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Geschichte der Nanhai Nr. 1

german.china.org.cn          Datum: 20. 09. 2007

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Mike Hatcher als "Vorreiter" der Unterwasserarchäologie in China

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Mike Hatcher

Im Zuge der Erwähnung der Entstehung der Unterwasserarchäologie darf eine kontroverse Person namens Mike Hatcher nicht fehlen. Denn Hatcher ist ein weltbekannter Bergungstaucher, Abenteurer, Forscher und Schatzsucher, dessen Name auch im Ausland ein Begriff ist. Was die Unterwasserarchäologie in China angeht, steht sein Name für eine einzige Katastrophe.

Im Mai 1985 hatte Hatcher im Südchinesischen Meer das Wrack der Geldermalsen (Nanking-Cargo) entdeckt.

 

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Die 1746 erbaute Geldermalsen gehörte ursprünglich der Vereinigten Ostindischen Kompanie (VOC). Sie bediente die damals übliche Teehandelsroute zwischen Guangdong und Holland. Neben kostbarem Tee führte das Schiff auf seinen Unterdecks als Ballast auch Gold sowie große Mengen von Porzellan mit sich. Im Januar 1752 sank sie dann.

Hatcher erbeutete eine riesige Menge Gold sowie über 150.000 Porzellanstücke. Das Keramik stammte aus der Porzellanstadt Jingdezhen, die für ihr hochwertiges Porzellan bekannt ist.

Die chinesische Regierung reagierte geschockt, als sie von der Versteigerung dieser Kunstschätze auf einer Christie‘s-Auktion in Amsterdam im April 1986 erfuhr. Daraufhin versuchte sie sich auf das Recht zu berufen, unter anderem auf die UN-Seerechtskonvention und das Seerecht anderer Nationen. Doch man konnte Hatcher rechtlich nicht zur Rückgabe dieser Kunstschätze an China verpflichten.

Lediglich Artikel 149 und 303 der UN-Seerechtskonvention beziehen sich auf die Erforschung unter Wasser. Sie besagen "Jedes archäologische oder historische Objekt, das in einem bestimmten Gebiet gefunden wird, soll für die Menschheit als Ganzes geschützt werden. Dabei soll das jeweilige Vorzugsrecht des Ursprungsstaates oder -landes oder des Staates des historischen oder archäologischen Ursprungs besondere Beachtung finden." Jedoch bleiben die Bestimmungen größtenteils unklar und das "Ursprungsland" kann verlorene Kunstschätze dem Gesetz nach nicht zurückverlangen.

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Quelle: german.china.org.cn

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