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01. 12. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Der Streit um Geschmacksmuster zwischen Apple und Samsung spitzt sich weiter zu. Der US-Elektronikkonzern will nun auch den Verkauf von Samsungs modifiziertem Tablet-PC, dem Galaxy Tab 10.1N, in Deutschland verbieten lassen.
Erst vor kurzem hat Samsung die abgeänderte Version des bereits in Deutschland verbotenen Galaxy Tab 10.1 vorgestellt. Nun hat Apple beim Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, die seinem koreanischen Rivalen den Absatz des neuen Tablet-Rechners in Deutschland untersagt. Das Unternehmen aus Kalifornien behauptete am Mittwoch durch die Nachrichtenagentur dapd, dass das Design des neuen Samsung-Gerätes dem des iPad 2 immer noch zu sehr ähnele und damit seine eingetragenen Geschmacksmuster verletzt habe. Laut dem Landgericht soll eine Anhörung über Apples Antrag am 22. Dezember stattfinden. Bis zu diesem Termin darf Samsung den Kleincomputer weiterhin verkaufen, womit Samsung die Saison vor Weihnachten nicht verpassen wird.
Anders als das Galaxy Tab 10.1 (unten) hat das neue Gerät einen breiten Metallrahmen, der bis auf die Vorderseite reicht. Zudem sind die zwei Lautsprecher beim neuen Modell seitlich sichtbar angelegt.
Bereits im September war es Apple gelungen, Samsungs Vertrieb des Vorgängermodells Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verbieten zu lassen. Damals warf das Düsseldorfer Landgericht dem südkoreanischen Unternehmen vor, beim Design des Tablets, welches auch einen rechteckigen Bildschirm mit abgerundeten Ecken hat, zu stark das des iPad 2 kopiert zu haben. Um den Verkaufsstopp zu umgehen hat Samsung im November eine modifizierte Variante, das Galaxy Tab 10.1N, auf dem Markt gebracht. Das neue Android-Tablet hat einen breiteren Metallrand um das Display herum. Auch die Position der Lautsprecher wurde verändert: sie sind sichtbar an der Seite des Geräts untergebracht. Dies reicht jedoch in den Augen von Apple offenbar nicht aus.
Beim Tauziehen um Marktanteile bei Tablets und Smartphones haben die zwei Konzerne seit langem rechtlich gegeneinander gestritten. Die Ergebnisse sind aber nicht immer einheitlich. Am Mittwoch hob beispielsweise ein australisches Gericht das Verkaufsverbot gegen das Galaxy Tab 10.1 auf. Dabei ging es allerdings nicht um Plagiatsvorwürfe, sondern um Verletzungen der Touchscreen-Patente Apples. Doch das US-Unternehmen wollte diese "Schlacht" nicht einfach aufgeben. Nur eine Weile nach dem Urteil reichte Apple einen Eilantrag ein und forderte das oberste australische Gericht auf, diesen Fall erneut zu überprüfen. Wenn das Gericht weiterhin an seinem Urteil festhalten würde, dann ginge das Samsungs Tablet in Australien ab Freitag wieder in den Verkauf.
Quelle: german.china.org.cn
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