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14. 02. 2011 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Presseamt des Staatsrats der Volksrepublik China
Februar 2008 Beijing
Vorwort
Rechtsstaatlichkeit ist ein Zeichen dafür, dass die politische Kultur eine bestimmte historische Stufe erreicht hat. Sie ist eine Kristallisation der menschlichen Intelligenz, nach der die Völker aller Länder streben.
Das chinesische Volk hat lang und unermüdlich für Demokratie, Freiheit und Gleichberechtigung gekämpft, daher sind ihm die Bedeutung und der Wert der Rechtsstaatlichkeit vollkommen bewusst und es weiß die Erfolge im Aufbau von Rechtsstaatlichkeit zu schätzen.
Die Rechtsstaatlichkeit muss von jedem Land selbst bestimmt werden und seinen nationalen Gegebenheiten und seinem Gesellschaftssystem entsprechen. Rechtsstaatlich zu regieren und einen sozialistischen Rechtsstaat aufzubauen ist die Position, Idee und Praxis des chinesischen Volkes.
Das chinesische Volk hat unter der Führung der Kommunistischen Partei (KP) Chinas erfolgreich einen Weg zum Sozialismus chinesischer Prägung erschlossen. China trägt auf diesem Weg den objektiven Erfordernissen der kontinuierlichen Entwicklung von Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft Rechnung, hält an der Führung durch die KP Chinas, an der Stellung des Volkes als Herr im Lande und an der Rechtsstaatlichkeit fest, stellt stets den Menschen in den Mittelpunkt, fördert den Geist der Rechtsstaatlichkeit, hält an den Ideen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Gleichberechtigung sowie Fairness und Gerechtigkeit fest, entwickelt eine Rechtsordnung für den Sozialismus chinesischer Prägung, führt eine umfassende rechtsstaatliche Verwaltung ein, vertieft die Strukturreform der Justiz, vervollkommnet die Strukturen zur Kontrolle und Überwachung der Machtausübung, schützt die legitimen Rechte und Interessen der Bürger, hält die Harmonie und Stabilität der Gesellschaft aufrecht und fördert unablässig die Rechtsstaatlichkeit aller Aktivitäten.
Das chinesische Volk ist gerade dabei, ein umfassendes Grundkonzept für eine rechtsstaatliche Regierung umzusetzen und den Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates zu beschleunigen. Dies ist eine historisch beispiellose gesellschaftliche Aufgabe, die unter der Führung der KP Chinas und der Beteiligung von 1,3 Milliarden Menschen verwirklicht werden soll. Die chinesische Nation mit ihrer langen Geschichte und ihrer glanzvollen Kultur beschreitet nun mit großen Schritten den Weg der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und eröffnet eine neue Perspektive zur Entwicklung der politischen Kultur der ganzen Menschheit.
I. Der historische Prozess des Aufbaus eines sozialistischen Rechtsstaates
China ist ein Land mit einer fünftausendjährigen Kultur und einer langen Rechtstradition. Bereits im 21. Jahrhundert v. u. Z. entstand in China das Gewohnheitsrecht einer Sklavenhaltergesellschaft. Während der Frühlings- und Herbstperiode sowie der Zeit der Streitenden Reiche (770–221 v. u. Z.) wurden die ersten schriftlichen Gesetze geschaffen und es entstand ein systematischer Gesetzeskodex. Während der Tang-Dynastie (618–907) entstand ein umfassender feudalistischer Gesetzeskodex, der von den nachfolgenden Dynastien übernommen und weiterentwickelt wurde. Die Rechtsordnung Chinas stellte ein weltweit einzigartiges System dar. Das alte China hat einen bedeutenden Beitrag zur Rechtskultur der ganzen Menschheit geleistet.
Nach dem Opiumkrieg von 1840 verkam China allmählich zu einer halbkolonialen und halbfeudalen Gesellschaft. Um Staat und Nation aus diesem leidvollen Schicksal zu erlösen, versuchten einige Persönlichkeiten mit hohen Idealen in China, moderne Modelle von Rechtsordnungen der westlichen Länder zu kopieren, um das Land durch Reformen zu erneuern, doch aus verschiedenen historischen Gründen scheiterten all ihre Versuche.
Unter Führung der KP Chinas beschritt das chinesische Volk den Weg von Revolution, Aufbau, Reform und Entwicklung und beschreitet nun allmählich auch den Weg zur Schaffung eines sozialistischen Rechtsstaates.
Mit der Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 begann eine neue Epoche der Rechtsstaatlichkeit. Die Zeit von 1949 bis Mitte der 1950er Jahre war das Anfangsstadium des Aufbaus einer sozialistischen Rechtsordnung. In dieser Periode wurden das Gemeinsame Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV), das den Charakter einer provisorischen Verfassung hatte, sowie eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen ausgearbeitet, die eine wichtige Rolle bei der Festigung der neu gegründeten Republik, der Konsolidierung der gesellschaftlichen Ordnung und der Wiederherstellung der Volkswirtschaft gespielt hat. Die Verfassung der Volksrepublik China, die 1954 von der 1. Tagung des I. Nationalen Volkskongresses (NVK) verabschiedet wurde, und die entsprechenden Gesetze, die danach erlassen wurden, regelten das politische und wirtschaftliche System des Landes sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger, die Strukturen der staatlichen Organe und deren Befugnisse, legten die Grundprinzipien der nationalen Rechtsordnung fest und schufen die Grundlage zum Aufbau von Rechtsstaatlichkeit in China. Ab Ende 50er Jahre – insbesondere während des Chaos der zehn Jahre der „Kulturrevolution“ (1966–1976) – erlitt die sozialistische Rechtsordnung Chinas schweren Schaden.
Ende der 70er Jahre fasste die KP Chinas die historischen Erfahrungen – insbesondere die bitteren Lehren der „Kulturrevolution“ – zusammen und beschloss, die sozialistische Modernisierung ins Zentrum der nationalen Aufgaben zu stellen; sie führte eine Politik der Reform und Öffnung ein und legte das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit fest. Um die Volksdemokratie abzusichern, musste die sozialistische Rechtsordnung gestärkt werden. Die Demokratie musste institutionalisiert und kodifiziert werden, so dass sich die Institutionen und die Gesetze durch Stabilität, Kontinuität und Autorität auszeichnen und nicht nach Führungswechseln oder durch die Willkür führender Persönlichkeiten verändert werden können. Die bestehenden Gesetze seien einzuhalten, strikt anzuwenden und jede Gesetzesübertretung sei juristisch zu verfolgen: Diese Prinzipien wurden dem Aufbau der Rechtsstaatlichkeit während der neuen Periode der Reformen und der Öffnung zugrunde gelegt. Geleitet von den Grundprinzipien zur Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung wurden die bis heute gültige Verfassung und eine Reihe grundlegender Gesetze wie das Strafgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts und die Verwaltungsprozessordnung erlassen, womit der Aufbau der Rechtsstaatlichkeit in China in eine neue Entwicklungsphase eintrat.
In den 90er Jahren begann China, den Aufbau der sozialistischen Marktwirtschaft umfassend voranzutreiben, womit die wirtschaftliche Grundlage für den Aufbau einer rechtsstaatlichen Ordnung geschaffen und zugleich noch höhere Anforderungen an diese gestellt wurden. Der XV. Parteitag der KP Chinas im Jahr 1997 erhob die Rechtsstaatlichkeit zum Grundprinzip der Regierung, machte die Schaffung eines sozialistischen Rechtsstaates zu einem wichtigen Ziel der sozialistischen Modernisierung und die Schaffung einer sozialistischen Rechtsordnung chinesischer Prägung zu einer wichtigen Aufgabe. Im Jahr 1999 wurde folgender Satz in die Verfassung aufgenommen: „Die Volksrepublik China praktiziert die Rechtsstaatlichkeit und baut einen sozialistischen Rechtsstaat auf.“ Damit wurde ein neues Kapitel beim Aufbau der Rechtsstaatlichkeit in China aufgeschlagen.
Mit Beginn des 21. Jahrhunderts wird die rechtsstaatliche Ordnung weiter forciert. Der XVI. Parteitag der KP Chinas im Jahr 2002 setzte sich zum Ziel, im Interesse des umfassenden Aufbaus einer Gesellschaft mit bescheidenem Wohlstand die sozialistische Demokratie und die sozialistische Rechtsordnung zu vervollkommnen und das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit umfassend durchzusetzen. Im Jahr 2004 wurde folgender Satz in die Verfassung aufgenommen: „Der Staat achtet und schützt die Menschenrechte.“ Der XVII. Parteitag der KP Chinas im Jahr 2007 hielt klar und deutlich fest, dass das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit umfassend umzusetzen und die Schaffung eines sozialistischen Rechtsstaates zu beschleunigen ist, und traf diesbezüglich umfassende Maßnahmen.
In den sechs Jahrzehnten seit der Gründung der Volksrepublik China, insbesondere in den 30 Jahren seit Einführung der Politik der Reformen und der Öffnung, wurden in China bei der Schaffung eines Rechtsstaates im Rahmen des Aufbaus des Sozialismus chinesischer Prägung gewaltige Erfolge erzielt:
– Das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit wurde etabliert. Die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates sind zu einem nationalen Grundprinzip und zum gesellschaftlichen Konsens geworden. Allmählich setzt sich eine Vorstellung von sozialistischer Rechtsstaatlichkeit durch, welche Rechtsstaatlichkeit zum Kerninhalt, den Gesetzesvollzug im Interesse des Volkes als wesentliche Forderung, Fairness und Gerechtigkeit als Wertorientierung, den Nutzen für die Gesamtsituation als wichtigste Mission und die Führung durch die KP Chinas als die wichtigste Garantie hat. In der ganzen Gesellschaft haben sich das Rechtsbewusstsein und das Wissen um die Rechtsstaatlichkeit verbreitet. Eine gesellschaftliche Atmosphäre, in der die Gesetze bewusst studiert, befolgt und vollzogen werden, ist entstanden.
– Die Regierungskompetenz der KP Chinas im Sinne der Rechtsstaatlichkeit wurde deutlich erhöht. Die KP Chinas verstärkt bewusst und entschlossen den wissenschaftlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Charakter der Regierung. Sie leitet das Volk bei der Ausarbeitung der Verfassung und der Gesetze an, betrachtet die Verfassung als grundlegende Richtschnur ihres Verhaltens, übt ihre Tätigkeit im Rahmen der Verfassung und der Gesetze aus, stellt die Verfassung und die Gesetze an die erste Stelle, geht bei der Wahrung der Autorität der Verfassung und der Gesetze mit gutem Beispiel voran, mobilisiert und organisiert das Volk, so dass dieses die staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten sowie Wirtschaft und Kultur gemäß den Gesetzen regelt. Die KP Chinas festigt kontinuierlich ihre Position als Regierungspartei, indem sie die Legislative führt, bei der Einhaltung der Gesetze mit gutem Beispiel vorangeht und den Gesetzesvollzug gewährleistet.
– Eine sozialistische Rechtsordnung chinesischer Prägung, deren Kern die Verfassung bildet, hat Gestalt angenommen. Auf Grundlage der geltenden Verfassung wurde eine Reihe von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, regionalen Vorschriften, Autonomie- und Sonderbestimmungen erlassen bzw. verbessert, wodurch die Rechtsordnung schrittweise vervollständigt wurde. Alle wesentlichen Aspekte der nationalen Wirtschaft, Politik, Kultur und des gesellschaftlichen Lebens sind bereits gesetzlich geregelt. Die Gesetzgebung wurde wissenschaftlicher, demokratischer, und ihre Qualität wird konstant verbessert; die Rolle der Gesetze bei der Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, bei der Wahrung der sozialen Gerechtigkeit, bei der Sicherung der Rechte des Volkes und der korrekten Ausübung der Staatsmacht wird ständig gestärkt.
– Die Menschenrechte wurden gesetzlich garantiert. Neben der Sicherung des Rechtes des Volkes auf Leben und Entwicklung durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung legt der Staat großen Wert darauf, die grundlegenden Rechte und Freiheit der Bürger durch die Verfassung und Gesetze abzusichern. Die Rechte aller Mitglieder der Gesellschaft auf gleichberechtigte Beteiligung und gleichberechtigte Entwicklung sind gesetzlich geschützt. Durch die ständige Vervollkommnung der Gesetze und Verordnungen, der Justiz und der Strukturen zum Schutz von Rechten und Interessen werden die Menschenrechte auf der Ebene der Gesetzgebung, des Gesetzesvollzugs und der Justiz in noch größerem Ausmaß garantiert. Die Menschenrechte entwickeln sich umfassend; die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bürger werden tatsächlich geachtet und umfassend geschützt.
– Die rechtsstaatlichen Bedingungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Harmonie werden konstant verbessert. Entsprechend den Erfordernissen der sozialistischen Marktwirtschaft wird die Gesetzgebung in Bezug auf die Wirtschaft intensiviert und die Globalsteuerung vervollkommnet; allen Körperschaften und Personen ist es gesetzlich verboten, die soziale oder wirtschaftliche Ordnung zu stören. China hat eine Reihe von Gesetzen und Strukturen geschaffen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, die marktwirtschaftliche Ordnung zu schützen und gesellschaftliche Fairness und Gerechtigkeit herzustellen. Die Grundlagen einer Rechtsordnung für eine sozialistische Marktwirtschaft wurden etabliert und ein Sozialsystem mit Sozialversicherung, Sozialfürsorge und Sozialleistungen als Grundlage, Alters- und Gesundheits-Basisvorsorge sowie der Sicherung des Existenzminimums als Schwerpunkte, ergänzt durch Wohlfahrtsprojekte und kommerzielle Versicherungen wird Schritt für Schritt vervollständigt.
– Die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit wird fortwährend verbessert. Durch die Schaffung bzw. Vervollkommnung der Organisationsstrukturen und Arbeitsmechanismen des Gesetzesvollzugs und der Gerichtsbarkeit wird garantiert, dass die Verwaltungsorgane und Justizbehörden ihre Aufgaben entsprechend der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten und Verfahren erfüllen und ihren Pflichten nachkommen. Die Verwaltungsgesetzgebung und die Schaffung von Strukturen werden weiter verstärkt, die Transparenz der Verwaltung wird vervollkommnet und der Aufbau einer rechtsstaatlichen Regierung wird kontinuierlich vorangetrieben. Die Organe der öffentlichen Sicherheit erfüllen ihre Pflichten entsprechend den Gesetzen, wahren die nationale und die soziale Sicherheit und Ordnung und schützen Leben und Arbeit des Volkes in Frieden und Zufriedenheit. Die Organe der Justiz und der Staatsanwaltschaften üben ihre Tätigkeit unabhängig auf Grundlage der Fakten und nach den Kriterien des Gesetzes aus, behandeln alle Bürger vor dem Gesetz gleich und schützen und praktizieren Gerechtigkeit und Autorität der Justiz.
– Die Kontrolle und Überwachung der Machtausübung wird intensiviert. Die Strukturen der Macht und der ausführenden Organe werden fortwährend vervollkommnet, damit die Entscheidungs-, Ausführungs- und Überwachungskompetenzen einander ergänzen und kontrollieren. Es wurden ein umfassendes System und Strukturen zur Überwachung eingerichtet, deren Effektivität ständig verbessert wird. Die Volkskongresse und deren ständige Ausschüsse überwachen entsprechend den Gesetzen die Regierung, die Volksgerichte und Volksstaatsanwaltschaften der jeweiligen Ebene. Die Politischen Konsultativkonferenzen entfalten ihre Rolle der demokratischen Überwachung. Ihre Überwachungstätigkeit wird allmählich institutionalisiert und standardisiert. Die Möglichkeiten der Kontrolle der Regierung und der Justiz durch die Öffentlichkeit, die Presse und die öffentliche Meinung werden ständig erweitert. Die Strukturen für Anfragen, Rechenschaft, Rechnungsprüfung, Rücktritt und Abberufung werden kontinuierlich vervollkommnet, um die Staatsbeamten streng und wirksam zu überwachen.
II. Legislative und Rechtsordnung chinesischer Prägung
China ist ein einheitlicher, zentralistischer und sozialistischer Vielvölkerstaat. Um die Einheit der Rechtsordnung des Landes zu wahren, den gemeinsamen Willen und das Gesamtinteresse der Bevölkerung zu verkörpern, praktiziert China eine einheitliche und hierarchische Gesetzgebung.
Gemäß der chinesischen Verfassung üben der NVK und sein Ständiger Ausschuss die legislative Gewalt aus. Der NVK ist für die Ausarbeitung und Revision von Gesetzen im Straf- und Zivilrecht sowie den Organisationsgesetzen für Staatsorgane und anderen grundlegenden Gesetzen zuständig. Der Ständige Ausschuss des NVK ist für die Ausarbeitung und Revision aller anderen Gesetze zuständig und er kann Gesetze, die vom NVK ausgearbeitet wurden, ergänzen oder abändern, sofern dies nicht im Widerspruch zu den Grundprinzipien dieser Gesetze steht.
