Neue Verordnung

Fingerabdrücke für Eheschließung und Scheidung erforderlich

02.02.2016

Laut veränderter Eheregistrierungsverordnung ist für Antragsteller, die in China heiraten oder sich scheiden lassen wollen, nun eine Fingerabdruckidentifizierung erforderlich.

Fingerabdrücke für Eheschließung und Scheidung erforderlich

Ehen und Scheidungen werden vom Städtischen Büro für Zivile Angelegenheiten bearbeitet. Antragsteller für beide Verfahren müssen persönlich in ihrem örtlichen Büro erscheinen und die Antragsformulare ausfüllen. Zur Identifizierung werden dann auch Fingerabdrücke genommen.

Die neue Verordnung tritt am 1. Februar in Kraft.

Um heiraten zu können, müssen Braut und Bräutigam ihr Ehegelübde von einem Standesbeamten bezeugen lassen.

Die Bestimmungen schreiben außerdem vor, dass sich ein Eheregistrierungsbüro nicht unter einem Dach mit Unternehmen für Hochzeitsfotos, Hochzeitsdienstleistungen oder medizinische Versorgung befinden darf.

Außerdem dürfen Eheregistrierungsbüros ihre Gebühren laut Verordnung nicht ohne Autorisierung erhöhen oder zusätzliche Gebühren erheben.

Die Regierung hat außerdem zahlreiche neue Servicemaßnahmen wie Online-Buchungen und telefonische Beratungsangebote eingeführt.

Außerdem sollen getrennte Bereiche wie Warteräume, Zonen für die Ehe- bzw. Scheidungsregistrierung sowie Archive eingerichtet werden, um zum Schutz der Privatsphäre der Antragsteller beizutragen, hieß es weiter.

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: Fingerabdrücke,Eheschließung,Scheidung