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20. 10. 2008 Druckversion | Artikel versenden| Kontakt

Medienpolitik

China lockert Beschränkungen für ausländische Medien

Mit dem Ablauf der Frist der aufgehobenen Medienbeschränkungen während der Olympischen Spiele wurden die Beschränkungen für ausländische Journalisten erneut diskutiert. Die nun eingeführten Regelungen machen die vorübergehenden Bestimmungen dauerhaft.

China hat am Freitag neue Bestimmungen für journalistische Aktivitäten ausländischer Korrespondenten im Land erlassen, die es ihnen erlauben, ohne Genehmigung der Ämter für Auslandsangelegenheiten Interviews zu führen. "Die neuen Bestimmungen folgen den Grundprinzipien und dem Geist der Bestimmungen für Medien, die für die Beijinger Olympischen Spiele eingeführt worden sind", erklärte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Liu Jianchao, auf einer abendlichen Pressekonferenz. Die Konferenz begann 15 Minuten vor dem Ablauf der vorübergehenden Bestimmungen für die Olympischen Spiele, die am 1. Januar 2007 eingeführt worden waren und Medienbeschränkungen für ausländische Journalisten während der Olympischen Spiele aufgehoben hatten.

"In Form eines dauerhaften Gesetzes machen die neuen Bestimmungen mit 23 Artikeln das vorübergehende Gesetz zu einer Standardpraxis", so Liu. "Die neuen Bestimmungen unterscheiden sich deutlich von den im Jahr 1990 erlassenen Gesetzen“, erklärt der Sprecher. Ausländische Journalisten, die Organisationen oder individuelle Personen in China interviewen möchten, müssen nun nicht mehr von chinesischen Organisationen empfangen und begleitet werden, fährt Liu fort. Ein Artikel in der alten Version wurde gestrichen, der besagt, dass ausländische Journalisten eine Genehmigung vom Amt für Auslandsangelegenheiten der jeweiligen Lokalregierung benötigen, wenn sie in für sie offenen Regionen journalistisch tätig sein wollten. Die neuen Bestimmungen hoben außerdem einen Artikel auf, der besagt, dass ausländische Journalisten eine Genehmigung vom Außenministerium benötigen und sich bei einer Polizeistation registrieren müssen, wenn sie für sie nicht offene Regionen besuchen wollten.

"Ausländische Journalisten benötigen nach wie vor eine Erlaubnis für journalistische Aktivitäten in Tibet und anderen Regionen, die für ausländische Journalisten tabu sind, beispielsweise militärische Einrichtungen", so Liu. Der Artikel 17 der neuen Bestimmungen besagt, dass ausländische Journalisten die Zustimmung von der Person oder Organisation benötigen, die sie interviewen, während sie in China arbeiten. Den neuen Bestimmungen zufolge können ständige Geschäftsstellen ausländischer Medien und Journalisten „vorübergehend“ Geräte mit Funkverbindung zur Nachrichtenberichterstattung einführen, installieren und benutzen, nachdem sie laut Gesetz eine Genehmigung von der chinesischen Regierung bekommen haben.

"China verfolgt eine Grundpolitik der Öffnung nach außen, wahrt die gesetzlichen Rechte und Interessen der ständigen Geschäftsstellen ausländischer Medienorganisationen und ausländischer Journalisten gemäß der bestehenden Gesetze, und erleichtert deren Nachrichtenberichterstattung und journalistischen Aktivitäten, die gemäß bestehender Gesetze durchgeführt werden", besagen die neuen Bestimmungen. Die Bestimmungen forderten in China wohnende ausländische Journalisten auf, innerhalb sieben Tage nach ihrer Ankunft in China beim Außenministerium oder bei lokalen Ämtern für Auslandsangelegenheiten eine Pressekarte zu beantragen. Neben Pressekarten benötigen sie außerdem Wohnsitzkarten von der Polizeibehörde, in dessen Nähe sie wohnen werden. Pressekarten solcher Journalisten, die weniger als sechs Monate in China pro Jahr wohnen, werden aufgehoben, besagt das Dokument. In China wohnende ausländische Journalisten oder sich kurzzeitig in China aufhaltende Nachrichtenreporter müssen ein Journalistenvisum beantragen.

Nach den neuen Bestimmungen brauchen in China wohnende ausländische Journalisten ihre Pressekarten nicht jedes Jahr zu erneuern. Ständige Geschäftsstellen ausländischer Medien und Journalisten können den neuen Bestimmungen zufolge chinesische Staatsbürger als Assistenten einstellen, doch müssen diese bei Organisationen rekrutieren, die vom Außenministerium oder Lokalregierungen zur Bereitstellung von Diensten für Ausländer ernannt wurden. Die neuen Bestimmungen sind am 17. Oktober in Kraft getreten.

Quelle: Xinhua

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