Im Gesetzgebungsverfahren ist festgelegt, dass der NVK und dessen Ständiger Ausschuss in Bezug auf die staatliche Souveränität, die Bildung, Strukturen und Kompetenzen staatlicher Organe, das System der regionalen Autonomie der nationalen Minderheiten, das System der Sonderverwaltungszonen, das System der Selbstverwaltung der Volksmassen auf Basisebene, Straftaten und ihre Bestrafung, Aberkennung politischer Rechte, Zwangsmaßnahmen und Strafen, welche die persönliche Freiheit der Bürger einschränken, Einziehung von nichtstaatlichem Vermögen, die Grundlagen des Zivilrechts und der Wirtschaftsordnung, des Staatshaushalts und der Steuern, des Zollwesens, des Finanzwesens und des Außenhandels sowie die Strafprozessordnung und das Schiedsgerichtssystem die alleinige gesetzgeberische Kompetenz haben.
China ist ein großes Land mit beträchtlichen regionalen Unterschieden und einer unausgewogenen regionalen Entwicklung. Um die Einheit der nationalen Rechtsordnung zu wahren und gleichzeitig den unterschiedlichen lokalen Verhältnissen Rechnung zu tragen, legen die Verfassung und das Gesetzgebungsverfahren fest, dass neben dem NVK und dessen Ständigem Ausschuss, die Gesetze erlassen, auch der Staatsrat im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen Verwaltungsvorschriften erlassen kann, dass die Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte und deren Ständigen Ausschüsse unter der Voraussetzung, dass sie nicht gegen die Verfassung, Gesetze sowie Verwaltungsvorschriften verstoßen, selbst regionale Vorschriften erlassen und regionale Vorschriften genehmigen können, die von den Volkskongressen und deren Ständigen Ausschüssen größerer Städte ausgearbeitet wurden; die Volkskongresse von Gebieten mit nationaler Autonomie können entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten vor Ort Autonomie- und Sonderbestimmungen erlassen. Die Abteilungen des Staatsrats und die diesem unmittelbar unterstehenden Verwaltungsorgane können im Einklang mit den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls Vorschriften erlassen; die Volksregierungen der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte und größeren Städte können im Einklang mit den Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und regionalen Vorschriften der jeweiligen Provinz, des autonomen Gebietes bzw. der regierungsunmittelbaren Stadt Vorschriften erlassen.
Um sicherzustellen, dass die Gesetze den grundlegenden Interessen der Öffentlichkeit, dem nationalen Gesamtinteresse und gleichzeitig den verschiedenen Einzelinteressen entsprechen, sowie um die Verwissenschaftlichung und Demokratisierung der Gesetzgebung zu gewährleisten, sind im chinesischen Recht die Verfahren verankert, wie der NVK und dessen Ständiger Ausschuss Gesetze erlassen, wie der Staatsrat Verwaltungsvorschriften erlässt und wie die lokalen Volkskongresse und deren Ständige Ausschüsse regionale Vorschriften erlassen. Der Ständige Ausschuss des NVK praktiziert in der Regel ein System der dreifachen Prüfung von Gesetzesvorlagen: Diese sollen vom Ständigen Ausschuss dreimal geprüft werden, bevor sie zur Abstimmung vorgelegt werden. Besonders wichtige Gesetzesvorlagen, oder wenn schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten auftreten, können auch noch öfter geprüft werden. Ein Beispiel dafür war das Eigentumsgesetz, das vom Ständigen Ausschuss des NVK siebenmal geprüft worden war, bevor es der 5. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses zur Abstimmung vorgelegt wurde. Gesetzesvorlagen, die dem NVK zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, sind vom Plenum des NVK, von den Versammlungen der Delegationen und den Gruppensitzungen mehrfach zu prüfen; Gesetzesvorlagen, die dem Ständigen Ausschuss des NVK zur Prüfung vorgelegt werden sollen, sind durch das Plenum und Sitzungen der einzelnen Gruppen des Ständigen Ausschusses mehrfach zu prüfen. Jedes Gesetz wird dem NVK oder dem Plenum dessen Ständigen Ausschusses zur Abstimmung vorgelegt, nachdem es mehrfach geprüft und diskutiert worden ist und im Wesentlichen Einhelligkeit hergestellt werden konnte. Im Verlauf dieser mehrfachen Prüfungen und Beratungen kommen die unterschiedlichen Forderungen zum Ausdruck und es wird versucht, die unterschiedlichen Interessen in Einklang und in ein Gleichgewicht zu bringen. Diese demokratische Vorgehensweise, bei der erst nach ausführlichen Konsultationen Abstimmungen stattfinden, ist die wichtigste Besonderheit des chinesischen Systems der Volkskongresse.
Beim Prozess der Gesetzgebung wird die Demokratie gefördert, die Weisheit des Volkes konzentriert und die Meinung des Volkes zum Ausdruck gebracht. Bei der Ausarbeitung von Vorlagen für Gesetze, Verwaltungsvorschriften und regionale Vorschriften werden Versammlungen, Diskussionen und Anhörungen veranstaltet, um in verschiedenen Formen zahlreiche Meinungen einzuholen und die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu verbessern. Vorlagen für Gesetze und Vorschriften, welche die grundlegenden Interessen der Öffentlichkeit betreffen oder allgemeine Pflichten der Bürger festlegen, müssen im vollen Wortlaut in den Medien veröffentlicht werden, so dass Meinungen der gesamten Bevölkerung eingeholt werden können. Nach der Verabschiedung müssen Gesetze und Vorschriften vom Ständigen Ausschuss des Volkskongresses bzw. von der Regierung der jeweiligen Ebene in den Amtsblättern, auf Internetseiten der Regierungen und in den Massenmedien veröffentlicht werden. In den letzten Jahren haben der Ständige Ausschuss des NVK und der Staatsrat Entwürfe von mehreren Gesetzen und Verwaltungsvorschriften wie dem Eigentumsgesetz, dem Arbeitsvertragsgesetz, dem Beschäftigungsförderungsgesetz und den Immobilienverwaltungsbestimmungen veröffentlicht, um Meinungen aus allen Sektoren der Gesellschaft einzuholen. Auch zu den Revisionen des Denkmalschutzgesetzes, des Einkommenssteuergesetzes etc. hat der Ständige Ausschuss des NVK Diskussionsveranstaltungen und Anhörungen abgehalten.
Um die Einheit der nationalen Rechtsordnung und die Übereinstimmung zwischen Gesetzen und Vorschriften zu wahren, hat China eine Normenhierarchie festgelegt. An der Spitze steht die Verfassung; alle Gesetze, Verwaltungsvorschriften und regionale Vorschriften sowie Autonomie- und Sonderbestimmungen und Regelungen dürfen auf keinen Fall im Widerspruch zur Verfassung stehen. Gesetze stehen in der Hierarchie höher als Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften höher als regionale Vorschriften, regionale Vorschriften höher als Regelungen der lokalen Regierungen der jeweils gleichen oder niedrigeren Ebene. Für Vorschriften und Regelungen ist ein Registrierungs- und Überprüfungssystem gesetzlich festgelegt. Demnach werden Verwaltungsvorschriften beim Ständigen Ausschuss des NVK registriert, regionale Vorschriften beim Ständigen Ausschuss des NVK und beim Staatsrat und Regelungen von einzelnen Abteilungen und lokalen Regierungen beim Staatsrat. Der NVK kann inadäquate Gesetze, die von seinem Ständigen Ausschuss erlassen wurden, abändern oder aufheben. Der Ständige Ausschuss des NVK kann Verwaltungsvorschriften und regionale Vorschriften aufheben, die mit der Verfassung, Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften unvereinbar sind. Der Staatsrat kann inadäquate Regelungen einzelner Abteilungen und lokaler Regierungen abändern oder aufheben. Der NVK hat die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ermächtigt, in Übereinstimmung mit ihrem jeweiligen Grundgesetz die legislative Gewalt auszuüben; kein Gesetz einer Sonderverwaltungszone darf im Widerspruch zum jeweiligen Grundgesetz stehen.
Das chinesische Recht legt auch für Verwaltungsvorschriften, regionale Vorschriften, Autonomie- und Sonderbestimmungen ein Prüfungsverfahren auf Legitimität und Konformität mit der Verfassung fest. Falls der Staatsrat, die Zentrale Militärkommission, das Oberste Volksgericht, die Oberste Volksstaatsanwaltschaft oder der Ständige Ausschuss des Volkskongresses einer Provinz, eines autonomen Gebietes oder einer regierungsunmittelbaren Stadt zur Ansicht gelangt, eine bestimmte Verwaltungsvorschrift, regionale Vorschrift, Autonomie- oder Sonderbestimmung nicht mit der Verfassung oder den Gesetzen zu vereinbaren ist, können sie beim Ständigen Ausschuss des NVK schriftlich eine Begutachtung verlangen; andere staatliche Organe, gesellschaftliche Verbände, Unternehmen, Institutionen und Organisationen sowie einzelne Bürger können beim Ständigen Ausschuss des NVK schriftlich Vorschläge für Begutachtungen einreichen.
Die Voraussetzung für den Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates ist, dass es Gesetze gibt, die man befolgen kann. Nach jahrelangen unermüdlichen Anstrengungen konnte die Grundlage für eine Rechtsordnung chinesischer Prägung mit der Verfassung als Kern geschaffen werden. Die gegenwärtige Rechtsordnung Chinas zeichnet sich durch eine Einteilung in mehrere Bereiche, eine klare Normenhierarchie, eine harmonische Struktur und einen wissenschaftlichen Aufbau aus; sie weist im Wesentlichen sieben Bereiche sowie eine Normenhierarchie mit drei Ebenen auf. Die sieben Bereiche sind das Verfassungsrecht, Zivil- und Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht. Die drei Ebenen sind Gesetze; Verwaltungsvorschriften; regionale Vorschriften, Autonomie- und Sonderbestimmungen. Der NVK und dessen Ständiger Ausschuss haben bisher 229 Gesetze in allen sieben Bereichen erlassen, die derzeit gültig sind. In allen Bereichen wurden die grundlegenden Gesetze, die den Rahmen der sozialistischen Rechtsordnung chinesischer Prägung bilden, sowie die Gesetze, die für die Reform, Entwicklung und Stabilität dringend notwendig sind, zum größten Teil bereits ausgearbeitet. Zur Ergänzung hat der Staatsrat rund 600 Verwaltungsvorschriften erlassen, die derzeit gültig sind. Die lokalen Volkskongresse und deren Ständige Ausschüsse haben über 7000 regionale Vorschriften erlassen und die Volkskongresse der Gebiete mit nationaler Autonomie haben über 600 Autonomie- und Sonderbestimmungen festgelegt, die derzeit gültig sind. Die Abteilungen des Staatsrats und die Volksregierungen der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren und anderen größeren Städte haben überdies eine große Zahl von Regelungen erlassen.
Die Verfassung bildet den Kern der sozialistischen Rechtsordnung chinesischer Prägung und steht an höchster Stelle. Die derzeit gültige Verfassung Chinas wurde auf Grundlage der Verfassung von 1954 nach Diskussionen der ganzen Bevölkerung auf der 5. Tagung des V. Nationalen Volkskongresses im Jahr 1982 verabschiedet. Die Verfassung ist das nationale Grundgesetz und hat die höchste Rechtskraft. In China haben sich die Bevölkerung aller Nationalitäten, alle Staatsorgane und die Streitkräfte, alle politischen Parteien und gesellschaftlichen Verbände, Unternehmen, Institutionen und Organisationen nach der Verfassung als grundlegende Richtschnur zu richten und sind verpflichtet, die Würde der Verfassung zu wahren sowie die Umsetzung der Verfassung zu garantieren. Die Durchsetzung des Konzeptes der Rechtstaatlichkeit setzt an erster Stelle die Umsetzung der Verfassung voraus.
Die derzeit gültige Verfassung fasst die historischen Erfahrungen zusammen und zieht die Lehren aus der „Kulturrevolution“, indem sie nicht nur bürgerliche Grundrechte festlegt, sondern darüber hinaus im Detail die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde, die persönliche Freiheit und Glaubensfreiheit der Bürger vorschreibt. Sie legt die Struktur des Staates gemäß den Prinzipien des demokratischen Zentralismus und entsprechend den Erfahrungen des Aufbaus der Staatsmacht seit der Gründung der Volksrepublik China umfassend fest: Das System der Volkskongresse ist als das grundlegende politische System Chinas zu verstärken, ein Teil seiner Machtbefugnisse ist seinem Ständigen Ausschuss zu überlassen, die Posten des Staatspräsidenten und der stellvertretenden Staatspräsidenten sind einzurichten, die Zentrale Militärkommission der Volksrepublik China ist zu gründen, der die nationalen Streitkräfte unterstehen, der Aufbau der lokalen Machtorgane wird unter der einheitlichen Führung der Zentralregierung verstärkt, in den lokalen Volkskongressen von der Kreisebene aufwärts sind Ständige Ausschüsse einzurichten, und es wurde darüber hinaus festgelegt, dass der Staatspräsident die stellvertretenden Staatspräsidenten, der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des NVK, der Ministerpräsident und die stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Staatskommissare, der Präsident des Obersten Volksgerichts, der Generalstaatsanwalt der Obersten Staatsanwaltschaft nicht mehr als zwei aufeinander folgende Amtszeiten ausüben dürfen. Die derzeit gültige Verfassung schreibt außerdem vor, dass in den Gebieten, in denen nationale Minderheiten konzentriert leben, regionale Autonomie praktiziert wird und Selbstverwaltungsorgane zur Ausübung der Autonomie eingerichtet werden. In den Städten und auf dem Land wird die Selbstverwaltung auf der Basisebene praktiziert. Der Staat kann, falls erforderlich, Sonderverwaltungszonen einrichten, deren innere Ordnung entsprechend den konkreten örtlichen Gegebenheiten vom NVK in Form von Gesetzen festgelegt wird.
Seitdem die derzeit gültige Verfassung verabschiedet wurde, hat der NVK entsprechend den gesellschaftlichen Veränderungen in China viermal Teile ihres Inhalts bzw. einiger Paragrafen revidiert. Mit der Revision von 1988 wurde festgehalten, dass der Staat die Existenz und Entwicklung von Privatwirtschaft innerhalb des gesetzlichen Rahmens sowie die Übertragung von Bodennutzungsrechten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Mit der Revision von 1993 wurde verankert, dass der Staat eine sozialistische Marktwirtschaft schafft und dass das System der Mehrparteienzusammenarbeit und der politischen Konsultation unter Führung der KP Chinas langfristig existieren und sich entwickeln soll. Die Revision von 1999 schrieb Rechtsstaatlichkeit und den Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaats vor, und dass China im Anfangsstadium des Sozialismus im Wesentlichen ein Wirtschaftssystem hat, in dem das Staats- und Kollektiveigentum dominiert und verschiedene Eigentumsformen sich parallel entwickeln, sowie dass ein Verteilungssystem existiert, in dem die Verteilung entsprechend der Arbeitsleistung dominiert und verschiedene andere Verteilungsformen gleichzeitig bestehen. Die Revision von 2004 legte fest, dass der Staat die Entwicklung der Privatwirtschaft ermutigt, unterstützt und anleitet, während er sie gemäß dem Gesetz überwacht und kontrolliert; dass legitimes bürgerliches Privateigentum unverletzlich ist und der Staat das private Eigentumsrecht und Erbrecht der Bürger nach den Gesetzen schützt sowie die Menschenrechte respektiert und schützt.
Die Rechtsordnung Chinas entspricht sowohl den allgemeinen Entwicklungsprinzipien der politischen Kultur der Menschheit als auch den grundlegenden Verhältnissen Chinas im Anfangsstadium des Sozialismus. Es entspricht den fundamentalen Aufgaben des Sozialismus und weist eine deutlich chinesische Prägung auf. Die Rechtsordnung stellt ihrem Wesen nach den Menschen in den Mittelpunkt, bringt den gemeinsamen Willen des Volkes zum Ausdruck und schützt die grundlegenden Interessen des Volkes. Sie ist der wirtschaftlichen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Fortschritt angepasst und ist die rechtliche Garantie für die wissenschaftliche, harmonische und friedliche Entwicklung des Landes.
Die sozialistische Rechtsordnung chinesischer Prägung ist offen und entwicklungsfähig. China befindet sich in einer Phase des gesellschaftlichen Wandels, und die Rechtsordnung wird etappenweise und vorausschauend angepasst. Auch in Zukunft werden neue Gesetze erlassen und alte revidiert werden, um das System ständig weiter zu entwickeln und zu vervollkommnen.
