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13. 07. 2015 | Druckversion | Artikel versenden| Kontakt |
Sommer ist auch in China Reisezeit. Der Besuch von Sehenswürdigkeiten kann für Eltern mit Kindern im Schulalter mitunter aber ein teurer Spaß werden. Besonders dann, wenn ihr Kind großgewachsen ist und keinen Schülerausweis besitzt.
Der Sohn von Frau Cai ist zwar erst acht Jahre alt, aber schon 1,43 Meter groß. Als Frau Cai einen Freizeitpark besucht, muss sie zu ihrer großen Überraschung für ihren Sohn ebenfalls den vollen Preis bezahlen. Wie ist das möglich?
Bei den meisten Sehenswürdigkeiten in China gilt die Regel, dass Kinder, die größer als 1,4 Meter sind, und über keinen Schülerausweis verfügen, wie Erwachsene den vollen Eintrittspreis entrichten müssen. Um in den Genuss eines Preisnachlasses zu kommen, hätte der Sohn von Frau Cai also im Besitz eines Schülerausweises sein müssen, was nicht der Fall war.
Ein Entscheid, den Frau Cai nicht nachvollziehen kann. Viele der zahlreichen Attraktionen im Freizeitpark seien für ihren erst achtjährigen Sohn doch gar nicht geeignet, wendet sie ein. Obwohl sich die Eintrittskarte zum vollen Preis für ihren Sprössling nicht auszahlt, kauft Frau Cai ihm letztendlich trotzdem eine.
Die Tourveranstalter sind sich dieses Problems bewusst. „Nur sehr wenige Sehenswürdigkeiten in China geben derzeit Rabatte nach dem Alter statt nach der Größe des Kindes“, sagt der Mitarbeiter einer Reiseagentur. Ein Angestellter einer Sehenswürdigkeit rät Müttern von Grundschülern wie Frau Cai, im Falle von nicht vorhandenen Schülerausweisen bei der Schule um eine Altersbescheinigung nachzufragen.
Eine wirkliche Erklärung, warum einige Schüler in China wie der Sohn von Frau Cai keinen Schülerausweis haben, gibt es nicht. Betroffene Eltern verlangen daher, dass die Schulen in ganz China einen einheitlichen Ausweis einführen, oder dass die Sehenswürdigkeiten den Grenzwert von 1,4 Meter erhöhen, der für den Eintrittspreis ausschlaggebend ist.
Quelle: people.cn
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