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21. 04. 2015 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Gesetzentwurf zum Schutz von ausländischen NGOs

Schlagwörter: Gesetzentwurf NGO China

Dem Gesetzentwurf zur Regulierung ausländischer NGOs, der am Montag vom obersten Gesetzgeber zum zweiten Mal überprüft wurde, ist ein neuer Paragraph hinzugefügt worden.

Im Vergleich zur ersten Lesung enthält der aktuelle Entwurf die Ergänzung, dass Aktivitäten von ausländischen NGOs, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, durch das chinesische Recht geschützt werden sollen.

Der erste Entwurf verbot ausländischen NGOs die Einrichtung von Niederlassungen in China.

Da einige ausländische NGOs, vor allem in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, jedoch bereits über Niederlassungen in China verfügen und ihre Anwesenheit durch eine Reihe von regierungspolitischen Maßnahmen gefördert wird, wurde der neue Entwurf abgeändert. Dort heißt es nun, dass ausländische NGOs keine Niederlassungen gründen dürfen, es sei denn, es gibt andere Vorschriften vom Staatsrat.

Der Gesetzentwurf wurde dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses Ende des vergangenen Jahres vorgelegt. Er soll die Aktivitäten von ausländischen NGOs in China regeln, ihre Rechtsansprüche und –interessen schützen sowie Austausch und Kooperation fördern.

Es gibt Bestimmungen über die Tätigkeit und Fundraising-Aktivitäten von ausländischen NGOs in China sowie ihre Verwaltung und Kontrolle.

In der Vorlage heißt es, dass Regierungen aller Ebenen verpflichtet seien, politische Beratung, Unterstützung und Anleitung für ausländische NGOs zu bieten, damit sie effektiv und legal in China arbeiten können.

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Quelle: german.china.org.cn

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