III. Die Rechtsordnung für die Respektierung und den Schutz der Menschenrechte
China hat es sich zum Ziel seines unermüdlichen Kampfes gesetzt, Armut und Rückständigkeit zu beseitigen und ein starkes und reiches modernes sozialistisches Land aufzubauen, in dem jeder alle Menschenrechte genießt. Der grundsätzliche Standpunkt Chinas zur Entwicklung der Menschenrechte ist es, an erster Stelle am Recht auf Leben und Entwicklung festzuhalten und die Entwicklung als vorrangig zu betrachten, gleichzeitig die politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rechte der Bürger kontinuierlich zu fördern, um eine umfassende Entwicklung der Menschen zu erreichen.
Auf Grundlage der Verfassung hat China eine Reihe gesetzlicher Regelungen zum Schutz der Menschenrechte ausgearbeitet bzw. vervollkommnet und kodifiziert und institutionalisiert den Schutz der Menschenrechte immer stärker.
– Gesetzliche Garantie des Rechtes auf Leben. China nimmt den Schutz des Rechtes seiner Bürger auf Leben sehr ernst. Die Verfassung, das Strafgesetz und die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts bilden den grundlegenden Schutz des Rechtes der Bürger auf Leben. Das Arbeitsschutzgesetz, das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung von Berufskrankheiten und andere Gesetzen und Vorschriften regeln den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Werktätigen. Entsprechend der nationalen Lage behält China im Gesetz die Todesstrafe bei, doch nach dem Prinzip, diese „selten und bedachtsam zu verhängen“, wird ihre Anwendung streng und sorgfältig überwacht, um zu garantieren, dass sie nur über eine geringe Zahl von Verbrechern verhängt wird, die äußerst schwere Straftaten begangen haben. Gegen Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Straftat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und gegen Frauen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung schwanger sind, kann die Todesstrafe nicht verhängt werden. Das Strafgesetz sieht außerdem vor, dass die Todesstrafe für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden kann, um die tatsächliche Vollstreckung von Todesurteilen zu reduzieren, was ebenfalls zur Einschränkung der Todesstrafe beiträgt.
– Rechtliche Garantie der Freiheit der Person und der Menschenwürde. In der Verfassung ist verankert, dass die Freiheit der Person unverletzlich ist. Kein Bürger darf ohne Genehmigung oder Entscheidung einer Volksstaatsanwaltschaft oder ohne Entscheidung eines Volksgerichts verhaftet werden, und Verhaftungen müssen durch ein Organ der öffentlichen Sicherheit vorgenommen werden. Der Entzug und die Einschränkung der Freiheit der Person von Bürgern durch rechtswidrige Festnahme oder andere Mittel sind verboten. Die Wohnungen der Bürger sind unverletzlich. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen und rechtswidriges Eindringen in Wohnungen sind verboten. Die Freiheit und das Geheimnis des Schriftverkehrs sind gesetzlich geschützt und Korrespondenz darf nicht widerrechtlich überwacht werden. Die Strafprozessordnung verbietet eindeutig die Erpressung von Geständnissen durch Folter und legt genaue Vorschriften für Zwangsmaßnahmen fest, wie Haft, Festnahme, Durchsuchung und Sicherstellung von Beweismitteln, die sich auf die Freiheit und Sicherheit der Person beziehen. Das Strafgesetz enthält spezielle Regelungen für Justizbeamte über das Verbot der Erpressung von Geständnissen durch Folter. Im Gesetzgebungsverfahren und im Verwaltungsstrafgesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften und regionale Vorschriften nicht mit Freiheitsstrafen geahndet werden dürfen. Zwangsmaßnahmen und Strafen, welche die Freiheit der Person beschränken, können nur durch Gesetze geregelt werden. Im Jahr 2003 erließ der Staatsrat die Verwaltungsvorschrift über Beistand für mittellose Vagabunden und Bettler in den Städten und hob gleichzeitig die Verordnung über die Unterbringung und Deportation von Vagabunden und Bettlern in Städten auf. Die Verfassung schreibt die Unverletzlichkeit der Menschenwürde vor und verbietet jegliche Form von Beleidigung, Verleumdung, falscher Beschuldigung und Diffamierung von Bürgern. Die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts legen persönliche Rechte wie das Namensrecht, das Recht auf Schutz des persönlichen Rufes und das Recht am eigenen Bild fest.
– Rechtliche Garantie der Gleichheit. Nach der chinesischen Verfassung sind alle Bürger gleich vor dem Gesetz. Jeder Bürger genießt die in der Verfassung und den Gesetzen verankerten Rechte und muss den in der Verfassung und den Gesetzen vorgeschriebenen Pflichten nachkommen. Bei der Anwendung der Gesetze ist ohne Unterschied der Person jeder in Bezug auf Schutz und Strafe gleichgestellt. Keiner Organisation oder Einzelperson stehen Sonderrechte zu, die Verfassung oder Gesetze zu übertreten. Alle Zuwiderhandlungen gegen die Verfassung und Gesetze sind juristisch zu belangen. Die Verfassung und das Gesetz über die regionale Autonomie der nationalen Minderheiten legen fest, dass alle Nationalitäten gleichberechtigt sind. Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten und verbietet die Diskriminierung und Unterdrückung von Nationalitäten. Allen Nationalitäten steht es frei, ihre eigene Sprache und Schrift zu verwenden und zu entwickeln; es steht ihnen frei, ihre Sitten und Gebräuche beizubehalten oder zu reformieren. In der Verfassung und im Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen der Frauen ist festgeschrieben, dass Frauen in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens sowie des Familienlebens die gleichen Rechte genießen wie Männer.
– Rechtliche Garantie der politischen Rechte. Die Verfassung schreibt vor, dass alle Macht dem Volk gehört. Im Gesetzgebungsverfahren ist festgelegt, dass die Aberkennung politischer Rechte von Bürgern nur durch Gesetze geregelt werden kann. Das Wahlrecht ist ein wichtiges politisches Recht der Bürger. Die Verfassung und die Gesetze schreiben vor, dass alle Bürger der Volksrepublik China, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von Nationalität, Rasse, Geschlecht, Beruf, sozialer Herkunft, Religion, Bildungsstand, Vermögenslage und der Dauer ihrer Ansässigkeit das aktive und das passive Wahlrecht besitzen. Davon ausgenommen sind Personen, denen die politischen Rechte gesetzlich aberkannt sind. Nach dem Wahlgesetz und dem Organisationsgesetz für die lokalen Volkskongresse und Volksregierungen sind zur Nominierung von Kandidaten zur Wahl Unterstützungserklärungen von mindestens zehn Wählern oder Vertretern erforderlich; diese Kandidaten haben die gleiche rechtliche Stellung wie Kandidaten, die von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen nominiert wurden. Abgeordnete zu den Volkskongressen, stellvertretende Vorsitzende der Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse und der Volksregierungen verschiedener Ebenen müssen ausnahmslos in Wahlen gewählt werden, bei denen mehr Kandidaten antreten, als Posten zu besetzen sind. Vorsitzende der Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse, die höchsten Positionen in den Volksregierungen, die Präsidenten der Volksgerichte und die Generalstaatsanwälte der Volksstaatsanwaltschaften verschiedener Ebenen sind ebenso zu wählen, es sei denn, dass nur ein Kandidat aufgestellt wird; in diesem Fall können die Wahlen auch ohne überzählige Kandidaten durchgeführt werden. Die Verfassung und die Gesetze garantieren das Recht auf Rede-, Publikations-, Versammlungs-, Vereinigungs- und Demonstrationsfreiheit. Gesetze wie das Wahlgesetz und das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz sowie Verwaltungsvorschriften über das Verlagswesen und die Registrierung und Kontrolle von Körperschaften liefern rechtliche Garantien für die politischen Rechte und Freiheiten der Bürger. Die vom Staatsrat erlassenen Vorschriften über das Petitionswesen garantieren das Recht der Bürger, Kritik, Vorschläge, Berufungen, Anklagen, Anzeigen etc. einzureichen, indem sie die Verantwortlichkeit der Regierung für diese Tätigkeit verstärkt haben.
– Rechtliche Garantie der Glaubensfreiheit. Die Verfassung schreibt vor, dass die Bürger Glaubensfreiheit besitzen. Kein staatliches Organ, keine gesellschaftliche Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen. Der Staat schützt normale religiöse Aktivitäten. Niemand darf eine Religion für Aktivitäten ausnutzen, welche die öffentliche Ordnung stören, die körperliche Gesundheit von Bürgern schädigen oder das staatliche Erziehungswesen beeinträchtigen. Religiöse Organisationen und Angelegenheiten dürfen von keiner ausländischen Macht beherrscht werden. Die vom Staatsrat erlassenen Vorschriften über religiöse Angelegenheiten schützen religiöse Organisationen und Stätten sowie die legitimen Rechte und Interessen der religiösen Bürger und ihre normalen religiösen Aktivitäten. Seit der Einführung der Reform- und Öffnungspolitik wird die Glaubensfreiheit der chinesischen Bürger in vollem Umfang respektiert und geschützt. Damit die Glaubensfreiheit von Ausländern auf chinesischem Territorium respektiert wird, um ihre religiösen Aktivitäten in China gesetzlich zu schützen und zu regeln sowie den freundschaftlichen Verkehr und den kulturellen und akademischen Austausch zwischen Ausländern und religiösen Kreisen in China zu schützen, erließ der Staatsrat im Jahr 1994 die Verwaltungsvorschriften über religiöse Aktivitäten von Ausländern in China.
– Rechtliche Garantie der Rechte und Interessen der Werk-tätigen. Das Arbeitsgesetz, das Arbeitsvertragsgesetz, das Gesetz über die Schlichtung und Schiedsverfahren bei Arbeitskonflikten, das Beschäftigungsförderungsgesetz, die Vorschriften über bezahlten Jahresurlaub von Beschäftigten, die Vorschriften über den Arbeitsschutz etc. regeln und fördern die Beschäftigung, legen die Rechten und Pflichten der Arbeitgeber und der Werktätigen angemessen fest und schützen die legitimen Rechte und Interessen der Werktätigen. Die Bestimmungen über die Arbeitsunfallversicherung und über die Arbeitslosenversicherung, die Vorläufigen Bestimmungen über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Vorläufigen Vorschriften über die Geburtenversicherung der Beschäftigten von Unternehmen etc. garantieren, dass die Werktätigen in den Bereichen Altersfürsorge, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfälle und Entbindung notwendige materielle Unterstützung erwarten können. Die Vorschriften über die Beschäftigung von Behinderten, die Bestimmungen über den Arbeitsschutz weiblicher Arbeitnehmer und die Vorschriften über das Verbot der Kinderarbeit schützen besonders die körperliche und geistige Gesundheit sowie die legitimen Rechte und Interessen von schwachen Bevölkerungsgruppen.
– Rechtliche Garantie wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und anderer Rechte. Die Verfassung schreibt vor, dass das legitime bürgerliche Privateigentum unverletzlich ist. Das Eigentumsgesetz schreibt vor, dass das Eigentumsrecht des Staates, von Kollektiven, Privatpersonen und anderen Rechtsträgern gesetzlich geschützt ist; keine Organisation oder Privatperson darf es verletzen. Durch das Gesetz über den Schutz der Rechte und Interessen alter Menschen, das Gesetz über die Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind, das Gesetz über den Schutz von Minderjährigen, das Gesetz über den Schutz von Behinderten etc. wurde der Schutz besonderer Personengruppen intensiviert. Die Vorschriften zur Sicherung des Existenzminimums der Stadtbevölkerung, die Vorschriften über die Versorgung und Fürsorge von Bauernhaushalten mit Anspruch auf die „Fünf Garantien“ (Nahrungsmittel, Kleidung, Brennstoff, Unterricht für Kinder und Jugendliche sowie Totenbestattung – Anm. d. Übers.) und andere Vorschriften halten fest, dass der armen Stadtbevölkerung, arbeitsunfähigen und einkommenslosen Bauern, für die niemand unterhaltspflichtig ist oder für die niemand sorgt, grundlegender Lebensunterhalt zur Verfügung gestellt wird. Die Vorschriften über die finanzielle Unterstützung und Vorzugsbehandlung versehrter oder gefallener Armeeangehöriger und für die Familien Gefallener, die Vorschriften über die Arbeitsplatzzuweisung für demobilisierte Armeeangehörige etc. schufen ein staatliches System zur Unterstützung und Begünstigung von Armeeangehörigen bzw. deren Familienmitgliedern. Das Recht der Bürger auf Bildung wird durch die Verfassung und andere Gesetze geschützt: Das Gesetz über die allgemeine Schulpflicht verstärkte die Verantwortung des Staates für die Gewährleistung der Pflichtschulbildung und schreibt staatliche finanzielle Garantien vor, um Kindern und Jugendlichen einen gleichberechtigten Zugang zur Pflichtschulbildung zu garantieren. Die Verfassung schreibt außerdem vor, dass die Bürger die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, des literarischen und künstlerischen Schaffens und anderer kultureller Betätigungen haben.
China ist bislang 22 internationalen Menschenrechtsabkommen beigetreten, darunter den zentralen internationalen Konventionen wie dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form von Rassendiskriminierung, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Internationalen Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die chinesische Regierung kommt ihren Pflichten gewissenhaft nach, erstellt aktiv Berichte über ihre Einhaltung und fördert die aktive Rolle internationaler Menschenrechtsabkommen zum Schutz der Menschenrechte in China.
IV. Gesetze für die marktwirtschaftliche Ordnung
Seit der Reform und Öffnung hat China im Zuge des Übergangs von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Wirtschaft konstant verstärkt. Eine Rechtsordnung, die den Erfordernissen der sozialistischen Marktwirtschaft entspricht, hat Gestalt angenommen.
– Gesetze über das Zivilrecht. In Übereinstimung mit dem Aufbau einer sozialistischen Marktwirtschaft sind für China Regelungen für die Feststellung, den Wechsel, den Einsatz, die Zirkulation, die Erlöschung und den Schutz des Eigentumsrechts der Kern des Zivilrechts. Eine Reihe von Gesetzen wie die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts, das Vertragsgesetz, das Bürgschaftsgesetz und das Eigentumsgesetz hat zur Errichtung bzw. Vervollkommnung der Forderungsrechte und der Eigentumsrechte – Besitz, Nießbrauch und Pfandnutzung – beigetragen, das Prinzip der Vertragsfreiheit und das Prinzip, dass die Eigentumsrechte des Staates, von Kollektiven und von Privatpersonen und anderen Rechtsträgern gleichermaßen gesetzlich geschützt sind, etabliert und eine neue Situation hergestellt, in der wirtschaftliche Einheiten verschiedener Eigentumsformen legal koexistieren, gleichberechtigt konkurrieren und einander fördern.
– Gesetze über die Marktteilnehmer. Die chinesische Rechtsordnung in Bezug auf die Marktteilnehmer wurde den grundlegenden Erfordernissen der Marktwirtschaft angepasst, indem die Gesetzgebung von der Orientierung auf das Eigentum auf Organisationsformen und Haftpflicht verlagert wurde. Das Firmengesetz, das Personengesellschaftsgesetz, das Gesetz über Einpersonengesellschaften, das Geschäftsbanken-Gesetz, das Gesetz über spezialisierte Genossenschaften der Bauern etc. sichern die rechtliche Stellung der Marktteilnehmer und ihre faire Beteiligung am marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Mit dem Firmengesetz wurden die Grundstrukturen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften festgelegt, die Unternehmensführung vervollkommnet und die institutionelle Grundlage für ein modernes Unternehmenssystem sowie für den Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Unternehmensinvestoren und anderer Akteure gelegt. Das Insolvenzgesetz regelt den Rückzug von Unternehmen vom Markt. Darüber hinaus hat China eine große Anzahl von Organisationen gegründet, die juristische, finanzielle und Informationsdienstleistungen anbieten, und die Rechtsordnung für Makleragenturen vervollkommnet.
– Gesetze über die Marktaufsicht. Das Antimonopolgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb regeln die Marktkonkurrenz, fördern die Reform der Monopolbranchen, intensivieren die Kontrolle durch die Regierung und die Aufsicht durch die Gesellschaft und schaffen systematisch Abhilfe in Kombination mit dem Zivil- und dem Verwaltungsrecht. Das Gesetz über den Schutz der Rechte und Interessen der Verbraucher und das Gesetz über die Produktqualität bilden die rechtliche Grundlage des Verbraucherschutzes und für die Garantie der Produktqualität. Das Gesetz über die städtischen Immobilien hat ein System geschaffen, das der Verwaltung der städtischen Immobilien zum Vorteil gereicht, die Ordnung des Immobilienmarktes aufrecht erhält und die legitimen Rechte und Interessen der Immobilienbesitzer schützt. das Versicherungsgesetz, das Wertpapiergesetz, das Gesetz über die Bankenaufsicht, die Vorschriften über die Devisenkontrolle etc. haben ein branchenspezifisches Überwachungssystem etabliert, das durch eine offene, faire und gerechte Orientierung gekennzeichnet ist und Finanzkrisen effektiv verhütet bzw. ausschaltet. Die Bestimmungen über Direktvertrieb und die Bestimmungen über Franchising etc. regulieren den Markt wirksam.
