 29. Oktober 2008 zum Tode verurteilt, und das endgültige Urteil folgte im Oktober nach zwei fehlgeschlagenen Berufungen.

Das Oberste Volksgericht sagte, dass Shaikh das chinesische Strafgesetz gebrochen habe, indem er riesige Mengen Heroin geschmuggelt habe, und dass die "Beweislage und Fakten klar" gewesen seien. Der Tatbestand sei klar Drogenschmuggel gewesen, und Drogenschmuggel sei ein sehr schweres Vergehen, so das Oberste Volksgericht. Das Urteil des Mittleren Volksgerichts, welches ihn gemäß Artikel 48 und 347 des chinesischen Strafgesetzbuches für schuldig befunden hatte, sei korrekt gewesen. Chinas Strafgesetz legt fest, dass Leute, welche mehr als 50 Gramm Heroin schmuggelten, mit dem Tode zu bestrafen seien. Das Oberste Volksgericht sagte auch, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt und er legitim behandelt worden sei, sowohl in Gefangenschaft wie auch vor Gericht. Seine Familie erklärte, dass er geistig krank gewesen sei, aber die Funktionäre berücksichtigten diese im Prozess nicht. Artikel 18 des chinesischen Strafgesetzbuches legt fest, dass geistig kranke Menschen sich nur dann nicht von ihren Verbrechen zu verantworten hätten, wenn während dem Vergehen der oder die Verdächtige keine Kontrolle über sein oder ihr Verhalten hatte.

Psychische Krankheit nicht erwiesen. Die Mitarbeiter der britischen Botschaft in China und britische Organisationen legten ein psychologisches Gutachten des Angeklagten vor, doch das Dokument konnte die geistige Erkrankung nicht beweisen, genauso wenig wie die Aussagen seiner Familie oder vorige psychologische Behandlungen, so das oberste Volksgericht. Auch der Angeklagte selber brachte dem Gericht zufolge keinerlei Beweise für seine geistige Krankheit vor. "Es gibt also keinen objektiven Grund, Akmal Shaikhs geistige Gesundheit anzuzweifeln", so das Gericht. Die Pressesprecherin des chinesischen Außenministeriums Jiang Yu betonte, dass Shaikhs "Rechte und Interessen zu jedem Zeitpunkt respektiert und garantiert" worden seien und fügte hinzu, dass die chinesische Regierung "das Vereinigte Königreich umgehend informiert und konsularische Besuche organisiert" habe.

Quelle: Global Times

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