„Deutsch-Chinesisches Juristisches Wörterbuch" in Deutschland veröffentlicht

09.08.2017

Das erste deutsch-chinesische Nachschlagewerk über juristische Fachbegriffe, das „Deutsch-Chinesische Juristische Wörterbuch" ist am Dienstag in Berlin veröffentlicht worden.

Das Wörterbuch beinhaltet über 21.000 Fachbegriffe und feste Wendungen aus dem juristischen Bereich, die aus verschiedenen Gesetzen stammen. Autor Zhou Hengxiang erklärte, die Herausgabe des Wörterbuchs habe die Situation verbessert, in der bisher nur einzelne juristische Fachwörter in einige Wörterbücher aufgenommen und nicht klar definiert worden seien.

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Quelle: CRI

Schlagworte: Juristisches Wörterbuch,Deutsch,Chinesisch