– Gesetze über die Globalsteuerung. Die Anwendung rechtlicher Mittel zur wirtschaftlichen Globalsteuerung ist ein wichtiges Merkmal der sozialistischen Marktwirtschaft Chinas. Während die Funktion des Marktes zur optimalen Ressourcenallokation voll zur Geltung gebracht wird, bilden das Budgetgesetz, das Rechnungsprüfungsgesetz, das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das Preisgesetz, das Gesetz über die individuelle Einkommenssteuer, das Körperschaftsteuergesetz, das Gesetz über die Steuererhebung, das Gesetz über die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und andere Gesetze das rechtliche Regelwerk für die Globalsteuerung in verschiedenen Bereichen, um die Volkswirtschaft positiv und rasch zu entwickeln. Das Gesetz über die Chinesische Volksbank und andere Gesetze schufen institutionelle Garantien für die Stabilität der Währung, die Ausschaltung von Finanzrisiken und die Stabilität des Finanzwesens. Das Statistikgesetz lieferte die gesetzliche Grundlage für die wissenschaftliche Entscheidungsfindung in Bezug auf die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die Schaffung einer Rechtsordnung für die Globalsteuerung fördert und verbessert die richtungweisende Rolle der nationalen Entwicklungsprogramme und der Industriepolitik zur Geltung.
– Gesetze für den Schutz von geistigem Eigentum. Durch den Erlass von Gesetzen wie dem Patentgesetz, dem Warenzeichengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und einer Reihe von Verwaltungsvorschriften wie den Vorschriften über den Schutz von Computer-Software, den Schutzbestimmungen für Baupläne integrierter Schaltungen, die Urheberrechtswahrnehmungsbestimmungen, den Bestimmungen über den Schutz von Verbreitungsrechten im Internet, den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und den Schutzbestimmungen für neue Pflanzenarten wurde eine umfassende Rechtsordnung zum Schutz von geistigem Eigentum in den entsprechenden Bereichen geschaffen. China schützt geistiges Eigentum systematisch, wobei die Justizorgane und die Umsetzung des Verwaltungsstrafrechts einander ergänzen. Die Justiz stellt die Grundlage für den rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums dar und spielt eine führende Rolle. Die Kombination von aktiven Ermittlungen mit Vermittlung durch die Strafverfolgungsbehörden auf Wunsch der Betroffenen bietet letzteren verschiedene Lösungsalternativen. Die Erläuterungen des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zu einigen Fragen zur konkreten Anwendung von Gesetzen bei Fällen der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten (I) und (II) dienen zur juristischen Verfolgung von Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten.
– Gesetze über den Umweltschutz und die Einsparung von Ressourcen. China hat die Einsparung von Ressourcen und den Umweltschutz zu grundlegenden nationalen Richtlinien gemacht und treibt die Schaffung einer Rechtsordnung in diesen beiden Aspekten intensiv voran. Neun Gesetze über den Umweltschutz wurden erlassen, darunter das Umweltschutzgesetz, das Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen, das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Luftverschmutzung, das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung der Gewässerverschmutzung, das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung der Lärmbelastung, das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle und das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung der radioaktiven Verseuchung; 17 Gesetze über den Schutz und die Einsparung von Ressourcen wurden erlassen, darunter das Gesetz über erneuerbare Energie, das Energiespargesetz, das Bodennutzungsgesetz, das Wassergesetz, das Forstgesetz, das Steppengesetz, das Bodenschatzgesetz, das Kohlegesetz, das Gesetz über elektrische Energie und das Gesetz zur Förderung der umweltfreundlichen Produktion. Zusätzlich wurden in diesen Bereichen über 50 Verwaltungsvorschriften, rund 660 regionale Vorschriften, Regelungen von einzelnen Abteilungen und lokalen Regierungen sowie mehr als 800 nationale Normen erlassen. Die Regierung hat entsprechende Regelungen geschaffen bzw. vervollkommnet, z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen, die „Drei Gleichzeitigkeiten“ (parallele Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Umweltschutzeinrichtungen bei allen Projekten), die Registrierung des Schadstoffausstoßes, die Erhebung von Emissionsgebühren, die Verbesserung von Emissionen innerhalb festgesetzter Fristen, die Kontrolle der Gesamtemissionen und die Genehmigung von Emissionen sowie eine Gesetzgebung über die Planung, Eigentumsrechte, Lizenzen, entgeltliche Nutzung von natürlichen Ressourcen und die Bewertung von Energieeinsparungen. China legt großen Wert auf die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltschutz und Einsparung von Ressourcen. China ist mehr als 30 internationalen Konventionen über den Umwelt- und Ressourcenschutz beigetreten, darunter dem Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, dem Kioto-Protokoll, dem Übereinkommen zum Schutz der Artenvielfalt und der UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und kommt aktiv den entsprechenden Verpflichtungen nach.
– Gesetze über den Außenhandel und die internationale Zusammenarbeit. Eine Reihe von Gesetzen wie das Gesetz über chinesisch-ausländische Jointventures, das Gesetz über chinesisch-ausländische Gemeinschaftsunternehmen, das Gesetz über Unternehmen mit ausländischem Kapital und das Außenhandelsgesetz bieten ausländischen Investoren zahlreiche Modelle und Organisationsformen und schützen ihre legitimen Rechte und Interessen bei Investitionen sowie Wirtschafts- und Handelsaktivitäten vollauf. Seit dem WTO-Beitritt im Jahr 2001 hat China durch eine Revision des Außenhandelsgesetzes die Rechte und Pflichten internationaler Händler genauer geregelt, die Kontrollstrukturen für die Ein- und Ausfuhr von Waren und Technologien sowie den internationalen Dienstleistungshandel vervollkommnet, ein System zur Kontrolle und Förderung des Außenhandels geschaffen, das den chinesischen Gegebenheiten entspricht, und das System der handelspolitischen Schutzmaßnahmen, der Zollkontrollen und der Außenhandelskontrollen und -quarantäne in Übereinstimmung mit den WTO-Vorschriften vervollkommnet, um im Außenhandel Einheitlichkeit und Transparenz herzustellen. China hat entsprechend den Erfordernissen der Entwicklung einer sozialistischen Marktwirtschaft und entsprechend den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem WTO-Beitritt Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung ausländischen Kapitals umfassend gesichtet und bereinigt. In den vergangenen sechs Jahren wurden insgesamt 887 Branchen- und andere Vorschriften für den Außenhandel gesichtet und bereinigt.
V. Rechtsstaatlichkeit und die Schaffung einer rechtsstaatlichen Regierung
Rechtsstaatlichkeit und die Schaffung einer rechtsstaatlichen Regierung sind wichtige Elemente der umfassenden Umsetzung des Grundprinzips, rechtsstaatlich zu regieren, und ein Grundwert für die Tätigkeit der chinesischen Regierung. Um die Rechtsstaatlichkeit und die Schaffung einer rechtsstaatlichen Regierung aktiv voranzutreiben, hat die chinesische Regierung seit mehreren Jahren eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Nach dem Beschluss über die umfassende Förderung der Rechtsstaatlichkeit aus dem Jahr 1999 hat sie 2004 ein entsprechendes Programm zur Umsetzung bekannt gegeben, in dem das Ziel der Schaffung einer rechtsstaatlichen Regierung klar festgelegt wird, sowie die Leitgedanken und die konkreten Ziele, die Grundprinzipien und die Erfordernisse sowie die wichtigsten Aufgaben und Maßnahmen in dieser Hinsicht für die kommenden zehn Jahre angegeben werden. Die Verwaltungskompetenzen der Volksregierungen der verschiedenen Ebenen werden allmählich in Richtung Rechtsstaatlichkeit umgestaltet; eine Rechtsordnung zur Regulierung der Übernahme und Ausübung der Regierungsgewalt hat Gestalt angenommen und die Rechtsstaatlichkeit hat bedeutende Fortschritte gemacht.
– Die Gesetze über die Verwaltungsorgane. Entsprechend der Verfassung sowie den Organisationsgesetzen für den Staatsrat, die lokalen Volkskongresse und Volksregierungen hat China fünf Verwaltungsebenen: 1. der Staatsrat; 2. die Volksregierungen der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte; 3. die Volksregierungen der Städte auf Bezirksebene und der autonomen Bezirke; die Volksregierungen der Kreise, autonomen Kreise, Städte auf Kreisebene und der Stadtbezirke; die Volksregierungen der Gemeinden, der Gemeinden nationaler Minderheiten und der Kleinstädte. Die Verfassung sieht vor, dass der Staatsrat, d. h. die Zentrale Volksregierung, das ausführende Organ des Nationalen Volkskongresses und das höchste Regierungsorgan ist; die lokalen Volksregierungen verschiedener Ebenen sind die ausführenden Organe der lokalen Volkskongresse und die lokalen Regierungsorgane. Sie unterstehen der einheitlichen Führung des Staatsrats.
– Die Gesetze über die Verwaltungstätigkeit. Erstens: behördliche Genehmigungen. Im Gesetz über behördliche Genehmigungen werden die Angelegenheiten und Vorgänge, die behördlichen Genehmigungsverfahren unterliegen, strikt eingeschränkt und genau festgelegt. Für Angelegenheiten, über die Bürger, juristische Personen oder andere Körperschaften selbstständig entscheiden können, die durch den marktwirtschaftlichen Wettbewerb wirksam geregelt werden und die von branchenspezifischen Organisationen und Vermittlungsstellen im Rahmen der Selbstkontrolle oder durch die nachträgliche Kontrolle o. ä. durch die Verwaltungsorgane geregelt werden können, ist im Allgemeinen keine behördliche Genehmigung erforderlich. Das Gesetz besagt auch, dass die Verwaltungsorgane bei Genehmigungsverfahren gesetzestreu, transparent, fair und im Dienst der Volksmassen vorgehen und das Prinzip des Vertrauens schützen müssen, d. h. dass einmal erteilte Genehmigungen nicht willkürlich verändert werden dürfen. Zweitens: Enteignungen und Requirierung durch die Regierung. Gemäß der Verfassung und dem Eigentumsgesetz kann der Staat im öffentlichen Interesse nach gesetzlich festgelegten Kompetenzen und Verfahren Land, das im Kollektivbesitz ist, Gebäude und andere Immobilien im Besitz von Körperschaften und Einzelpersonen requirieren. Für enteignetes Land aus Kollektivbesitz sollen entsprechend dem Gesetz Entschädigungen für den Boden, Gebäude und junge Saat sowie Umsiedlungsbeihilfen ausbezahlt werden, die Kosten für die soziale Absicherung der betroffenen Bauern sollen übernommen werden, ihr Lebensunterhalt gesichert und ihre legitimen Rechte und Interessen geschützt werden. Für enteignete Gebäude und andere Immobilien von Körperschaften und Einzelpersonen sollen die Betroffenen entsprechend dem Gesetz Abfindungen für den Abriss bzw. für den Umzug erhalten, so dass ihre legitimen Rechte und Interessen geschützt werden; bei Enteignungen von Privatwohnungen sollen den Betroffenen entsprechende Entschädigungen gewährt werden. Drittens: Verwaltungsstrafen. Das Verwaltungsstrafgesetz schreibt vor, dass bei Verwaltungsübertretungen Verwaltungsstrafen verhängen werden, was allerdings nur von den Verwaltungsorganen und nur auf Grundlage von Gesetzen, Vorschriften oder Regelungen sowie gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren geschehen darf. Verwaltungsstrafen, die nicht auf Grundlage von Gesetzen oder nicht gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren verhängt wurden, sind ungültig. Wenn die Verwaltungsorgane Handlungen von Bürgern, juristischen Personen oder anderen Körperschaften gewahr werden, die nach dem Gesetz eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen, müssen sie umfassende, objektive und gerechte Ermittlungen anstellen und entsprechende Beweise sammeln. Nachdem ein Beschluss über die Strafe gefasst worden ist, haben die Betroffenen das Recht, Berufung einzulegen, eine Verwaltungsklage zu erheben oder entsprechend dem Gesetz Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.
– Die Gesetze über die Überwachung der Behörden und Entschädigungen. Erstens: Rechtsmittel in der Verwaltung. Das Gesetz über Rechtsmittel in der Verwaltung sieht vor, dass Bürger, juristische Personen oder andere Körperschaften, die der Ansicht sind, dass eine bestimmte Maßnahme der Verwaltung ihre legitimen Rechte und Interessen verletzt hat, bei einem Verwaltungsorgan Berufung einlegen können. Die zuständige Instanz kann daraufhin nach dem Gesetz entscheiden, die Maßnahme aufzuheben, abzuändern oder bestätigen, dass sie gesetzwidrig ist, und das Verwaltungsorgan anweisen, innerhalb einer bestimmten Frist seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen bzw. eine andere Maßnahme auszuführen. Zweitens: Verwaltungsprozesse. Die Verwaltungsprozessordnung legt fest, dass Bürger, juristische Personen und andere Körperschaften das Recht haben, nach dem Gesetz bei einem Volksgericht Anklage zu erheben, wenn sie mit einer konkreten Maßnahme eines Verwaltungsorgans bzw. eines Beamten nicht einverstanden sind. Wenn das Volksgericht in der Verhandlung befindet, dass es der Maßnahme an schlüssigen Beweisen mangelt, Gesetze und Vorschriften falsch angewendet, Verfahrensfehler gemacht, Amtsbefugnisse überschritten oder missbraucht wurden, so kann es die Maßnahme ganz oder teilweise aufheben bzw. die Angeklagten dazu verurteilen, eine andere Maßnahme zu vollziehen. Drittens: Entschädigungen durch die Behörden. Das Gesetz über staatliche Entschädigungen schreibt vor, dass die Geschädigten Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn Verwaltungsorgane oder deren Mitarbeiter ihre Befugnisse gesetzwidrig überschreiten und dabei individuelle Rechte oder Vermögensrechte verletzen. Außerdem enthält das Gesetz Bestimmungen über die Betroffenen, die Anträge auf Entschädigung durch die Verwaltung stellen, die Organe, die verpflichtet sind, Entschädigungen zu leisten, das Verfahren, den Modus und die Berechnungsgrundlagen der Entschädigungen. Viertens: Überwachung der Verwaltung und Rechnungsprüfung. Das Gesetz zur Überwachung der Verwaltung sieht vor, dass die Überwachungsorgane die Befolgung und Umsetzung von Gesetzen, Vorschriften, Entscheidungen und Dekreten der Volksregierung durch die Verwaltungsorgane überwachen. Das Rechnungsprüfungsgesetz legt fest, dass die Organe der Rechnungsprüfung die Einnahmen und -ausgaben der Abteilungen des Staatsrats und der lokalen Regierungen sowie der staatlichen Geldinstitute, Unternehmen und Institutionen überwachen.
– Die Gesetze über die Beamten. Verwaltungsmaßnahmen werden im Wesentlichen von Beamten ausgeführt. Das Beamtengesetz und die Strafverordnung für die Verwaltungsbeamten schreiben die Eignungsbedingungen, Rechte und Pflichten, Funktion und Rang, Aufnahme, Überprüfung, Amtseinsetzung und -enthebung, Beförderung und Degradierung, Prämien und Strafen, Ausbildung, Austausch und Ablehnung wegen Befangenheit, Gehalt und Sozialleistungen, Rücktritt und Entlassung, Ruhestand, Berufung und Anklageerhebung, die Ernennung sowie die gesetzliche Verantwortung der Beamten vor und legen dadurch die Kategorien und Strukturen für die Ernennung und Bestrafung von Beamten in den Verwaltungsorganen fest.
Seit einigen Jahren hat die chinesische Regierung durch aktive interne Verbesserungen ihre Aufgaben weiter verändert und den Aufbau eines Rechtsstaates beschleunigt. Erstens hat die Regierung die Einrichtung eines Katastrophenschutzes beschleunigt, um die Reaktionskapazitäten zu verbessern, und sich bemüht, sich stärker auf die Funktion von Dienstleistungen zu orientieren. Der Ständige Ausschuss des NVK verabschiedete das Katastrophenschutzgesetz und der Staatsrat erließ den Nationalen Katastrophenschutzplan. Auf dieser Grundlage arbeiteten die zuständigen Regierungsabteilungen 25 Sonderpläne und 80 branchenspezifische Pläne aus und die 31 Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte erstellten jeweils regionale Pläne, wodurch ein landesweites System Gestalt angenommen hat. Zweitens informiert die Regierung die Öffentlichkeit verstärkt über ihre Tätigkeit, um Transparenz zu schaffen. Der Staatsrat erließ die Vorschriften über die Bekanntmachung von Informationen durch die Regierung. Im Jahr 2006 wurde eine offizielle Webseite der Zentralregierung eingerichtet und 80% aller lokalen Regierungen und Abteilung von der Kreisebene aufwärts haben bereits eigene Webseiten. 74 Institutionen und Abteilungen des Staatsrats sowie die Volksregierungen der 31 Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte haben Strukturen zur Bekanntgabe etabliert und Sprecher ernannt. Drittens wird die Rechenschaftspflicht der Verwaltung verstärkt, um eine verantwortliche Regierung zu schaffen. Die Regierungen der verschiedenen Ebenen und ihre Organe führen schrittweise die Rechenschaftspflicht ein und ziehen bei Überschreitungen von Amtsbefugnissen und Verfahrensfehlern nach dem Prinzip „Wer entscheidet, ist auch verantwortlich.“ die Entscheidungsträger strikt zur Rechenschaft.
