Neues Gesetz zum E-Kommerz soll Rechte der Konsumenten schützen

02.11.2017

Der jüngste Gesetzesentwurf für E-Kommerz wurde am Dienstag für eine Zweitbegutachtung vorgelegt. Es legt die Verbindlichkeiten für Betreiber von E-Kommerz genauer fest sowie die Bestrafungen bei Verletzungen von Konsumentenrechten. Das Schriftstück wurde bei einer sechstägigen Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses (NPC) vorgelegt, welche alle zwei Monate stattfindet. Darin werden die Betreiber von E-Kommerz in drei Kategorien eingeteilt: „Jene, die Geschäfte über ihre eigene Webseite betreiben, Betreiber von E-Kommerz Plattformen und Geschäfte auf E-Kommerz Plattformen.“ 

Nach Angaben des Entwurfs sollten die Betreiber von E-Kommerz bei den Verwaltungen für Industrie und Kommerz registriert sein. Ausgenommen sind diejenigen, welche hauseigene Produkte auf einer Farm verkaufen oder handgemachte Produkte und andere, welche sich auf Basis des Gesetzes nicht registrieren müssen. Betreiber sollten die Rechte der Konsumenten nicht schädigen, indem sie falsche Werbungen, gefälschte Transaktions-Informationen oder User-Kommentare posten. Sie sollten Produkte und Dienstleistungen wie versprochen liefern und das Risiko sowie die Verbindlichkeiten des Transports tragen. 

Konsumenten sollten weiters informiert werden, wie sie ihre Konten annullieren können, ohne dafür unvernünftige Bedingungen in Kauf nehmen zu müssen. Wenn die Betreiber von E-Kommerz Plattformen Suchdienstleistungen für Konsumenten anbieten, sollen die Resultate Ergebnisse und Indikatoren widerspiegeln wie beispielsweise Preise, Kaufvolumen und Kreditwürdigkeit. Doch die Resultate für „bezahlte Leistungen“ sollten klar als Werbungen erkennbar sein. 

Die Betreiber von Plattformen sind darüber hinaus auch angehalten, auf Verletzungen von Copyrights und Intellektuellem Eigentum (IPR) umgehend zu reagieren. Sie müssen verdächtige Transaktionen von Geschäftsbetreibern annullieren, blocken, vom Netz nehmen oder schließen, wenn sie sich der Straftaten bewusst sind oder dies sein sollten. Betreiber, welche nicht die notwendige Maßnahmen ergreifen, sollen die gemeinsamen Verantwortlichkeiten tragen. 

Der Gesetzesentwurf legt auch einen großen Schwerpunkt darauf, wie man Dispute lösen kann. Die neue Vorlage verlangt von den E-Kommerz Betreibern, Konsumenten-orientierte und effiziente Kanäle zu schaffen, um mit Beschwerden angemessen umzugehen. Im Rahmen von Disputen mit Konsumenten sollen sie dem Gericht, der Schiedsstelle oder anderen Vermittlungsagenturen die originalen Transaktions-Informationen vorlegen. Die Händler sollen dafür bestraft werden, wenn sie solche Informationen fälschen, zerstören, verändern oder sich weigern, sie auszuhändigen. 

China hat den weltweit zweitgrößten E-Kommerz Markt. Im Jahr 2016 erreichten die Online-Verkaufszahlen annähernd 5,2 Billionen Yuan, was einer jährlichen Steigerungsrate von 26,2 Prozent entspricht. Der erste Gesetzesentwurf wurde ursprünglich vom obersten Gesetzgeber im Dezember 2016 gelesen. 

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Quelle: german.china.org.cn

Schlagworte: E-Kommerz,Konsumentenschutz,Gesetz