Die Lügen der Aquino-Regierung über das Südchinesische Meer
Die Regierung des ehemaligen philippinischen Präsidenten Benigno Aquino III hat beim einseitig initiierten Schiedsverfahren im Streit mit China um das Südchinesische Meer seit 2013 in mehreren Punkten gelogen.
Der ehemalige philippinische Präsident Benigno Aquino III
China hat bekräftigt, dass es die Entscheidung des von den Philippinen initiierten Schiedsgerichts nicht akzeptiert, da es sich um eine territoriale Streitigkeit dreht, die nicht unter die Zuständigkeit des Gerichts fällt.
Zunächst log die ehemalige philippinische Regierung als sie sagte, dass es beim Streit nicht um die Souveränität in den umstrittenen Gewässern im Südchinesischen Meer geht und dass es nicht die Absicht hatte, neue Meeresgrenzen zu ziehen.
China hatte im Jahr 2006 unter Berufung auf das Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) ausgeschlossen, dass ein Streit um eine Seegrenze zu einer Zwangsschlichtung führen kann.
Um das Problem der Zuständigkeit zu umgehen, haben die Philippinen die unbestreitbare Verbindung zwischen ihren Ansprüchen und der Frage der territorialen Souveränität verborgen. Deswegen haben sie das Gericht nicht um eine Beurteilung der Souveränität gebeten, sondern um eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der maritimen Tätigkeiten Chinas im Südchinesischen Meer.
Die Wahrheit ist jedoch, dass es eine untrennbare Verbindung gibt zwischen den philippinischen Forderungen und der Frage um die territoriale Souveränität und der maritimen Abgrenzung. Ohne vorher die Grenzen der chinesischen Souveränität bestimmt zu haben, ist es für das Schiedsgericht unmöglich zu entscheiden, welche maritimen Rechte China genießt und in welchem Umfang das Land diese Rechte geltend machen kann.
Zweitens log die ehemalige philippinische Regierung, als sie behauptete, dass alle diplomatischen Mittel erschöpft gewesen seien, bevor man den Weg vor das Gericht wählte.
Eine Reihe von bilateralen Instrumenten und die Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesische Meer bestimmen, dass das Seerechtsübereinkommens ein Schlichtungsverfahren zwischen China und den Philippinen ausschließt. Die beiden Parteien haben somit die internationale Verpflichtung, ihre Streitigkeiten durch Verhandlungen beizulegen. Keiner darf auf ein obligatorisches Schiedsverfahren zurückgreifen.
Durch die Weigerung mit China zu verhandeln und stattdessen einseitig ein Schiedsverfahren zu initiieren, haben sich die Philippinen die Chance verbaut, die Streitigkeit in gutem Glauben zu regeln.
Drittens log die philippinische Regierung, als sie sagte, dass sie vor dem Gerichtsweg ihre Verpflichtung erfüllt hat, mit der anderen Streitpartei die Standpunkte auszutauschen. Der Artikel 283 des Seerechtsübereinkommens sieht vor, dass bei einem Streit zwischen Staaten die Parteien umgehend einen Meinungsaustausch beginnen und ihn mit Verhandlungen oder anderen friedlichen Mitteln beilegen.
Das Schiedsgericht, das zunächst seine Zuständigkeit für den Fall abgewogen hat, hat ein schlechtes Beispiel gesetzt, indem es die Kriterien bei der Beurteilung senkte, ob die Verpflichtung zum Austausch erfüllt ist.
Ein Schritt, der den Artikel 283 des Seerechtsübereinkommens praktisch bedeutungslos werden ließ: Das Gericht kam zum Schluss, dass die Philippinen ihre Pflicht erfüllt haben, als sie am 26. April 2012 eine Verbalnote zur Huangyan-Insel an China schickten und drei Tage später eine Antwort erhielten.