Die Einführung der Rechenschaftspflicht beim Gesetzesvollzug durch die Behörden und dessen ständige Verbesserung ist unabdinglich für den Aufbau eines Rechtsstaates. Die chinesische Regierung schenkt der Strukturreform im Bereich des Gesetzesvollzugs durch die Behörden große Aufmerksamkeit und hält die Verwaltungsorgane aller Ebenen dazu an, streng gemäß den gesetzlich festgelegten Befugnissen und Verfahren zu agieren, für den Vollzug der Gesetze durch die Behörden eine umfassende Rechenschaftspflicht einzuführen und die Verantwortlichkeiten klar festzulegen. Entsprechend der Stellungnahme des Büros des Staatsrats über die Einführung der Rechenschaftspflicht beim Gesetzesvollzug durch die Behörden vom Juli 2005 haben alle Regionen und Abteilungen in diesem Rahmen und gemäß den Gesetzen ihre Befugnisse definiert, einen wissenschaftlichen Stellenplan erstellt, die Verfahren für den Gesetzesvollzug standardisiert, die Organe für den Gesetzesvollzug und deren Befugnisse klar festgelegt und alle gesetzlich nicht gedeckten Organe beseitigt. Nach unvollständigen Erhebungen haben die Verwaltungsorgane verschiedener Ebenen seit der Einführung dieser Rechenschaftspflicht über 280 000 Personen zur Verantwortung gezogen.
Die chinesische Regierung verstärkt beim Aufbau eines Rechtsstaates ununterbrochen die Überwachung der Verwaltung und arbeitet aktiv daran, Verwaltungsstreitigkeiten beizulegen. Sie hat die Kontrolle über Verwaltungsakte wie die Ausarbeitung von Gesetzen, Vorschriften, Regelungen und Normen verstärkt. Am 15. Januar 2008 bestätigte der Ministerpräsident den Beschluss des Staatsrats über die Aufhebung einiger Verwaltungsvorschriften. Bis Ende 2006 wurden insgesamt 655 Verwaltungsvorschriften überprüft und 49 davon aufgehoben, da sie im Wesentlichen durch Gesetze oder andere Verwaltungsvorschriften ersetzt worden waren; 43 weitere Verwaltungsvorschriften, deren Geltungsdauer abgelaufen war bzw. deren Gegenstand nicht mehr vorhanden war, oder die de facto bereits ungültig waren, wurden für ungültig erklärt. Der Staatsrat hat das System der Registrierung von Vorschriften und Regelungen der Regierungen auf Provinz-, Stadt-, Kreis- und Gemeindeebene vervollkommnet, wobei die drei unteren Regierungsebenen ihre Vorschriften und Normen jeweils der nächsthöheren Regierung zur Registrierung vorlegen, um die Rechtsstaatlichkeit der lokalen Regierungen voranzutreiben. Vom März 2003 bis Ende 2007 überprüfte der Staatsrat 8402 von lokalen Behörden mit gesetzgebender Gewalt und von Abteilungen des Staatsrats zur Registrierung vorgelegte regionale Vorschriften, Autonomie- und Sonderbestimmungen sowie Regelungen und hob 323 davon nach dem Gesetz auf, da sie Probleme aufwiesen. Der Staatsrat erließ Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Rechtsmittel in der Verwaltung, trieb die entsprechenden Strukturreformen aktiv voran und verbesserte die Kompetenz der Mitarbeiter im Bereich der Berufungsverfahren. Seit der Einführung des Gesetzes über Rechtsmittel in der Verwaltung im Jahr 1999 wurden im Durchschnitt jährlich über 80 000 Konflikte mit der Verwaltung durch Berufungsverfahren gelöst.
VI. Die Struktur und die Unparteilichkeit der Justiz
In China sind die Volksgerichte die Organe der Rechtsprechung und die Volksstaatsanwaltschaften die Organe der juristischen Überwachung. Die Volksgerichte und die Volksstaatsanwaltschaften üben gemäß der Verfassung, dem Organisationsgesetz für die Volksgerichte, dem Organisationsgesetz für die Volksstaatsanwaltschaften, der Zivilprozessordnung, der Verwaltungsprozessordnung und der Strafprozessordnung ihre gerichtliche bzw. staatsanwaltschaftliche Gewalt jeweils unabhängig aus und sind frei von Einmischung durch Verwaltungsorgane, Massenorganisationen oder Einzelpersonen.
Die Justizorgane bestehen aus dem Obersten Volksgericht, lokalen Volksgerichten auf verschiedenen Ebenen und Sondergerichten wie den Militärgerichten. Die lokalen Volksgerichte sind in untere, mittlere und höhere Volksgerichte eingeteilt. Das Oberste Volksgericht ist das höchste Organ der Rechtsprechung und überwacht die Rechtsprechung der lokalen Volksgerichte und der Sondergerichte, wobei die übergeordneten Volksgerichte jeweils die Tätigkeit der untergeordneten Volksgerichte überwachen.
China hat ein solides System der Rechtsprechung eingerichtet und die Rechtsprechung in Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessen vervollkommnet, wodurch eine moderne Justiz geschaffen wurde, die den Anforderungen eines sozialistischen Rechtsstaates entspricht und die Unparteilichkeit der Justiz sowie die soziale Gerechtigkeit schützt.
– Öffentliche Gerichtsverhandlungen. Die Volksgerichte befolgen bei der Verhandlung von Rechtsfällen entsprechend dem Gesetz das Prinzip der öffentlichen Verhandlungen und der zeitgerechten Bekanntgabe von Informationen. Ehescheidungen und Fälle, die Geschäftsgeheimnisse betreffen, können auf Antrag der Betroffenen auch nicht öffentlich verhandelt werden. Ansonsten werden alle Fälle öffentlich verhandelt, ausgenommen solche, die Staatsgeheimnisse, Sittlichkeitsdelikte oder Straftaten Minderjähriger betreffen. Öffentliche Verhandlungen werden im Voraus angekündigt; Bürger und Journalisten können den Verhandlungen als Zuhörer beiwohnen. Die Volksgerichte laden häufig auch aus eigener Initiative Abgeordnete der Volkskongresse und Mitglieder der PKKCV als Beobachter ein. Bei Verhandlungen werden Beweise vorgelegt, Zeugen befragt und es wird öffentlich verhandelt. Die relevanten Informationen für jeden Verfahrensabschnitt wie Eröffnung, Verhandlung, Verurteilung und Vollstreckung, welche den Schutz der Rechte und Interessen der Beteiligten betreffen, werden innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen rasch und vollständig bekannt gegeben.
– Kollegialgerichte. Abgesehen von einfachen Zivilrechtsfällen, geringfügigen Straftaten und anderen Fällen, die gesondert gesetzlich geregelt sind und für die verkürzte Verfahren gelten sowie die vor einem Einzelrichter verhandelt werden dürfen, bilden die Volksgerichte bei Verfahren in erster Instanz ein Kollegialgericht, das sich aus mehreren Richtern oder aus Richtern und Schöffen zusammensetzt; alle Berufungen und Einsprüche werden von einem Kollegialgericht überprüft, das aus mehreren Richtern besteht, deren Zahl ungerade sein muss.
– Schöffen. Um nach dem Gesetz die Beteiligung der Öffentlichkeit an Gerichtsverhandlungen zu garantieren, und um die Unparteilichkeit der Justiz zu fördern, bilden die Volksgerichte bei Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessen, die besonderes Aufsehen in der Gesellschaft hervorrufen, sowie bei Verfahren in erster Instanz, falls die Angeklagten eines Strafprozesses, die Ankläger oder Angeklagten eines Zivilprozesses bzw. der Ankläger in einem Verwaltungsprozess einen entsprechenden Antrag stellen, ein Kollegialgericht aus Schöffen und Richtern, ausgenommen in Fällen, für die das verkürzte Verfahren gilt oder die gesetzlich anders geregelt sind. Die Schöffen nehmen laut Gesetz an den Beratungen des Richterkollegiums teil. Abgesehen davon, dass sie nicht als Vorsitzende fungieren dürfen, haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie die Richter sowie autonomes Stimmrecht bei der Zulassung von Beweisen und der Anwendung von Gesetzen.
– Verteidigung. Um die Menschenrechte von Verdächtigen und Angeklagten zu schützen und die Unparteilichkeit des Strafverfahrens sicherzustellen, haben Verdächtige und Angeklagte laut Gesetz das Recht auf Verteidigung und die Volksgerichte haben die Pflicht, die Verteidigung der Angeklagten sicherzustellen. Verdächtige und Angeklagte können das Recht auf Verteidigung selbst wahrnehmen oder einen bzw. zwei Strafverteidiger beauftragen. Der Strafverteidiger muss entsprechend den Tatsachen und den Gesetzen Dokumente und Argumente vorbringen, dass Verdächtigte und Angeklagte unschuldig oder geringfügig schuldig sind oder ihre strafrechtliche Verantwortung gemildert oder erlassen werden soll, um ihre legitimen Rechte und Interessen zu schützen.
– Rechtsvertreter. Wenn in einem Zivil- oder Verwaltungsprozess Beteiligte verhandlungsunfähig sind, muss ein Vormund als gesetzlicher Vertreter im Prozess auftreten. Falls mehrere Vertreter diese Verpflichtung aufeinander abzuwälzen versuchen, bestimmt das Volksgericht, wer von ihnen als Vertreter im Prozess auftreten muss. Die Prozessparteien bzw. deren gesetzliche Vertreter können eine oder zwei Personen als Rechtsvertreter im Prozess beauftragen. Bei Strafprozessen haben nach einer staatsanwaltschaftlichen Anklage die Geschädigten bzw. deren gesetzliche Vertreter oder nahe Verwandte, bei Privatklagen die Kläger bzw. deren gesetzliche Vertreter sowie in begleitenden Zivilprozessen die Prozessparteien und deren gesetzliche Vertreter jeweils das Recht, Rechtsvertreter für den Prozess zu beauftragen. Als Rechtsvertreter können Anwälte oder nahe Verwandte der Prozesspartei, von einer relevanten Massenorganisation oder von der Arbeitsstelle der Prozesspartei empfohlene Personen oder andere von den Volksgerichten zugelassene Bürger betraut werden. Diese nehmen daraufhin im Namen der Prozesspartei am Prozess teil; sie nehmen die legitimen Rechte und Interessen der Prozesspartei wahr und schützen sie.
– Ablehnung wegen Befangenheit. Wenn eine Prozesspartei meint, dass ein Richter ein besonderes Interesse in dem Prozess verfolgt oder in einer besonderen Beziehung mit der anderen Prozesspartei steht, so dass ein faires Verfahren nicht gegeben ist, so kann sie beantragen, diesen Richter wegen Befangenheit vom Prozess abzuziehen. Wenn ein Richter mit einer Prozesspartei oder einem ihrer Vertreter eng verwandt ist oder selbst der Ansicht ist, dass er ein besonderes Interesse in dem Prozess hat oder in einer besonderen Beziehung mit ihr steht, so muss er zurücktreten.
– Schlichtung. Bei Zivilprozessen befolgen die Volksgerichte das Prinzip, „nach Möglichkeit eine Schlichtung herbeizuführen; falls erforderlich, ein Urteil zu fällen; Schlichtung und Urteil zu verbinden, um den Fall abzuschließen“. Sie können nach den Prinzipien der Freiwilligkeit, Gerechtigkeit und Demokratie durch Schlichtung zwischen den beiden Prozessparteien unter Vorsitz des Richters einen Vergleich anstreben, um Zivilrechtsfälle beizulegen. Im Jahr 2006 wurden insgesamt etwa 56% aller zivilrechtlichen Anklagen in erster Instanz zurückgezogen und die Fälle geschlichtet.
– Rechtshilfe. Das Volksgericht unterstützt Prozessparteien, die finanzielle Schwierigkeiten haben und zum Schutz ihrer legitimen Rechte und Interessen eine Zivil- oder Verwaltungsklage erheben, indem es die Zahlung der Prozesskosten aufschiebt, diese herabsetzt oder erlässt. Das Oberste Volksgericht hat Bestimmungen über Rechtshilfe für Prozessparteien in finanziellen Schwierigkeiten erlassen, um das Recht sozial Schwacher auf einen Prozess sicherzustellen.
– Zwei Instanzen. Jede Prozesspartei kann laut Gesetz und innerhalb der gesetzlichen Frist, falls sie mit dem Urteil oder der Entscheidung des lokalen Volksgerichts in erster Instanz nicht einverstanden ist, beim Gericht der nächsthöheren Ebene Berufung einlegen; wenn keine Berufung erhoben wird, tritt das Urteil oder die Entscheidung nach Ablauf der gesetzlichen Frist in Kraft. Urteile und Entscheidungen eines Volksgerichts der nächsthöheren Ebene über Berufungen und Einsprüche sind sofort rechtskräftig, mit Ausnahme von Todesurteilen; diese müssen vom Obersten Volksgericht bestätigt werden. Urteile und Entscheidungen des Obersten Volksgerichts sind auch bei Verfahren in erster Instanz sofort rechtskräftig.
– Überprüfung von Todesurteilen. Unabhängig vom Zwei-Instanzen-System müssen alle Todesurteile überprüft und bestätigt werden. Außer Todesurteilen, die laut Gesetz vom Obersten Volksgericht gefällt werden, müssen alle Todesurteile dem Obersten Volksgericht zur Bestätigung vorgelegt werden. Das Oberste Volksgericht hat einen Beschluss über einige Fragen der Bestätigung von Todesurteilen erlassen, der genaue und einheitliche Kriterien für die Verhängung von und die Beweisführung bei Todesurteilen festlegt und das Verfahren zur Überprüfung von Todesurteilen genau regelt, um die Sorgfalt und Gerechtigkeit bei Todesurteilen zu gewährleisten. Seit Mitte 2006 werden alle Todesurteile in Verfahren zweiter Instanz öffentlich verhandelt.
Die staatsanwaltschaftlichen Organe bestehen aus der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, lokalen Volksstaatsanwaltschaften verschiedener Ebenen, Militärstaatsanwaltschaften und anderen Sonderstaatsanwaltschaften. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist das höchste Anklageorgan und leitet die Tätigkeit der lokalen Volksstaatsanwaltschaften und der Sonderstaatsanwaltschaften; die Volksstaatsanwaltschaften leiten jeweils die Tätigkeit der ihnen untergeordneten Volksstaatsanwaltschaften.
Die Volksstaatsanwaltschaften haben die Aufgabe, die Unparteilichkeit der Justiz und die korrekte Umsetzung der Gesetze zu schützen. Die Gesetze schreiben vor, dass die Volksstaatsanwaltschaften ihre Befugnisse bei Fällen von Hochverrat, Separatismus, schweren Störungen der einheitlichen Umsetzung politischer Richtlinien, Gesetze und Regierungsverordnungen sowie anderer schwerer Straftaten ausüben und in unmittelbar von ihnen übernommenen strafrechtlichen Fällen von Unterschlagung, passive Bestechung, Pflichtversäumnis und Verletzung von Rechten durch Staatsbeamte ermitteln. Haftbefehle der Organe für öffentliche Sicherheit müssen laut Gesetz von den Volksstaatsanwaltschaften genehmigt werden. Sie überprüfen laut Gesetz die Fälle, welche von den Organen für öffentliche Sicherheit zur Anklage vorgelegt werden, und entscheiden, ob Anklage zu erheben oder auf eine Strafverfolgung zu verzichten ist; in strafrechtlichen Fällen erheben sie Anklage bzw. unterstützen diese. Laut Gesetz überwachen die staatsanwaltschaftlichen Organe außerdem die Rechtmäßigkeit der Prozesse der Volksgerichte, der Ermittlungstätigkeit der Organe der öffentlichen Sicherheit und der Staatssicherheit sowie des Strafvollzugs in den Gefängnissen. Die Volksstaatsanwaltschaften verschiedener Ebenen haben Ausschüsse eingerichtet, um unter dem Vorsitz der Generalstaatsanwalt über schwerwiegende Rechtsfälle und andere wichtige Fragen zu beraten und zu entscheiden.
China hat ein Schiedsverfahrensgesetz, ein Rechtsanwalts- und ein Notargesetz sowie ein Gesetz über die Schlichtung und Schiedsverfahren bei Arbeitskonflikten erlassen und Strukturen für das Schiedswesen, Rechtsanwaltschaften, Notariate, Rechtshilfe und juristische Examen etabliert. Gemäß dem Schiedsverfahrensgesetz können Vertrags- und andere vermögensrechtliche Konflikte zwischen Bürgern, juristischen Personen und anderen Körperschaften auf freiwilliger Basis durch ein Schiedsverfahren geschlichtet werden; Konflikte in Bezug auf Ehen, Adoptionen, Entmündigungen, Unterhaltspflichten, Erbschaften und Konflikte mit den Behörden, die von den Verwaltungsorganen zu regeln sind, können nicht durch einen gerichtlichen Schiedsspruch geschlichtet werden. Bei Schiedsverfahren gibt es in China nur eine Instanz. Die Betroffenen können für den selben Konflikt nicht noch einmal einen Schiedsspruch beantragen oder beim Volksgericht Anklage erheben, außer wenn ein Volksgericht laut Gesetz entscheidet, den erzielten Vergleich aufzuheben oder nicht umzusetzen. Das Gesetz über die Schlichtung und Schiedsverfahren bei Arbeitskonflikten sieht vor, dass bei einem Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Betroffenen beim zuständigen Organ eine Schlichtung beantragen können, wenn sie nicht verhandeln wollen, die Verhandlungen erfolglos bleiben oder die erzielten Vereinbarungen nicht umgesetzt werden. Wenn die Parteien keine Schlichtung wünschen, die Schlichtung erfolglos bleibt oder die erzielte Vereinbarung nicht umgesetzt wird, können sie bei der Schiedskommission für Arbeitsstreitigkeiten ein Schiedsverfahren beantragen. Wer mit einem Schiedsspruch nicht einverstanden ist, kann bei einem Volksgericht Klage erheben, falls es dafür keine gesonderte gesetzliche Regelung gibt.
Das Rechtsanwaltsgesetz sieht vor, dass nur Personen die Befähigungsurkunde als Rechtsanwalt erhalten, welche das einheitliche nationale Examen bestehen, sich zur Verfassung bekennen, ein einjähriges Praktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei absolviert haben und unbescholten sind. Rechtsanwälte können als Rechtsberater angestellt oder als Rechtsvertreter beauftragt werden, Verdächtigen Rechtsbeistand leisten und Angeklagten als Strafverteidiger dienen. Die rechtmäßige Tätigkeit von Rechtsanwälten ist gesetzlich geschützt. Ende 2006 gab es in ganz China insgesamt mehr als 13 000 Rechtsanwaltskanzleien und über 130 000 Rechtsanwälte. Rechtsanwaltskanzleien können von einzelnen oder von mehreren Rechtsanwälten gemeinsam gegründet oder von der Regierung finanziert und betrieben werden.
Das Notariatsgesetz schreibt vor, dass Notare ein nationales Examen bestehen müssen, bevor sie praktizieren dürfen. Man kann bei jedem Notariat die Echtheit und Legalität von zivilrechtlichen Vorgängen, Tatsachen und Dokumenten, die von rechtlicher Bedeutung sind, beglaubigen lassen. Notariatsurkunden haben Rechtskraft, vor allem Beweiskraft, Vollstreckungskraft, sie dienen als wichtige Dokumente bei juristischen Vorgängen, zur öffentlichen Bekanntgabe und gegenüber Dritten und sind unwiderruflich. In den letzten Jahren haben Notariate in ganz China jedes Jahr insgesamt etwa 10 Millionen notarielle Urkunden ausgefertigt, wovon über drei Millionen internationale Bedeutung haben und in über 100 Ländern und Gebieten angewendet wurden. Ende 2006 gab es in ganz China über 3000 Notariate und etwa 12 000 Notare.
Im Jahr 1994 begann China, ein System der Rechtshilfe aufzubauen. Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken und es sich nicht leisten können, einen Rechtsvertreter zu beauftragen, können nach den nationalen Richtlinien Rechtshilfe beantragen, wenn sie nach dem Gesetz vom Staat Entschädigung, soziale Absicherung, Sicherung des Existenzminimums, Entschädigung für einen Todesfall, Unterstützung, Unterhalt oder eine Arbeitsvergütung verlangen sowie nach persönlichen Beistandsleistungen in Notsituationen zivilrechtliche Ansprüche stellen. Bürger, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken und sich in einem Strafprozess keinen Rechtsanwalt, Rechtsvertreter oder Strafverteidiger leisten können, können nach nationalen Richtlinien Rechtshilfe beantragen. Blinden, gehörlosen bzw. unmündigen Angeklagten und Angeklagten, denen die Todesstrafe droht, die keinen Verteidiger beauftragt haben, sollen die Volksgerichte einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen. Die Regierungen verschiedener Ebenen haben Rechtshilfe-Einrichtungen gegründet und entsprechende Sachbearbeiter eingesetzt.
Alle angehenden Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte müssen ein einheitliches nationales Examen bestehen. Diejenigen, die dabei die besten Resultate erzielen, können als Richter und Staatsanwälte angestellt werden. Seit 1986 gibt es in China eine einheitliche nationale Befähigungsprüfung für Rechtsanwälte. Um ein nationales juristisches Examen zu etablieren und zu standardisieren, wurden in der Provisorischen Durchführungsverordnung über das nationale juristische Examen der Inhalt, der Modus, die Organisation, die Anmeldebedingungen und die Verleihung von Zertifikaten festgelegt. Von 2002 bis 2007 wurde dieses Examen sechsmal abgehalten und die Qualifikation der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare verbessert.
In den letzten Jahren hat China die Vertiefung der Justizreform beschleunigt, wobei die Regierung weiterhin von den nationalen Verhältnissen ausgeht und gleichzeitig sinnvolle internationale Vorbilder beachtet, um die Unparteilichkeit der Justiz zu wahren und vordringlich die Probleme in Angriff zu nehmen, die Unzufriedenheit im Volke auslösen. Die Regierung hat einen besonderen Schwerpunkt auf die Kontrolle und Überwachung der Machtausübung gelegt, die juristischen Befugnisse besser gegliedert, die Tätigkeit der Justiz genau geregelt, die Justiz demokratisiert und transparenter gemacht, um eine unparteiliche, effiziente und autoritative sozialistische Justiz zu schaffen und um die Unabhängigkeit der Justiz- und der staatsanwaltschaftlichen Organe zu garantieren.
– Durch verstärkte Überwachung und Kontrolle der Justiz wurden einige wesentliche Probleme beseitigt, welche die Unparteilichkeit der Justiz beeinträchtigt hatten. Die Strukturen für Transparenz in der Justiz wie die öffentliche Gerichtsverhandlung, die Bekanntgabe von staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Tätigkeiten sowie Angelegenheiten der Gefängnisse werden ständig vervollkommnet; das Recht der Bürger auf Beteiligung, Information und Anklageerhebung wird nun besser geschützt; die Strukturen zur Überwachung und Kontrolle von Prozessen, insbesondere was Amtsmissbrauch durch Justizbeamten betrifft, wurden weiter verbessert. Das Pilotprojekt der Ombudsleute läuft reibungslos, wobei der Schwerpunkt auf der Überprüfung von Fällen liegt, bei denen Einspruch gegen Verhaftungen eingelegt wird oder eine Partei bereit ist, die Anklage zurückzuziehen oder keine Anklage zu erheben. Die Zahl der Beschwerden gegen Staatsanwälte wegen unzulänglicher Behandlung von Fällen konnte beträchtlich reduziert werden.
– Durch die Vervollkommnung der Strafjustiz hat China Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte erzielt. Der Ablauf zur Verhängung von Todesurteilen wurde weiter verbessert; das Jugendstrafrecht wurde weiter vervollkommnet, wobei schrittweise jugendgerechte Formen der Ermittlung, der richterlichen Haftbefehle, der Anklageerhebung und Gerichtsverhandlung herausgebildet wurden. Die Anzahl von Häftlingen, die über die gesetzlich festgelegte Frist hinaus festgehalten werden, nahm deutlich ab und die gesetzliche Überwachung des Strafvollzugs wurde noch klarer geregelt. Die Pilotprojekte zur Strukturreform der Gefängnisse gehen reibungslos vonstatten, die Effektivität der Umerziehung wurde weiter verbessert, die legitimen Rechte und Interessen der Häftlingen wurden gesetzlich geschützt und die Zahl der Ausbrüche und der Verbrechen in den Gefängnissen ging stark zurück. Die Pilotprojekte zur Umerziehung von Straftätern in Wohnvierteln und Pilotprojekte mit Ombudsleuten erzielten gute Resultate; 25 Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte nahmen aktiv daran teil und bei Straftätern, die ihre Strafe in Wohnvierteln verbüßten, betrug die Zahl der Wiederholungstäter nur 1%.
– Die Effizienz der Justiz konnte durch die Strukturreformen weiter gesteigert werden. Zurzeit werden 38,87% der Straffälle und 71,26% der Zivilsachen im Handelsbereich in verkürzten Verfahren verhandelt. Bei den meisten Volksgerichten im ganzen Land können Fälle direkt zugelassen werden. Verschiedene Strukturen zur Schlichtung von Widersprüchen wurden verbessert, darunter die Schlichtung im Volk, durch die Behörden und durch die Justiz. Im Jahr 2006 schlichteten die verschiedenen Vermittlungsinstitutionen im ganzen Land insgesamt über vier Millionen Streitigkeiten im Volk, wobei in über 95% aller Fälle in kurzer Zeit ein Vergleich erzielt werden konnte. Um Sachverständigengutachten zu regulieren und zu standardisieren, nahm der Ständige Ausschuss des NVK einen Beschluss über die Regelung von Sachverständigengutachten an. Durch die Zulassung von Fällen über das Internet und aus der Ferne sowie die Einrichtung von digitalen Gerichten wurde die Effizienz gesteigert.
– Durch verstärkten Rechtsbeistand und Rechtshilfe wurden Schwierigkeiten bei der Anklageerhebung und Urteilsvollstreckung deutlich gemindert. Durch die jüngst erlassenen Vorschriften über die Prozesskosten wurden diese durchschnittlich um 60% herabgesetzt. Die neuen Vorschriften über die Anwaltskosten legen den Zahlungsmodus genau fest und die widerrechtliche Erhebung von Gebühren wird nun streng geahndet. Die Regierung erhöht seit mehreren Jahren ständig die Ausgaben für die Rechtshilfe und die Finanzbehörden auf nationaler bzw. Provinzebene haben ein System von Transferzahlungen für die Rechtshilfe in ärmeren Gebieten eingerichtet. Im Jahr 2006 wurde in ganz China bei insgesamt 318 514 Rechtsfällen Rechtshilfe gewährt, das ist ein Anstieg von 25,6% gegenüber dem Vorjahr; 3 193 801 Menschen erhielten juristische Beratung, ein Anstieg von 19,9%.
– Die Unparteilichkeit der Justiz wird durch die Reform und Vervollkommnung des Personalwesens und die Sicherung ihrer Finanzierung gewährleistet. In der Justiz wurde die systematische Trennung der Verwaltungstätigkeit von der Rechtssprechung und von der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften weiter vervollkommnet. Strukturen für die öffentliche Ausschreibung von Stellen, Aufnahmeprüfungen, die Konkurrenz um Posten und Ämterrotation wurden etabliert bzw. vervollkommnet. In den letzten Jahren haben die zentralen und lokalen Finanzbehörden die Ausgaben für die Justiz stark erhöht, um die Erfüllung der Amtspflichten durch die Justiz materiell zu garantieren.
VII. Die Verbreitung von juristischen Kenntnissen und die juristische Ausbildung
China fördert aktiv das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit. Die Regierung betreibt seit mehreren Jahren kontinuierlich die Aufklärung und Bildung über die Rechtsordnung, fördert den Geist der Rechtsstaatlichkeit und stärkt das öffentliche Bewusstsein, um eine gesellschaftliche Atmosphäre zu schaffen, in der alle Bürger die Gesetze studieren, befolgen und umsetzen.
Seit 1985 hat der Ständige Ausschuss des NVK fünf Beschlüsse zur Verbreitung juristischer Kenntnisse unter der Bevölkerung gefasst und vier entsprechende Fünfjahrespläne umgesetzt. Während des ersten Jahrfünfts (1986–1990) erwarben mehr als 700 Millionen Bürger juristische Grundkenntnisse. Während des zweiten Jahrfünfts (1991–1995) wurden in 96 Wirtschaftszweigen Pläne zur Verbreitung juristischer Kenntnisse ausgearbeitet und Kurse über 200 Gesetze und Verordnungen abgehalten. Während des dritten Jahrfünfts (1996–2000) haben 30 Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte sowie 95% der Städte auf Bezirksebene, 87% der Kreise (bzw. Bezirke und Städte) und 75% der Institutionen auf Basisebene Aktionen zur Verbreitung von juristischen Kenntnissen und zur Schaffung von Rechtsstaatlichkeit durchgeführt. Während des vierten Jahrfünfts nahmen 850 Millionen Bürger an Kursen über Rechtsstaatlichkeit teil. Derzeit wird der fünfte derartige Fünfjahresplan umgesetzt.
Die Verbreitung juristischer Kenntnisse richtet sich an alle Bürger, vor allem jedoch an Regierungsbeamte. Einfache Bürger sollen sich nicht nur juristische Kenntnisse aneignen und die Gesetze einhalten, sondern vor allem auch juristische Mittel zum Schutz ihrer legitimen Rechte und Interesse einsetzen können. Regierungsbeamte sollen ein Rechtsbewusstsein entwickeln und bewusst entsprechend den Gesetzen handeln. China verbindet die Verbreitung von juristischen Kenntnissen ausdrücklich mit der Rechtsstaatlichkeit. Es wurden groß angelegte Aktionen unter dem Titel „Rechtsstaatliche Provinz“ und „Rechtsstaatliche Stadt“ durchgeführt, um die Rechtsstaatlichkeit in der Routinenarbeit aller Regionen, Abteilungen und Institutionen sowie in der Produktion und im Alltagsleben der Bürger zu verankern, um die Rechtsstaatlichkeit der ganzen Gesellschaft zu verbessern und um das Studium mit der Anwendung der Gesetze zu verbinden.
Die Aktionen zur Verbreitung von juristischen Kenntnissen erreichen in China heute die ganze Gesellschaft. Seit dem XVI. Parteitag der KP Chinas hat das Politbüro des Zentralkomitees mehr als zwanzig Seminare über die Rechtsstaatlichkeit abgehalten und stellt damit ein Vorbild für die Öffentlichkeit dar, insbesondere für Regierungsbeamte, sich juristische Kenntnisse anzueignen und das juristische Bewusstsein zu bilden. Die Ständigen Ausschüsse des NVK, des Staatsrats und des Nationalen Komitees der PKKCV haben ebenfalls entsprechend Kurse für ihre Mitglieder veranstaltet. Die Parteiorganisationen und Staatsorgane halten regelmäßig juristische Seminare ab. Die Regierung veranstaltet zahlreiche Aktionen zur Aufklärung und Bildung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit. Der 4. Dezember, der Tag, an dem die derzeit geltende Verfassung erlassen wurde, wurde zum Tag der Aufklärung über die Rechtsstaatlichkeit erklärt. Bei den Veranstaltungen zum 15. März, dem Internationalen Verbraucherschutztag, zum 5. Juni, dem Welt-Umwelttag und zum 26. Juni, dem Internationalen Tag gegen den Drogenmissbrauch, sowie an den Jahrestagen der Verabschiedung wichtiger Gesetze steht die Aufklärung und Bildung in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit stets im Mittelpunkt. An allen Schulen wurde verpflichtender Unterricht über die Rechtsstaatlichkeit eingeführt. Im Radio und Fernsehen, in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet wurde die Aufklärung verstärkt. Derzeit gibt es auf über 300 Fernsehkanälen der Provinzen und Städte entsprechende Programme. Einige lokale Regierungen haben auch entsprechende Webseiten eingerichtet.
Die Regierung legt großen Wert auf die juristische Ausbildung. Kurz nach der Gründung der Volksrepublik China gründete die Zentralregierung fünf Institute für Politik und Recht, und zwar das Institut für Politik und Recht von Beijing, das Institut für Politik und Recht Ostchinas, das Institut für Politik und Recht Zentral- und Südchinas, das Institut für Politik und Recht Südwestchinas und das Institut für Politik und Recht Nordwestchinas, und richtete an der Chinesischen Volksuniversität in Beijing, an der Nordostchinesischen Volksuniversität in Jilin, an der Peking-Universität und an der Fudan-Universität in Shanghai juristische Fakultäten ein, wodurch der Grundstein für eine juristische Ausbildung in China gelegt wurde. Seit Beginn der Reformen und der Öffnung erfuhr diese eine rapide Entwicklung. Ende 2006 gab es in China an 603 Universitäten und Hochschulen juristische Fakultäten mit insgesamt fast 300 000 Studenten. An 333 Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten kann man in Jura ein Magisterstudium und an 29 ein Doktoratsstudium abschließen. 13 Institutionen verfügen über Anstalten für juristische Forschungen im Anschluss an die Promotion. In den letzten 30 Jahren der Wiederherstellung, des Wiederaufbaus, der Reform und Entwicklung wurde ein System der juristischen Ausbildung geschaffen, in dem das Bakkalaureats-, Magister- und Doktoratsstudium im Mittelpunkt stehen und das die akademische Ausbildung mit der Berufsbildung kombiniert. Dieses System entspricht im Wesentlichen den Erfordernissen beim Aufbau eines modernen sozialistischen Landes.
VIII. Internationaler Austausch und Zusammenarbeit
China geht bei der Schaffung eines Rechtsstaates weiterhin von der eigenen nationalen Lage aus und legt gleichzeitig besonderen Wert darauf, wertvolle Erfahrungen anderer Länder sowie zivilisatorische Leistungen der ganzen Menschheit zu nutzen, um die sozialistische Kultur der Rechtsstaatlichkeit chinesischer Prägung zu bereichern und zu vervollkommnen.
China achtet darauf, internationale Erfahrungen bei der Gesetzgebung zu übernehmen und zu nutzen. Im Bereich des Zivil- und Handelsrechts wurden grundlegende Strukturen sowohl aus dem angelsächsischen als auch aus dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis sowie der Geist und die Prinzipien des Privatrechts entsprechend internationalen Gepflogenheiten in die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts, in das Eigentumsgesetz und in das Vertragsgesetz übernommen; Vertragsfreiheit, Entscheidungsfreiheit und Gleichberechtigung der Beteiligten wurden festgeschrieben und öffentliches Eigentum sowie legitimes bürgerliches Privateigentum wurden gleichermaßen geschützt. Im Verwaltungsrecht wurden das in den modernen Rechtsstaaten allgemein gültige Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Prinzip von Treu und Glauben übernommen. Im Strafrecht wurden grundlegende internationale Prinzipien des modernen Strafrechts wie Bestrafung nach dem Gesetz und die öffentliche Rechtsprechung in das Strafgesetz und in die Strafprozessordnung aufgenommen. Entsprechend der aktuellen Entwicklung der Kriminalität in den letzten Jahren wurden neue Tatbestände wie Finanzierung terroristischer Aktivitäten, Geldwäsche, Insiderhandel, Manipulation von Aktien- und Terminkursen sowie Kreditkartenbetrug in das Strafrecht aufgenommen. Auch im Bereich der Gesetzgebung zum Schutz des geistigen Eigentums und für den Umweltschutz hat China viele internationale Erfahrungen übernommen.
China pflegt auf juristischem Gebiet eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen mit vielen Ländern und internationalen Organisationen und hat die entsprechenden internationalen Regelungen übernommen. Bis Oktober 2007 hatte China mit 53 Ländern insgesamt 98 bilaterale Verträge und Abkommen unterzeichnet und ist mehr als 20 multilateralen internationalen Konventionen zur juristischen Zusammenarbeit beigetreten. Im Jahr 2001 unterzeichnete China gemeinsam mit den anderen Mitgliedsländern der Shanghai-Kooperationsorganisation (SCO) die Konvention von Shanghai über die Bekämpfung des Terrorismus, Separatismus und Extremismus. Im Jahr 2003 trat China der UN-Konvention über die Bekämpfung des organisierten grenzüberschreitenden Verbrechens und im Jahr 2005 der UN-Konvention zur Bekämpfung von Korruption bei, um die juristische Zusammenarbeit zur Verbrechensbekämpfung zu verstärken. China fördert den internationalen Austausch auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit durch internationale Konferenzen etc. Im Jahr 1990 fand der 14. und 2005 der 22. Congress on the Law of the World in China statt und im Jahr 2006 wurde die Internationale Anti-Korruptionskonferenz (IACC) in China abgehalten.
China legt großen Wert darauf, die internationale juristische Kooperation durch nationale Gesetzgebung in konkrete Ausführungsbestimmungen zu verwandeln. Die Zivilprozessordnung schreibt vor, dass falls nationale rechtliche Bestimmungen bei Zivilprozessen mit internationalem Kontext nicht im Einklang mit Regelungen internationaler Konventionen stehen, die China unterzeichnet hat, die internationalen Regelungen zu bevorzugen sind. Sie schreibt auch die Prinzipien, Bedingungen und Verfahren für die Ausübung der Justizgewalt und die Rechtshilfe bei solchen Fällen vor. Die Strafprozessordnung legt fest, dass internationale Abkommen und das Prinzip des beiderseitigen Nutzens die Grundlage für Rechtshilfe in Fällen, die das Ausland betreffen, darstellen. Das Auslieferungsgesetz übernimmt die international anerkannten Prinzipien für die Auslieferung und legt die konkreten Prinzipien, Bedingungen und Verfahren für die Zusammenarbeit bei der Auslieferung zwischen China und anderen Ländern fest. Die zuständigen chinesischen Behörden erledigen derzeit jedes Jahr zahlreiche Fälle von Rechtshilfe entsprechend den bilateralen und multilateralen Abkommen. Zahlreiche Rechtshilfeersuchen im Bereich des Zivil- und Handelsrechtes werden effektiv erledigt, um die Rechte und Interessen chinesischer und ausländischer Parteien zu wahren. Auch im Strafrecht spielt die internationale Zusammenarbeit eine immer wichtigere Rolle. In den letzten zehn Jahren hat China mit mehreren Ländern und internationalen Organisationen in Fällen von Mord, Korruption, Bestechung, Terrorismus, Verletzung geistigen Eigentums, Geldwäsche etc. effektiv zusammengearbeitet, und zwar durch gegenseitige Unterstützung bei der Sammlung von Beweisen, bei der Einfrierung bzw. Beschlagnahme illegal verschobener Einkünfte aus Verbrechen und bei der Auslieferung bzw. Rückführung flüchtiger Verdächtiger.
In den letzten Jahren führte China häufig Gespräche über rechtliche Fragen mit der UNO, Menschrechtsorganisationen und der WTO und hat bilaterale und multilaterale Strukturen für den juristischen Austausch mit der EU, der ASEAN, der Liga der Arabischen Staaten, der SCO sowie mit den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Australien und anderen Ländern eingerichtet, um das gegenseitige Verstehen und Vertrauen zu fördern.
Schlusswort
China ist das größte Entwicklungsland der Welt, befindet sich im Anfangsstadium des Sozialismus und wird sich noch längere Zeit in diesem Stadium befinden. Der Aufbau von Rechtsstaatlichkeit ist noch mit vielen Problemen konfrontiert: Der Aufbau juristischer Demokratie bleibt noch hinter den Erfordernissen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung zurück; die Rechtsordnung weist noch die Eigenheiten der gegenwärtigen Periode auf und ist noch zu vervollkommnen; in einigen Regionen und Bereichen werden bestehende Gesetze noch immer nicht befolgt oder nicht strikt umgesetzt bzw. Verstöße werden nicht gerichtlich verfolgt; ab und zu treten lokaler Protektionismus, Protektionismus einzelner Institutionen und Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Gesetze auf; manche Beamte sind bestechlich und verdrehen die Gesetze, handeln beim Vollzug der Gesetze selbst gesetzwidrig, stellen ihr Wort und ihre Macht über das Gesetz und verletzen so die sozialistische Rechtsordnung. Es ist nach wie vor eine schwierige Aufgabe, die Erziehung zur Rechtsstaatlichkeit zu intensivieren und das öffentliche Bewusstsein für die Gesetze und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.
Die Praxis des Aufbaus eines sozialistischen Rechtsstaates ließ das chinesische Volk erkennen, dass zur Umsetzung des Grundprinzips der Rechtsstaatlichkeit die folgenden Prinzipien zu befolgen sind: an der organischen Einheit der Führung der KP Chinas, der Herrschaft des Volkes und der Rechtsstaatlichkeit der Regierung festzuhalten, um sicherzustellen, dass die Partei als Führungskern beim Aufbau der Rechtsstaatlichkeit stets die Gesamtlage im Griff hat und die verschiedenen Seiten koordiniert, dass die breiten Volksmassen entsprechend der Verfassung und den Gesetzen ihr Recht wahrnehmen können, der Herr im Land zu sein, und dass alle staatlichen Angelegenheiten entsprechend dem Gesetz funktionieren. China legt sowohl Wert auf den Aufbau, als auch auf Rechtsstaatlichkeit, vervollkommnet entsprechend den objektiven Erfordernissen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ständig die Rechtsordnung, so dass der Aufbau der Rechtsstaatlichkeit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und dem Aufbau einer harmonischen Gesellschaft dient. Der Aufbau der Rechtsstaatlichkeit muss auf der Realität der chinesischen Gesellschaft fußen und sich gleichzeitig positive internationale Erfahrungen zu eigen machen. Die Rechtsordnungen und politischen Systeme anderer Länder sind nicht unkritisch, sondern entsprechend der nationalen Lage zu übernehmen. China schafft Rechtsstaatlichkeit auf Grundlage des Aufbaus von Strukturen und der Verstärkung des Bewusstseins der ganzen Gesellschaft, um die Entwicklung einer entsprechenden Kultur zu fördern.
China wird im neuen Jahrhundert an der wissenschaftlichen Auffassung von Entwicklung festhalten, die Vervollkommnung der Gesetzgebung, die strikte Umsetzung der Gesetze, die Unparteilichkeit der Justiz und das Rechtsbewusstsein weiter vorantreiben sowie das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit umfassend umsetzen, um den Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates zu beschleunigen. Durch die Verbesserung der Gesetzgebung soll deren Qualität weiter gesteigert werden, um noch rascher eine umfassende sozialistische Rechtsordnung chinesischer Prägung herauszubilden. Die legitimen Rechte und Interessen des Volkes und die soziale Gerechtigkeit, die Einheitlichkeit, Würde und Autorität der sozialistischen Rechtsordnung sollen durch die bessere Umsetzung der Verfassung und der Gesetze gewahrt werden. Durch die verstärkte Überwachung des Gesetzesvollzugs soll die korrekte Machtausübung gesichert werden, damit die Macht mit Verantwortlichkeit verbunden, die Machtausübung überwacht und Straftaten verfolgt werden. Durch tief gehende Aufklärung und Bildung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit soll das öffentliche Bewusstsein über Gesetze und Rechtsstaatlichkeit weiter erhöht werden und es soll eine gesellschaftliche Atmosphäre geschaffen werden, in der die Gesetze bewusst studiert, befolgt und umgesetzt werden.
Das chinesische Volk schreitet unerschrocken auf dem Weg des umfassenden Aufbaus einer Gesellschaft mit bescheidenem Wohlstand voran. Mit der positiven und raschen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft werden die Rechte und Interessen des chinesischen Volkes noch besser geschützt, der Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates wird noch größere Errungenschaften erzielen und China wird weitere und noch größere Beiträge zur Entwicklung und zum Fortschritt der gesamten menschlichen Gesellschaft leisten.
Anhang:
Liste der 229 gegenwärtig geltenden Gesetze der Volksrepublik China
I. Verfassungsrecht (39)
1. Verfassung der Volksrepublik China (1982)
Revision der Verfassung der Volksrepublik China (1988)
Revision der Verfassung der Volksrepublik China (1993)
Revision der Verfassung der Volksrepublik China (1999)
Revision der Verfassung der Volksrepublik China (2004)
2. Organisationsbestimmungen für die Nachbarschaftsbüros in den Städten (1954)
3. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die lokalen Volkskongresse und lokalen Volksregierungen aller Ebenen (1979; 1982, 1986, 1995 und 2004 revidiert)
4. Wahlgesetz des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China und der lokalen Volkskongresse (1979; 1982, 1986, 1995 und 2004 revidiert)
5. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die Volksgerichte (1979; 1983, 1986 und 2006 revidiert)
6. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die Volksstaatsanwaltschaften (1979; 1983 und 1986 revidiert)
7. Staatsangehörigkeitsgesetz der Volksrepublik China (1980)
8. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für den Nationalen Volkskongress (1982)
9. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für den Staatsrat (1982)
10. Bestimmungen des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die Direktwahl der Abgeordneten zu den Volkskongressen von der Kreisebene abwärts (1983)
11. Gesetz der Volksrepublik China über die regionale Autonomie der nationalen Minderheiten (1984; 2001 revidiert)
12. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die Errichtung von Seegerichten in den Küstenstädten (1984)
13. Vorschriften der Volksrepublik China über diplomatische Privilegien und Immunität (1986)
14. Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (1987)
15. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China zur Genehmigung der Bestimmungen der Zentralen Militärkommission über die Verleihung von Kriegsverdienstsorden der Volksbefreiungsarmee an Armeekader im Ruhestand, die bereits vor der Gründung des Neuen China in die Armee eingetreten waren (1988)
Anhang: Bestimmungen über die Verleihung von Kriegsverdienstsorden der Volksbefreiungsarmee an Armeekader im Ruhestand, die bereits vor der Gründung des Neuen China in die Armee eingetreten waren
16. Geschäftsordnung des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China (1989)
17. Versammlungs- und Demonstrationsgesetz der Volksrepublik China (1989)
18. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die Einwohnerkomitees in den Städten (1989)
19. Grundgesetz der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China (1990)
Anhang 1: Bestimmung des Verwaltungspräsidenten der Sonderverwaltungszone Hongkong
Anhang 2: Verfahren für die Bildung und Abstimmungen der Legislative der Sonderverwaltungszone Hongkong
Anhang 3: Nationale Gesetze, die in der Sonderverwaltungszone Hongkong gültig sind
20. Gesetz der Volksrepublik China über die Nationalflagge (1990)
21. Vorschriften der Volksrepublik China über konsularische Privilegien und Immunität (1990)
22. Gesetz der Volksrepublik China über den Abschluss von Verträgen (1990)
23. Gesetz der Volksrepublik China über das Staatswappen (1991)
24. Gesetz der Volksrepublik China über die Hoheitsgewässer und die Anschlusszone (1992)
25. Gesetz der Volksrepublik China über die Abgeordneten zum Nationalen Volkskongress und zu den lokalen Volkskongressen (1992)
26. Grundgesetz der Sonderverwaltungszone Macao der Volksrepublik China (1993)
Anhang 1: Bestimmung des Verwaltungspräsidenten der Sonderverwaltungszone Macao
Anhang 2: Verfahren zur Bildung der Legislative der Sonderverwaltungszone Macao
Anhang 3: Nationale Gesetze, die in der Sonderverwaltungszone Macao gültig sind
27. Gesetz der Volksrepublik China über staatliche Entschädigungen (1994)
28. Richtergesetz der Volksrepublik China (1995; 2001 revidiert)
29. Staatsanwaltsgesetz der Volksrepublik China (1995; 2001 revidiert)
30. Gesetz der Volksrepublik China über den Ausnahmezustand (1996)
31. Wahlmodus der Volksbefreiungsarmee für Abgeordnete zum Nationalen Volkskongress und zu lokalen Volkskongressen von der Kreisebene aufwärts (1981; 1996 revidiert und mit diesem Titel versehen)
32. Gesetz der Volksrepublik China über die Truppenstationierung in der Sonderverwaltungszone Hongkong (1996)
33. Gesetz der Volksrepublik China über die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel (1998)
34. Organisationsgesetz der Volksrepublik China für die Dorfkomitees (1998)
35. Gesetz der Volksrepublik China über die Truppenstationierung in der Sonderverwaltungszone Macao (1999)
36. Gesetzgebungsverfahren der Volksrepublik China (2000)
37. Antisezessionsgesetz (2005)
38. Gesetz der Volksrepublik China über die Immunität des Vermögens ausländischer Zentralbanken gegenüber juristischen Zwangsmaßnahmen (2005)
39. Gesetz der Volksrepublik China über die Überwachung durch die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse aller Ebenen (2006)
II. Zivil- und Handelsrecht (32)
1. Gesetz der Volksrepublik China über Jointventures mit chinesischem und ausländischem Kapital (1979; 1990 und 2001 revidiert)
2. Ehegesetz der Volksrepublik China (1980; 2001 revidiert)
3. Warenzeichengesetz der Volksrepublik China (1982; 1993 und 2001 revidiert)
4. Patentgesetz der Volksrepublik China (1984; 1992 und 2000 revidiert)
5. Erbgesetz der Volksrepublik China (1985)
6. Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts der Volksrepublik China (1986)
7. Gesetz der Volksrepublik China über Unternehmen mit ausländischem Kapital (1986; 2000 revidiert)
8. Gesetz der Volksrepublik China über volkseigene Industriebetriebe (1988)
9. Gesetz der Volksrepublik China über chinesisch-ausländische Jointventures (1988; 2000 revidiert)
10. Urheberrechtsgesetz der Volksrepublik China (1990; 2001 revidiert)
11. Adoptionsgesetz der Volksrepublik China (1991; 1998 revidiert)
12. Seehandelsgesetz der Volksrepublik China (1992)
13. Gesetz der Volksrepublik China gegen unlauteren Wettbewerb (1993)
14. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen der Verbraucher (1993)
15. Firmengesetz der Volksrepublik China (1993; 1999, 2004 und 2005 revidiert)
16. Geschäftsbankengesetz der Volksrepublik China (1995; 2003 revidiert)
17. Wechsel- und Scheckgesetz der Volksrepublik China (1995; 2004 revidiert)
18. Bürgschaftsgesetz der Volksrepublik China (1995)
19. Versicherungsgesetz der Volksrepublik China (1995; 2002 revidiert)
20. Auktionsgesetz der Volksrepublik China (1996; 2006 revidiert)
21. Gesetz der Volksrepublik China über Partnerschaftsunternehmen (1997; 2006 revidiert)
22. Wertpapiergesetz der Volksrepublik China (1998; 2004 und 2005 revidiert)
23. Vertragsgesetz der Volksrepublik China (1999)
24. Gesetz der Volksrepublik China über Einzelpersonunternehmen (1999)
25. Gesetz der Volksrepublik China über Ausschreibungen (1999)
26. Treuhandgesetz der Volksrepublik China (2001)
27. Gesetz der Volksrepublik China über die Verpachtung von Boden auf dem Land (2002)
28. Gesetz der Volksrepublik China über Wertpapierfonds (2003)
29. Gesetz der Volksrepublik China über elektronische Signaturen (2004)
30. Insolvenzgesetz der Volksrepublik China (2006)
31. Gesetz der Volksrepublik China über spezialisierte Genossenschaften der Bauern (2006)
32. Eigentumsgesetz der Volksrepublik China (2007)
III. Verwaltungsrecht (79)
1. Organisationsbestimmungen für Polizeistationen (1954)
2. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Entscheidung des Staatsrats über die Umerziehung durch körperliche Arbeit (1957)
Anhang: Entscheidung des Staatsrats über die Umerziehung durch körperliche Arbeit
3. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Maßnahmen des Staatsrats zur Errichtung von Schulen, finanziert durch Spenden von Auslandschinesen (1957)
Anhang: Maßnahmen zur Errichtung von Schulen, finanziert durch Spenden von Auslandschinesen
4. Vorschriften der Volksrepublik China über die Einwohnerregistrierung (1958)
5. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Provisorischen Regelungen des Staatsrats über die Versorgung von alten, schwachen, kranken und behinderten Kadern (1978)
Anhang: Provisorische Regelungen des Staatsrats über die Versorgung von alten, schwachen, kranken und behinderten Kadern
6. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Ergänzungsbestimmungen des Staatsrats über die Umerziehung durch körperliche Arbeit (1979)
Anhang: Ergänzungsbestimmungen des Staatsrats über die Umerziehung durch körperliche Arbeit
7. Vorschriften der Volksrepublik China über die Verleihung akademischer Grade (1980; 2004 revidiert)
8. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Provisorischen Regelungen des Staatsrats über die Pensionierung alter Kader (1980)
Anhang: Provisorische Regelungen des Staatsrats über die Pensionierung alter Kader
9. Gesetz der Volksrepublik China über den Umweltschutz zur See (1982; 1999 revidiert)
10. Denkmalschutzgesetz der Volksrepublik China (1982; 1991, 2002 und 2007 revidiert)
11. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung von Wasserverschmutzung (1984; 1996 und 2008 revidiert)
12. Militärdienstgesetz der Volksrepublik China (1984; 1998 revidiert)
13. Arzneimittelgesetz der Volksrepublik China (1984; 2001 revidiert)
14. Gesetz der Volksrepublik China über die Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (1985)
15. Gesetz der Volksrepublik China über die Kontrolle der Ein- und Ausreise von Bürgern (1985)
16. Gesetz der Volksrepublik China über die allgemeine Schulpflicht (1986; 2006 revidiert)
17. Gesetz der Volksrepublik China über die Quarantäne an den Staatsgrenzen (1986; 2007 revidiert)
18. Zollgesetz der Volksrepublik China (1987; 2000 revidiert)
19. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung von Luftverschmutzung (1987; 1995 und 2000 revidiert)
20. Archivgesetz der Volksrepublik China (1987; 1996 revidiert)
21. Vorschriften über die militärischen Dienstgrade der Offiziere der Chinesischen Volksbefreiungsarmee (1988; 1994 revidiert)
22. Gesetz der Volksrepublik China über die Wahrung von Staatsgeheimnissen (1988)
23. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz von Wildtieren (1988; 2004 revidiert)
24. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (1989; 2004 revidiert)
25. Umweltschutzgesetz der Volksrepublik China (1989)
26. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz militärischer Einrichtungen (1990)
27. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter Auslandschinesen und ihrer Familienangehörigen (1990; 2000 revidiert)
28. Vorschriften der Volksrepublik China über die Dienstgrade der Volkspolizei (1992)
29. Gesetz der Volksrepublik China über Topografie und Kartografie (1992; 2002 revidiert)
30. Staatssicherheitsgesetz der Volksrepublik China (1993)
31. Gesetz der Volksrepublik China über den Fortschritt in Wissenschaft und Technik (1993; 2007 revidiert)
32. Lehrergesetz der Volksrepublik China (1993)
33. Gesetz der Volksrepublik China über die Verwaltung von städtischen Immobilien (1994; 2007 revidiert)
34. Gesetz der Volksrepublik China über den Gesundheitsschutz für Mütter und Säuglinge (1994)
35. Gefängnisgesetz der Volksrepublik China (1994)
36. Volkspolizeigesetz der Volksrepublik China (1995)
37. Bildungsgesetz der Volksrepublik China (1995)
38. Gesetz der Volksrepublik China über die Reserveoffiziere (1995)
39. Sportgesetz der Volksrepublik China (1995)
40. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung durch feste Abfallstoffe (1995; 2004 revidiert)
41. Lebensmittelhygienegesetz der Volksrepublik China (1995)
42. Verwaltungsstrafgesetz der Volksrepublik China (1996)
43. Anwaltsgesetz der Volksrepublik China (1996; 2001 und 2007 revidiert)
44. Gesetz der Volksrepublik China über die Förderung der Anwendung wissenschaftlich-technischer Errungenschaften (1996)
45. Berufsbildungsgesetz der Volksrepublik China (1996)
46. Gesetz der Volksrepublik China über die Kontrolle von Schusswaffen (1996)
47. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Lärmbelastung (1996)
48. Luftschutzgesetz der Volksrepublik China (1996)
49. Landesverteidigungsgesetz der Volksrepublik China (1997)
50. Gesetz der Volksrepublik China über die Überwachung der Verwaltung (1997)
51. Baugesetz der Volksrepublik China (1997)
52. Blutspendegesetz der Volksrepublik China (1997)
53. Erdbeben- und Katastrophenschutzgesetz der Volksrepublik China (1997)
54. Feuerwehrgesetz der Volksrepublik China (1998)
55. Ärztegesetz der Volksrepublik China (1998)
56. Hochschulbildungsgesetz der Volksrepublik China (1998)
57. Gesetz der Volksrepublik China über Rechtsmittel in der Verwaltung (1999)
58. Meteorologiegesetz der Volksrepublik China (1999)
59. Gesetz der Volksrepublik China über die Staatssprache und -schrift (2000)
60. Gesetz der Volksrepublik China über die Offiziere im aktiven Militärdienst (1988; 1994 revidiert, 2000 revidiert und mit diesem Titel versehen)
61. Gesetz der Volksrepublik China über die Ausbildung zur Landesverteidigung (2001)
62. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung von Desertifikation (2001)
63. Gesetz der Volksrepublik China über die Bevölkerung und Familienplanung (2001)
64. Gesetz der Volksrepublik China über die Verbreitung von Wissenschaft und Technik (2002)
65. Gesetz der Volksrepublik China über die Förderung der umweltfreundlichen Produktion (2002)
66. Gesetz der Volksrepublik China über Umweltverträglichkeitsprüfungen (2002)
67. Gesetz der Volksrepublik China über die Förderung des nicht-staatlichen Bildungswesens (2002)
68. Vorschriften der Volksrepublik China über die Dienstgrade der Zollbeamten (2003)
69. Personalausweisgesetz der Volksrepublik China (2003)
70. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung radioaktiver Verseuchung (2003)
71. Gesetz der Volksrepublik China über behördliche Genehmigungen (2003)
72. Gesetz der Volksrepublik China über die Straßen- und Verkehrssicherheit (2003; 2007 revidiert)
73. Beamtengesetz der Volksrepublik China (2005)
74. Strafgesetz der Volksrepublik China für die öffentliche Sicherheit (2005)
75. Beglaubigungsgesetz der Volksrepublik China (2005)
76. Passgesetz der Volksrepublik China (2006)
77. Katastrophenschutzgesetz der Volksrepublik China (2007)
78. Stadtplanungsgesetz der Volksrepublik China (2007)
79. Drogenbekämpfungsgesetz der Volksrepublik China (2007)
IV. Wirtschaftsrecht (54)
1. Vorschriften über Anträge von Auslandschinesen auf die Nutzung von Brachland im Staatsbesitz (1955)
2. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Vorschriften über Wirtschaftssonderzonen in der Provinz Guangdong (1980)
Anhang: Vorschriften über Wirtschaftssonderzonen in der Provinz Guangdong
3. Gesetz der Volksrepublik China über die persönliche Einkommensteuer (1980; 1993, 1999, 2005 revidiert und 2007 zweimal revidiert)
4. Gesetz der Volksrepublik China über die Sicherheit des Seeverkehrs (1983)
5. Statistikgesetz der Volksrepublik China (1983; 1996 revidiert)
6. Waldgesetz der Volksrepublik China (1984; 1998 revidiert)
7. Buchführungsgesetz der Volksrepublik China (1985; 1993 und 1999 revidiert)
8. Steppengesetz der Volksrepublik China (1985; 2002 revidiert)
9. Eichgesetz der Volksrepublik China (1985)
10. Fischereigesetz der Volksrepublik China (1986; 2000 und 2004 revidiert)
11. Gesetz der Volksrepublik China über Bodenschätze (1986; 1996 revidiert)
12. Bodennutzungsgesetz der Volksrepublik China (1986; 1988, 1998 und 2004 revidiert)
13. Postgesetz der Volksrepublik China (1986)
14. Wassergesetz der Volksrepublik China (1988; 2002 revidiert)
15. Normgesetz der Volksrepublik China (1988)
16. Gesetz der Volksrepublik China über die Wareninspektion bei der Ein- und Ausfuhr (1989; 2002 revidiert)
17. Eisenbahngesetz der Volksrepublik China (1990)
18. Tabakmonopolgesetz der Volksrepublik China (1991)
19. Gesetz der Volksrepublik China über Wasser- und Bodenschutz (1991)
20. Gesetz der Volksrepublik China über die Ein- und Ausfuhrquarantäne für Tiere und Pflanzen (1991)
21. Steuererhebungsgesetz der Volksrepublik China (1992; 1995 und 2001 revidiert)
22. Produktqualitätsgesetz der Volksrepublik China (1993; 2000 revidiert)
23. Gesetz der Volksrepublik China über die Verbreitung agronomischer Technologien (1993)
24. Landwirtschaftsgesetz der Volksrepublik China (1993; 2002 revidiert)
25. Wirtschaftsprüfergesetz der Volksrepublik China (1993)
26. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Provisorischen Vorschriften über die Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Bewirtschaftungssteuer und andere Steuern für Unternehmen mit ausländischen Investitionen und ausländische Unternehmen (1993)
27. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz von Investitionen von Landsleuten aus Taiwan (1994)
28. Haushaltsgesetz der Volksrepublik China (1994)
29. Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China (1994; 2004 revidiert)
30. Rechnungsprüfungsgesetz der Volksrepublik China (1994; 2006 revidiert)
31. Werbungsgesetz der Volksrepublik China (1994)
32. Gesetz der Volksrepublik China über die Chinesische Volksbank (1995; 2003 revidiert)
33. Zivilluftfahrtgesetz der Volksrepublik China (1995)
34. Gesetz der Volksrepublik China über elektrische Energie (1995)
35. Kohlegesetz der Volksrepublik China (1996)
36. Gesetz der Volksrepublik China über ländliche Unternehmen (1996)
37. Straßengesetz der Volksrepublik China (1997; 1999 und 2004 revidiert)
38. Tierseuchenschutzgesetz der Volksrepublik China (1997; 2007 revidiert)
39. Hochwasserschutzgesetz der Volksrepublik China (1997)
40. Energiespargesetz der Volksrepublik China (1997; 2007 revidiert)
41. Preisgesetz der Volksrepublik China (1997)
42. Saatgutgesetz der Volksrepublik China (2000; 2004 revidiert)
43. Gesetz der Volksrepublik China über die Nutzung der Meere (2001)
44. Gesetz der Volksrepublik China über das öffentliche Beschaffungswesen (2002)
45. Gesetz der Volksrepublik China über die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (2002)
46. Hafengesetz der Volksrepublik China (2003)
47. Bankenaufsichtsgesetz der Volksrepublik China (2003; 2006 revidiert)
48. Gesetz der Volksrepublik China über die Förderung der Mechanisierung der Landwirtschaft (2004)
49. Gesetz der Volksrepublik China über erneuerbare Energie (2005)
50. Viehzuchtgesetz der Volksrepublik China (2005)
51. Gesetz der Volksrepublik China über die Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Produkte (2006)
52. Gesetz der Volksrepublik China über die Bekämpfung von Geldwäsche (2006)
53. Körperschaftsteuergesetz der Volksrepublik China (2007)
54. Antimonopolgesetz der Volksrepublik China (2007)
V. Sozialrecht (17)
1. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Provisorischen Regelungen des Staatsrats über die Pensionierung und das Ausscheiden von Arbeitern aus dem Betrieb (1978)
Anhang: Provisorische Regelungen des Staatsrats über die Pensionierung und das Ausscheiden von Arbeitern aus dem Betrieb
2. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Genehmigung der Regelungen des Staatsrats über Verwandtenbesuche von Arbeitern und Angestellten (1981)
Anhang: Regelungen des Staatsrats über Verwandtenbesuche von Arbeitern und Angestellten
3. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz von Behinderten (1990)
4. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz von Minderjährigen (1991; 2006 revidiert)
5. Gewerkschaftsgesetz der Volksrepublik China (1992; 2001 revidiert)
6. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen der Frauen (1992; 2005 revidiert)
7. Gesetz der Volksrepublik China über die Sicherheit im Bergbau (1992)
8. Gesetz der Volksrepublik China über das Rote Kreuz (1993)
9. Arbeitsgesetz der Volksrepublik China (1994)
10. Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen von alten Menschen (1996)
11. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung von Jugendkriminalität (1999)
12. Gesetz der Volksrepublik China über Spenden für das Gemeinwohl (1999)
13. Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung von Berufskrankheiten (2001)
14. Arbeitsschutzgesetz der Volksrepublik China (2002)
15. Arbeitsvertragsgesetz der Volksrepublik China (2007)
16. Beschäftigungsförderungsgesetz der Volksrepublik China (2007)
17. Gesetz der Volksrepublik China über die Schlichtung und Schiedsverfahren bei Arbeitskonflikten (2007)
VI. Strafrecht (1)
Strafgesetz der Volksrepublik China (1979; 1997 revidiert)
Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die Ahndung von betrügerischem Erwerb, Unterschlagung und illegalem Kauf bzw. Verkauf von Devisen (1998)
Revision des Strafgesetzes der Volksrepublik China (1999)
Zweite Revision des Strafgesetzes der Volksrepublik China (2001)
Dritte Revision des Strafgesetzes der Volksrepublik China (2001)
Vierte Revision des Strafgesetzes der Volksrepublik China (2002)
Fünfte Revision des Strafgesetzes der Volksrepublik China (2005)
Sechste Revision des Strafgesetzes der Volksrepublik China (2006)
VII. Verfahrensrecht (7)
1. Strafprozessordnung der Volksrepublik China (1979; 1996 revidiert)
2. Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses über die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit bei Straftatbeständen nach internationalen Konventionen, die von der Volksrepublik China unterzeichnet wurden (1987)
3. Verwaltungsprozessordnung der Volksrepublik China (1989)
4. Zivilprozessordnung der Volksrepublik China (1991; 2007 revidiert)
5. Schiedsverfahrensgesetz der Volksrepublik China (1994)
6. Sonderverfahrensgesetz der Volksrepublik China für Seerechtsfälle (1999)
7. Auslieferungsgesetz der Volksrepublik China (2000)
Quelle: german.china.org.cn
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